Allgemeines zu Lebensversicherungsfonds – Markt für Lebensversicherungsfonds
Geschlossene Lebensversicherungsfonds werden seit 2002 auf dem deutschen Markt angeboten. Der Verband geschlossener Fonds (VGF) veröffentlichte in den Branchenzahlen 2010, dass Anlegergelder in Höhe von fast 5 Milliarden Euro von 2002 bis 2010 in Lebensversicherungsfonds geflossen sind.
Deutsche Lebensversicherungsfonds investieren in Kapital- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die von den Versicherungsnehmern zurückgegeben und vom Lebensversicherungsfonds auf dem Zweitmarkt erworben werden. Da bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherungen meist nur ein sehr geringer Betrag, der unter dem Rückkaufwert liegt, von den Versicherungsgesellschaften ausbezahlt wird, erfreut sich der Zweitmarkt, an dem Versicherte ihre Lebensversicherungen verkaufen können, wenn sie vor Ablauf der Versicherungslaufzeit Geld benötigen, immer größerer Beliebtheit. Wenn Fondsgesellschaften am Zweitmarkt bestehende Policen erwerben, bleibt die Person des Versicherten auch nach dem Erwerb durch die Fondsgesellschaft identisch. Für die Versicherten besteht der Vorteil darin, dass sie von der Fondsgesellschaft einen Verkaufspreis erhalten, der über dem Rückkaufswert liegt, den sie von der Versicherungsgesellschaft bei Kündigung der Police erhalten würden. Aus diesem Grunde erfreut sich der Zweitmarkt für Policen einer großen Beliebtheit, vor allem wenn man bedenkt, dass jeder Deutsche im Schnitt mindestens eine Lebensversicherung abschließt und durchschnittlich 50 % der Versicherten ihre Versicherung vorzeitig kündigen wollen.
Ein Verkauf der Policen ist für die Versicherten also günstiger als die vorzeitige Kündigung. Die Fondsgesellschaft hingegen bezahlt für die Policen einen Kaufpreis, der unter dem kalkulierten Wert der Lebensversicherung liegt. Bis zum Versicherungsfall bezahlt die Fondsgesellschaft die Prämien für die Lebensversicherung weiterhin, sodass sie im Todesfall des Versicherten oder bei Fälligkeit der Police die Ablaufleistung, also die Versicherungssumme, erhält. Was sich hier als vorteilhaftes Investitionsmodell darstellt, hat sich in der Realität für die Anleger geschlossener Lebensversicherungsfonds oftmals als Fehlinvestition herausgestellt: viele der aufgelegten Lebensversicherungsfonds befinden sich derzeit in wirtschaftlicher Schieflage und erwirtschaften nicht die prognostizierte Rendite. Als Grund hierfür wird bei Lebensversicherungsfonds, die in deutsche Policen investieren, die Finanzkrise 2008 genannt, da hierdurch die Überschussbeteiligungen und Schlussgewinnanteile nicht wie prognostiziert ausgefallen sind.
Auch bei Lebensversicherungsfonds, die in britische Policen investieren, wird die Finanzkrise für die Schieflage verantwortlich gemacht, da infolgedessen zahlreiche britische Lebensversicherungen die Rückkaufwerte drastisch um 10-20 % reduziert haben, was mitunter Einfluss auf die aufgenommenen Kredite der Lebensversicherungsfonds hatte, da die Beleihungsgrenze an die Rückkaufwerte gekoppelt ist. Zum Jahr 2009 kam schließlich der Handel mit britischen Lebensversicherungspolicen vollständig zum Erliegen.
