Ein Stapel Kreditkarten auf denen ein offenes Vorhängeschloss liegt
Kreditkartenbetrug
Fachanwalt hilft sofort
  • Über 100.000 Mandanten vertrauen uns

  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

  • Schnell – sicher – unverbindlich

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Kreditkartenbetrug:
Geld zurückholen & rechtliche Hilfe erhalten

Sie wurden Opfer von Kreditkartenbetrug und wissen nicht, was jetzt zu tun ist? Die Zahlen zeigen, dass der Betrug im Internet rasant zunimmt und viele Verbraucher betroffen sind. Häufig verweigern Banken die Rückzahlung mit dem Hinweis auf angebliche grobe Fahrlässigkeit. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Als führende Experten für Verbraucherrechte helfen wir Ihnen dabei, Ihr Geld zurückzufordern und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Kreditkartenbetrug:
Wer haftet und welche Rechte haben Sie?

Die Rechtslage ist klar: Ihre Bank ist in der Pflicht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) haben die Rechte von Verbrauchern bei Kreditkartenbetrug deutlich gestärkt. Grundsätzlich gilt: Die Bank muss nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich erstatten. Die Beweislast für eine angebliche grobe Fahrlässigkeit liegt dabei ausdrücklich bei der Bank, nicht bei Ihnen.

  • § 675u BGB: Die Bank ist zur unverzüglichen Erstattung verpflichtet. Dies gilt insbesondere, wenn keine Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgte.
  • § 675v BGB: Ihre Haftung ist auf maximal 50 Euro begrenzt – und auch das nur, wenn Ihnen kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

Banken versuchen oft, sich aus der Affäre zu ziehen, aber die aktuelle Rechtsprechung steht auf Ihrer Seite. Das Zusammenspiel von BGH-Urteilen und den klaren BGB-Vorgaben sorgt für umfassenden Verbraucherschutz. Wenn die Bank die Rückzahlung verweigert, sollten Sie Ihren Anspruch durch einen Anwalt prüfen und durchsetzen lassen.

Eine Justizia, die eine Waage hält

Kostenlose Ersteinschätzung:
Jetzt Ihren Fall prüfen lassen

Sie wurden Opfer von Kreditkartenbetrug? Holen Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Ansprüche und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Geld schnell zurückerhalten. Es dauert nur eine Minute, ist unverbindlich und sicher.

Die 3 Schritte zum Ziel:

  1. Formular abschicken: Einfach Ihre Daten eintragen.
  2. Kostenlose Ersteinschätzung erhalten: Unsere Experten bewerten Ihren Fall umgehend und unverbindlich.
  3. Ihr Geld zurückerhalten: Wir vertreten Sie bei der Bank und setzen Ihre Ansprüche durch.

Kreditkartenbetrug melden:
Was ist jetzt zu tun?

Schnell handeln, um den Schaden zu begrenzen.

Wenn Sie einen Kreditkartenbetrug bemerken, ist schnelles Handeln entscheidend. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Schritte:

  1. Karte sofort sperren: Rufen Sie unverzüglich den Sperrnotruf 116 116 an oder sperren Sie die Karte direkt bei Ihrer Bank.
  2. Unberechtigte Zahlungen reklamieren: Melden Sie die Buchungen Ihrer Bank und fordern Sie die Rückbuchung.
  3. Anzeige erstatten: Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei. Dies ist oft eine Voraussetzung für die Rückerstattung durch die Bank.
  4. Schadensersatzansprüche prüfen: Lassen Sie Ihre rechtlichen Ansprüche von einem Experten prüfen. In vielen Fällen steht Ihnen die volle Erstattung zu.
  5. Beweise sichern: Bewahren Sie alle Kontoauszüge, Korrespondenz mit der Bank und Screenshots (z. B. von Phishing-Mails) auf.

