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Der erste Flugzeugfonds der DCM AG wurde im Jahr 2008 aufgelegt. Bis Ende 2009 beteiligten sich rund 2.900 Anleger an dem Fonds, welcher in ein Boeing-Frachtflugzeug investiert. Über die Ausschüttungen des DCM Flugzeugfonds 1 konnten sich dessen Anleger nicht beklagen, da sie erwartungsgemäß hohe Auszahlungen bekamen. Rund 7,25 % des Anlagebetrags flossen bislang jährlich an die Anleger.
Doch unabhängig von der aktuell erfreulichen wirtschaftlichen Lage, gilt es bei geschlossenen Fonds zu bedenken, dass diese sich nicht für jeden Anlagezweck eignen. Wurde den Anleger der DCM Flugzeugfonds 1 als sichere Kapitalanlage oder gar als Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung und nicht um eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Denn Anleger müssen vor der Investition nicht nur auf die Vorteile einer Kapitalanlage, sondern auch auf deren Risiken und Nachteile hingewiesen werden.
Geschlossene Fonds sind Unternehmensbeteiligungen
Zunächst müssen die Berater ermitteln, ob ein Flugzeugfonds wie der DCM Flugzeugfonds 1überhaupt zu den Anlagezielen und Wünschen eines Anlegers passt. Des Weiteren müssen Anleger umfassend über die Funktionsweise und die verschiedenen Risiken eines Flugzeugfonds aufgeklärt werden. So muss beispielsweise auf den unternehmerischen Charakter eines Flugzeugfonds hingewiesen werden. Bei geschlossenen Fonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen, denen auch Verlustrisiken innewohnen. Daher handelt es sich bei dem DCM Flugzeugfonds 1 nicht um eine sichere Kapitalanlage.
Haben Anleger des DCM Flugzeugfonds 1 das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken eines Flugzeugfonds aufgeklärt wurden, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre individuellen Rechte und Ansprüche überprüfen zu lassen. Angesichts der hohen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Anlageberatungsgespräch ergeben sich nicht selten Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.