So können Anleger Schäden abwenden
Wenn sich eine geschlossene Beteiligung in einer konkreten Schieflage befindet, dann ist für Betroffene meistens besonders interessant, ob und wie sie Schäden abwenden können. Das Recht bietet bei unterschiedlichen Problemen unterschiedliche Ansatzpunkte. Werden beispielsweise Ausschüttungen zurückgefordert, dann sollte geprüft werden, ob die Gesellschaft überhaupt eine rechtlich anerkannte Grundlage für ihre Forderungen hat. Dass nicht jede Begründung einen Rückforderungsanspruch nach sich zieht, zeigen verschiedene Gerichtsurteile. Es können auch Schadensersatzansprüche im Raum stehen. Da die Mehrzahl der Anleger bei Investitionsentscheidungen auf den Rat von Beratern vertraut, sind Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung in der Praxis ein wichtiger Ansatzpunkt.
Solche Ansprüche bestehen beispielsweise dann, wenn Anleger bei der Zeichnung nicht ausreichend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden oder wenn ein geschlossener Fonds nicht mit den grundlegenden Anlageziele oder dem Sicherheitsbedürfnis eines Anleger zu vereinbaren ist. Bei der Investition musste einem Anleger bewusst sein, dass es sich bei einem geschlossenen Fonds nicht „nur“ um eine Kapitalanlage handelt, sondern um eine komplex konstruierte Gesellschaftsbeteiligung, die neben (Rendite-)Chancen auch Risiken birgt.
Bereitet ein geschlossener Fonds Probleme, dann sollten Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Fachanwälte und Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bearbeiten viele unterschiedliche Schiffsfonds, geschlossene Immobilienfonds, Private Equity-Fonds, Lebensversicherungsfonds, Medienfonds, Flugzeugfonds sowie weitere geschlossene Beteiligungen mit anderen Investitionsgütern. Bei einigen geschlossenen Fonds wurden seitens der Kanzlei Interessengemeinschaften gegründet. Bei solchen Zusammenschlüssen von Anlegern können beispielsweise gesellschaftsbezogene Fragestellungen oder besonders umfangreiche Prüfungen wie etwa Prospekthaftungen bearbeitet werden.

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