Betrugsmaschen verstehen:
So schützen Sie sich

Kriminelle werden immer professioneller. Die häufigsten Arten des Online-Kreditkartenbetrugs sind:

  • Phishing: Gefälschte E-Mails führen zu gefälschten Bank-Websites, um Ihre Daten abzugreifen.
  • Formjacking: Schadsoftware manipuliert Formulare in Onlineshops, um Ihre Kreditkartendaten während des Einkaufs abzufangen.
  • Social Engineering: Betrüger geben sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus, um Sie zur Herausgabe von Daten zu bewegen.

Unberechtigte Abbuchungen?

Testimonials

Erfolgreich Geld zurückholen: Ein Praxisbeispiel

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits zahlreichen Opfern von Kreditkartenbetrug geholfen, ihr Geld von den Banken zurückzufordern. In einem aktuellen Fall konnte die volle Erstattung von 2.800 Euro für einen Mandanten durchgesetzt werden, der nach einem Online-Einkauf unberechtigte Abbuchungen erlitt.

Auch bei Fällen, die durch Datenlecks ausgelöst wurden, haben wir umfassende Erfolge erzielt. Der EuGH hat kürzlich entschieden, dass allein die berechtigte Angst vor Datenmissbrauch bereits einen Schadensersatzanspruch begründen kann.

Das sagen unsere Mandanten:

  • Also, im Anfang war ich schon sehr skeptisch eine Kanzlei mit meiner Angelegenheit online zu beauftragen. Aber, nach Einreichen meiner Unterlagen nahm alles seinen Lauf. Ich kann nur allen, die in dieser Sache mitgewirkt haben, ein großes Kompliment machen. Es hat zwar etwas gedauert, aber schlussendlich kam es zu einem super Ergebnis.

    Würde Dr. Stoll & Sauer ,wenn es sein muss, wieder in rechtlichen Angelegenheiten beauftragen.
    Harald Beyer
  • Um es mit den Worten von Hans Rosenthal (ehemaliger TV-Moderator) zu sagen: „Das war spitze !“
    Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr ist eine Kanzlei mit hervorragenden Juristen. Sie hat mich im Diesel-Skandal gegen die Volkswagen AG, einem der weltgrößten Autokonzerne mit Heerscharen von Rechtsanwälte und einer starken politischen Lobby, erfolgreich vertreten. Ihre Fachkompetenz, ihre Beharrlichkeit, ihr Durchsetzungsvermögen und ihr Engagement für ihre Mandanten verdienen das Prädikat „Sehr gut“. Die Sozietät geht komplexe Rechtsfragen und aufwendige Gerichts- und Zivilverfahren routiniert, hoch motiviert und zielgerichtet an, ohne die Effizienz ihrer Büroabläufe zu vernachlässigen. Sie verhilft ihren Mandanten zu ihrem Recht.
    Ich kann diese Kanzlei mit ruhigem Gewissen jedermann weiterempfehlen.
    Hans-Peter Riekert
  • Ich wurde in einem 3-jährigen Verfahren anwaltlich beraten und vertreten - dieses auf eine sehr professionelle Art und Weise entweder direkt per E-mail oder in persönlichen Gesprächen. Es gab keinerlei Verzögerungen oder Missverständnisse, auch mir als Laien in der Rechtsprechung wurde alle Schritte im Verfahren verständlich erklärt - eine Top Leistung, die ich immer wieder nutzen würde und von daher sehr gerne weiter empfehlen kann. Vielen Dank!
    Hartmut Brodersen

FAQ's
Fragen zum Kreditkartenbetrug

Nein. Die Bank muss beweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Ohne Beleg haftet sie.

Natürlich gilt je früher, desto besser. Maximal 13 Monate nach Kenntnis. 

Die Ersteinschätzung ist 100% kostenlos und unverbindlich.

Ihre Anwälte bei Kreditkartenbetrug

  • Dr. Ralf Stoll
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Christian Grotz
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Angelika Ziemer Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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