Im Vordergrund ein Glas mit der Aufschrift Zukunft und ein Buch Rürup Rente - im Hintergrund ein See

Unsere Anwälte holen Ihr Geld von der Rürup-Rente zurück

Rürup-Rente-Widerruf: Ihre Chance zur Rückabwicklung

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Widerruf Rürup-Rente

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Juli 2024 (Az. IV ZR 196/22) erneut eine wegweisende Entscheidung zum Widerspruchsrecht bei fondsgebundenen Rürup-Rentenversicherungen getroffen. Versicherungsnehmer, die solche Verträge abgeschlossen haben, könnten nun die Möglichkeit haben, ihren Vertrag rückabzuwickeln – und das ohne finanzielle Einbußen. Betroffen sind insbesondere Verträge der Jahre 2008-2010: Die meisten Versicherer haben in dieser Zeit, teilweise auch noch danach, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Dies betrifft eine Vielzahl von Verbrauchern, die sich nun fragen: Habe ich ebenfalls Anspruch auf einen Rürup-Renten-Widerruf?  

Nutzen Sie ganz einfach unseren Online-Check für die Rückabwicklung und den Widerruf der Rürup-Rente und nehmen Kontakt mit uns auf.

 

Ein goldenes Sparschwein mit Münzen daneben, das unter einem Schirm steht

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs – Was bedeutet der mögliche Widerruf für Verbraucher mit Rürup-Vertrag?

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10. Juli 2024 unterstrichen, dass Versicherungsnehmer das Recht haben, Rückabwicklungsansprüche aus einem fondsgebundenen Rürup-Rentenversicherungsvertrag geltend zu machen. Der konkrete Fall betraf eine Versicherungsnehmerin, die gegen die mangelhafte Aufklärung und fehlende Widerrufsbelehrung ihrer Rürup-Rente vorgegangen war. Nach jahrelangem Rechtsstreit gaben ihr die höchsten Richter nun recht. Der Vertrag zur Rürup-Rente kann widerrufen und rückabgewickelt werden. Die Kläger erhält ihr Geld zurück.

Auch die Vorinstanzen, wie das Oberlandesgericht, hatten bereits zugunsten der Versicherungsnehmerin geurteilt. Doch der BGH bestätigte nun endgültig, dass Verträge mit formellen Mängeln rückabgewickelt werden können, wenn eine korrekte Widerrufsbelehrung gefehlt hat.

Eingang Bundesgerichtshof

BGH bestätigt:

Rürup-Renten aus 2008–2010 weiterhin erfolgreich widerrufbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2023 und Anfang 2024 in zwei Entscheidungen bestätigt, dass Rürup-Rentenverträge noch viele Jahre nach Abschluss erfolgreich widerrufen und damit rückabgewickelt werden können. Betroffen sind insbesondere Verträge der Jahre 2008-2010: Die meisten Versicherer haben in dieser Zeit, teilweise auch noch danach, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. In den vor dem BGH verhandelten Fällen ging es um Verträge der Allianz (Az. IV ZR 40/22) und der Generali (Urteil vom 24.01.2024, Az. IV ZR 306/22).

Dies bedeutet: Wenn auch Sie eine Rürup-Rentenversicherung abgeschlossen haben und der Meinung sind, dass Ihr Vertrag nicht korrekt abgewickelt wurde, können Sie unter Umständen von diesem Urteil profitieren. Die Chancen auf Widerruf der Rürup-Rente stehen gut.

Nutzen Sie unseren Erstkontakt um Ihren Fall zu prüfen

Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt und wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

Was ist die Rürup-Rente? Eine kurze Einführung vor dem Widerruf

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, wurde 2005 als staatlich geförderte Altersvorsorgeform eingeführt. Sie richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Sie zeichnet sich durch steuerliche Vorteile während der Ansparphase aus und wurde für viele als attraktive Vorsorgeoption beworben.

Vorteile der Rürup-Rente:

  • Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge.
  • Lebenslange Rente ab Renteneintritt.
  • Insolvenzsichere Altersvorsorge, nicht pfändbar.

Nachteile der Rürup-Rente:

  • Einmal eingezahlte Beiträge können nicht mehr ausgezahlt werden.
  • Rente wird in voller Höhe versteuert.
  • Flexibilität ist stark eingeschränkt, keine Kapitalauszahlung möglich.

Gerade der letzte Punkt, die eingeschränkte Flexibilität, hat bei vielen Verbrauchern zu Unzufriedenheit geführt. Hinzu kommt, dass bei vielen Verträgen die Aufklärung und Widerrufsbelehrungen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen. Hier setzt die aktuelle Entscheidung des BGH an, um Verbrauchern eine Möglichkeit zur Rückabwicklung zu eröffnen. Der Widerruf der Basisrente von Rürup-Verträgen ist möglich und sollte von einem Anwalt für Versicherungsrecht überprüft werden.

