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Long-COVID-Berufsunfähigkeit – wer zahlt?
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Berufsunfähigkeit nach Long-Covid
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Berufsunfähigkeit durch Long COVID: Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?
Eine Long-COVID-Erkrankung kann sowohl unter einen Arbeitsunfall fallen als auch als Berufserkrankung ausgelegt werden. In beiden Fällen kann es zu einer Long-COVID-Berufsunfähigkeit kommen. Long COVID gilt als Arbeitsunfall, wenn Sie bei Ihrer versicherten Tätigkeit nach einem nachweislich intensiven Kontakt mit einer infizierten Person an einer COVID-19 Infektion erkrankten und die Diagnose Long COVID erhalten haben. Sie können sich für Entschädigungsleistungen an die zuständige Unfallversicherung wenden.
Wann wird Long COVID als Berufserkrankung anerkannt?
Als Berufserkrankung wird Long COVID in der Regel dann anerkannt, wenn Sie über eine längere Zeit in Ihrem Beruf dem erhöhten Risiko ausgesetzt waren, das von (potenziellen) Coronainfizierten ausgegangen ist. Oftmals sind davon soziale Berufe, Gesundheitsdienste und Angestellte in Laboren betroffen.
Nach einem Arbeitsunfall oder Ausbruch der Berufskrankheit können Sie ab der siebten Woche Ihren Anspruch auf ein steuerfreies Verletztengeld (80 % Ihres Bruttogehalts abzüglich der Versicherungsbeiträge) bei der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen. Nach 78 Wochen besteht die Möglichkeit, eine Verletztenrente bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu beantragen, sofern über ein halbes Jahr nach Unfall oder Ausbruch der Krankheit zumindest 20 % eine Long-COVID-Berufsunfähigkeit nachgewiesen ist. Dazu kommen unter Umständen Leistungen wie Heilbehandlungen, medizinische Rehabilitation und Förderungen zur beruflichen Teilhabe.
Ferner muss einer Long-COVID-Berufsunfähigkeit weder ein Arbeitsunfall noch eine Berufserkrankung zugrunde liegen. Ebenso können Sie sich in Ihrer Freizeit infiziert haben. Das Resultat bleibt das gleiche. Auch Ihre Ansprüche an eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Long COVID?
Grundsätzlich ja. Denn der Leistungserhalt ist unabhängig von der Erkrankung und der Ursache – ob Unfall, Berufserkrankung oder schleichende Erkrankung. Entscheidend ist ferner, dass Sie durch eine Long-COVID-Berufsunfähigkeit nur noch zu maximal 50 % Ihrer Arbeit nachgehen können und dieser Zustand für mindestens die nächsten sechs Monate besteht. Notwendig für die Anerkennung ist ein ärztliches Attest.
Standardmäßig wird der Versicherer auch bei einer Long-COVID-Berufsunfähigkeit eine Leistungsprüfung nach Leistungsantrag durchführen. Daraus können sich jedoch auch einige Fallstricke ergeben. Sind bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen, denkbar sind Lungenerkrankungen, kann die Leistung seitens des Versicherers verweigert werden. Das liegt mitunter schlicht daran, dass es derzeit noch wenige Erfahrungswerte mit Long COVID gibt. Hier ist der Auslegungsspielraum also noch groß. Ferner kann es passieren, dass Ihnen die Leistungen nach der Prüfung, die in der Regel alle zwei Jahre stattfindet, abgesprochen werden. Im ärgsten Fall müssten Sie so die monatlichen Beiträge trotz Long-COVID-Berufsunfähigkeit zurückzahlen.
Staatliche Erwerbsminderungsrente
Sofern Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, besteht bei einer Long-COVID-Berufsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen der Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Grundlage dafür ist, dass Sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Zudem erhalten Sie, wenn Sie nach 1961 geboren wurden, nur dann den vollen Betrag, wenn Sie nachweislich weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Unabhängig von Ihrem Beruf.
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Wir kennen Ihre Rechte und Pflichten, wenn es um Arbeitsverhältnisse geht. Zu den aktuell komplexen Sachverhalten im Arbeitsrecht zählt auch die Long-COVID-Berufsunfähigkeit. Lassen Sie sich daher von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht über Ihre Möglichkeiten beraten. Nutzen Sie jetzt unseren Erstkontakt
Wann besteht eine Long-COVID-Berufsunfähigkeit?
Nach ersten Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt Long COVID mit großer Wahrscheinlichkeit vor, wenn:
- Ihre Coronainfektion mindestens drei Monate zurückliegt,
- die Symptome mindestens zwei Monate bestehen oder im Verlauf von Wochen und Monaten nach der Infektion auftreten,
- Sie aufgrund der Symptome im Alltag eingeschränkt sind und sich Ihre Lebensqualität verschlechtert hat,
- und keine anderen Ursachen für die Symptome gefunden werden.
Zu den mitunter typischen Symptomen zählen:
- Müdigkeit
- Erschöpfung
- Kurzatmigkeit, Husten und Brustschmerzen
- Riech- und Geschmacksstörungen
- Fieber
- Gliederschmerzen
- Konzentrations- und Gedächtnisprobleme
- Kopfschmerzen
- Sprachstörungen
- Schlafstörungen
- Psychische Probleme
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FAQ: Berufsunfähigkeit bei Long COVID
Long COVID tritt nach einer Coronainfektion auf. Die Symptome können unterschiedlich sein. Derzeit ist Long COVID noch nicht hinreichend erforscht.
Bestimmte Voraussetzungen scheinen Long COVID zu begünstigen. Darunter zählen unter anderem Diabetes mellitus oder andere frühere Erkrankungen. Erste, genauere Forschungsergebnisse werden in den nächsten Jahren erwartet.
In der Regel haben Sie bei einer Long-COVID-Berufsunfähigkeit Anspruch auf die Auszahlung Ihrer vertraglich festgelegten BU-Rente. Entscheidend sind hier die Leistungsprüfung und der Leistungsvertrag.
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