Kreditkartenbetrug
Fachanwalt hilft sofort
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Kreditkartenbetrug:
Wer haftet und welche Rechte haben Sie?
Die Rechtslage ist klar: Ihre Bank ist in der Pflicht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) haben die Rechte von Verbrauchern bei Kreditkartenbetrug deutlich gestärkt. Grundsätzlich gilt: Die Bank muss nicht autorisierte Zahlungen unverzüglich erstatten. Die Beweislast für eine angebliche grobe Fahrlässigkeit liegt dabei ausdrücklich bei der Bank, nicht bei Ihnen.
- § 675u BGB: Die Bank ist zur unverzüglichen Erstattung verpflichtet. Dies gilt insbesondere, wenn keine Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgte.
- § 675v BGB: Ihre Haftung ist auf maximal 50 Euro begrenzt – und auch das nur, wenn Ihnen kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.
Banken versuchen oft, sich aus der Affäre zu ziehen, aber die aktuelle Rechtsprechung steht auf Ihrer Seite. Das Zusammenspiel von BGH-Urteilen und den klaren BGB-Vorgaben sorgt für umfassenden Verbraucherschutz. Wenn die Bank die Rückzahlung verweigert, sollten Sie Ihren Anspruch durch einen Anwalt prüfen und durchsetzen lassen.
Kostenlose Ersteinschätzung:
Jetzt Ihren Fall prüfen lassen
Sie wurden Opfer von Kreditkartenbetrug? Holen Sie sich jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Ansprüche und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Geld schnell zurückerhalten. Es dauert nur eine Minute, ist unverbindlich und sicher.
Die 3 Schritte zum Ziel:
- Formular abschicken: Einfach Ihre Daten eintragen.
- Kostenlose Ersteinschätzung erhalten: Unsere Experten bewerten Ihren Fall umgehend und unverbindlich.
- Ihr Geld zurückerhalten: Wir vertreten Sie bei der Bank und setzen Ihre Ansprüche durch.
Betrugsmaschen verstehen:
So schützen Sie sich
Kriminelle werden immer professioneller. Die häufigsten Arten des Online-Kreditkartenbetrugs sind:
- Phishing: Gefälschte E-Mails führen zu gefälschten Bank-Websites, um Ihre Daten abzugreifen.
- Formjacking: Schadsoftware manipuliert Formulare in Onlineshops, um Ihre Kreditkartendaten während des Einkaufs abzufangen.
- Social Engineering: Betrüger geben sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus, um Sie zur Herausgabe von Daten zu bewegen.
Unberechtigte Abbuchungen?
Erfolgreich Geld zurückholen: Ein Praxisbeispiel
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits zahlreichen Opfern von Kreditkartenbetrug geholfen, ihr Geld von den Banken zurückzufordern. In einem aktuellen Fall konnte die volle Erstattung von 2.800 Euro für einen Mandanten durchgesetzt werden, der nach einem Online-Einkauf unberechtigte Abbuchungen erlitt.
Auch bei Fällen, die durch Datenlecks ausgelöst wurden, haben wir umfassende Erfolge erzielt. Der EuGH hat kürzlich entschieden, dass allein die berechtigte Angst vor Datenmissbrauch bereits einen Schadensersatzanspruch begründen kann.
Das sagen unsere Mandanten:
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Die beste Anwaltskanzlei die ich bis jetzt kennengelernt habe ! Immer eine schnelle und professionelle Antwort, auch bei Sammelklagen werden alle Fragen beantwortet, die Informationen für den Mandanten sind schnell und Zeitnah. Würde diese Kanzlei immer wieder empfehlen.
C.Schenck -
Mit dem gesamten Ablauf der Zusammenarbeit und letztendlich mit dem für mich sehr guten Ergebnis
war und bin ich sehr zufrieden. Beginnend mit der Kontaktaufnahme sowie der Abklärung der Kostenübernahme durch meine Rechtschutzversicherung, hatte ich das Gefühl, die Leute wissen was sie tun. Das gute Ergebnis meines Verfahrens zeugt meiner Meinung nach von Professionalität und Durchsetzungsvermögen. Falls erforderlich, wende ich mich gerne wieder an diese Rechtsanwaltsgesellschaft.A. Braun -
Dr. Stoll & Sauer haben mich erfolgreich im Dieselabgasskandal vertreten. Ich hatte jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner und das gute Gefühl, dass man sich um die Durchsetzung meiner berechtigten Interessen optimal kümmert.
Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen!Dr. Mangel
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FAQ's
Fragen zum Kreditkartenbetrug
Nein. Die Bank muss beweisen, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Ohne Beleg haftet sie.
Natürlich gilt je früher, desto besser. Maximal 13 Monate nach Kenntnis.
Die Ersteinschätzung ist 100% kostenlos und unverbindlich.
Ihre Anwälte bei Kreditkartenbetrug
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Dr. Ralf Stoll
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Christian Grotz
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
-
Angelika Ziemer
- Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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