Widerruf Rürup-Rente: Für wen sind diese Entscheidungen besonders relevant?

Die Entscheidungen des BGH betreffen insbesondere diejenigen, die eine fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung abgeschlossen haben. Vor allem für Freiberufler und Selbstständige war die Rente gedacht. Viele dieser Verträge sind durch komplexe Fondsmodelle geprägt, die oft hohe Kosten und Risiken mit sich bringen. Falls auch Sie eine solche Versicherung besitzen und Zweifel an der Widerspruchsbelehrung oder an den Vertragsbedingungen haben, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob Ihnen ebenfalls Rückabwicklungsansprüche zustehen. Dies kann dazu führen, dass Sie Ihre eingezahlten Beiträge zurückerhalten und der Vertrag ohne Verluste aufgehoben wird. Betroffen sind vor allem Verträge, die zwischen 2008 und 2010 abgeschlossen worden. 

Mehrere Stapel Münzen auf dem Vorderen stehen zwei Figuren, die ein Rentnerpaar darstellen

Dr. Stoll & Sauer hilft Ihnen bei Rückabwicklung

Widerrufsjoker bei Rürup-Rente ziehen

Mit den Entscheidungen des BGH gibt es nun eine klare rechtliche Grundlage, um Verträge zur fondsgebundenen Rürup-Rente rückabzuwickeln. Doch jeder Fall ist individuell, und die genauen Erfolgsaussichten hängen von den jeweiligen Vertragsdetails ab.

Nutzen Sie unseren Erstkontakt, um mit uns in Verbindung zu treten!

Eine Lupe die auf einem Laptop liegt

Fragen und Antworten zum Widerruf der Rürup-Rente

Die beiden Begriffe bedeuten dasselbe. Der korrekte Ausdruck für die im Jahr 2005 eingeführte private Altersvorsorge ist „Basisrente“. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Begriff „Rürup-Rente“ etabliert, benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler Hans-Adalbert (Bert) Rürup, der entscheidend an der Entwicklung dieser Vorsorgeform mitgewirkt hat

Rürup war Mitglied der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, die 2002 unter der Regierung von Gerhard Schröder ins Leben gerufen wurde. Diese Kommission wurde in den Medien als „Rürup-Kommission“ bekannt, wodurch sich der Name auch für die Altersvorsorge durchsetzte.

Das Modell ähnelt im Wesentlichen der Funktionsweise der gesetzlichen Rente. Es ist steuerlich optimiert und staatlich gefördert, setzt jedoch voraus, dass über die gesamte Dauer des Erwerbslebens eingezahlt wird. Ein vorzeitiger Ausstieg ist daher, wie bei der gesetzlichen Rente, nicht vorgesehen. Falls Sie dennoch kündigen möchten, bleibt lediglich der Widerruf als mögliche Option. Hier geht es dann vor allem darum, dass die Widerrufsbelehrung des Vertrags nichtig ist. Wir prüfen gerne, ob dies in Ihrem Fall so ist.

Um Ihr Geld zurückzuerhalten, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit des Widerrufs. In diesem Fall können Sie alle eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen und Gebühren zurückfordern. Eine einseitige Kündigung des Rürup-Vertrags ist leider nicht möglich. Das liegt daran, dass die Rürup-Rente wie die gesetzliches Rentenversicherung funktioniert und da kann auch niemand aussteigen. Der Widerruf ist die einzige Möglichkeit, aus dem Vertrag herauszukommen. Gerne informieren wir Sie in einer kostenlosen Erstberatung wie das genau funktioniert.

Die Dauer der Durchsetzung kann von Fall zu Fall variieren. Vor allem das Verhalten der Gegenseite und die Bearbeitungsgeschwindigkeit des zuständigen Gerichts sind von entscheidender Bedeutung. 

Was unsere Mandanten sagen

  • Pia Sielaff

    Pia Sielaff
    5/5

    Frau Martina Eller hat sich sehr viel Zeit genommen für die telefonische Beratung. Sie hat mir zugehört und wertvolle Tips gegeben. Ich kann sie 100% weiterempfehlen. Vielen Dank.
  • Manfred Maier

    Manfred Maier
    5/5

    Ich kann die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Mein Verfahren zur Rückabwicklung meines PHEV-Fahrzeugs wurde innerhalb von nur ca. 8 Wochen erfolgreich beendet. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Brar für die kompetente Unterstützung und die extrem zügige Begleitung durch das gesamte Verfahren. Die Kommunikation war professionell und das Ergebnis ist …
  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!

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