Bei Lebensversicherungsfonds, die in US-amerikanische Policen investieren, wird die Rendite über die Lebenserwartung der Versicherten bestimmt, sodass zu deren Kalkulation die voraussichtliche Lebenserwartung der Versicherten mithilfe von Sterbetafeln und medizinischen Gutachten berechnet wurde. Allerdings waren die Sterbetafeln schon veraltet und die Prognose stellte sich bei vielen Lebensversicherungsfonds zudem als falsch heraus, da die Lebenserwartung der Versicherten im Schnitt um rund 170 % höher ausfiel. Für die Lebensversicherungsfonds bedeutete dies, dass sie die Prämien über einen längeren Zeitraum bezahlen mussten und die Gefahr bestand, dass zu wenige Policen fällig werden, also zu wenig Ablaufleistungen erwirtschaftet werden.
Rechtliche Grundlagen von Lebensversicherungsfonds
Geschlossene Lebensversicherungsfonds werden in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (meist: GmbH & Co. KG) ausgestaltet, an der sich Anleger größtenteils direkt oder über einen Treuhänder als Kommanditisten mit einer Einlagesumme beteiligen können. Das eingebrachte Kapital der Anleger dient dazu, die Kosten für den Erwerb solcher Lebensversicherungen und eventueller Risiken hieraus, sowie Vertriebs- und Arbeitskosten abzudecken.
Die Beteiligungen werden hierbei von Initiatoren über Anlagevermittler, Banken oder Anlageberater vertrieben. Zum Beitritt muss der Anleger einen Gesellschaftsvertrag bzw. einen Treuhandvertrag unterschreiben, mit dem er schließlich Kommanditist wird oder der Anteil von einem Treuhänder für den Anleger gehalten wird. Das Emissionsprospekt dient hierbei als Informationsgrundlage für die Anleger, in dem das gesamte Vorhaben unter Aufzeigen der Risiken beschrieben wird. Innerhalb der Fondsgesellschaft übernimmt die Geschäftsführung eine GmbH, auf die der Anleger selbst grundsätzlich keinen Einfluss hat, außer seiner beschränkten Mitwirkungs- und Kontrollrechte.
Einzelne Besonderheiten deutscher, britischer und amerikanischer Lebensversicherungen
FONDS MIT DEUTSCHEN VERSICHERUNGSPOLICEN
Deutsche Lebensversicherungsfonds investieren in Kapitallebensversicherungen und weniger in Rentenversicherungen. Bei Kapitallebensversicherungen, die mit 50 % die meist gewählte Form der Lebensversicherung darstellt, wird die Versicherung auf das Leben der Person abgeschlossen, allerdings mit festem Ablauftermin. Der Versicherungsfall tritt damit entweder mit dem Tod des Versicherten oder dem vereinbarten Zeitpunkt (Erlebensfall) ein, sodass damit die vereinbarte Versicherungssumme fällig wird. Die Kapitallebensversicherung stellt sich als einer Kombination von Kapitalaufbau und Hinterbliebenenversorgung dar. Die Kapitallebensversicherungen wird bei Vertragsschluss unter Heranziehung einer Garantieverzinsung kalkuliert, die von Anfang an der Höhe nach für die Versicherungsdauer festgelegt ist. Insofern ergibt sich für den Versicherten eine garantierte Ablaufleistung. Daneben erhält der Versicherungsnehmer Überschussbeteiligungen, deren Höhe aber von der Entwicklung am Kapitalmarkt, der tatsächlichen Kostenbelastung und der tatsächlichen Sterblichkeit der Kunden abhängt.
Rentenversicherungen unterscheiden sich von der Kapitallebensversicherung dadurch, dass sie beim Eintritt des Versicherungsfalls keine Einmalzahlung vorsehen, sondern eine monatliche Rente (besteht ein Kapitalwahlrecht, kann auch eine einmalige Auszahlung als Abfindung erfolgen).
Fonds mit britischen Policen
Bei den britischen Lebensversicherungen, sogenannten Traded Endowment Policies (TEPs), handelt es sich um den Erwerb von kapitalbildenden Lebensversicherungen. Im Unterschied zu den deutschen Policen, bei denen eine garantierte Ablaufleistung besteht, ist bei britischen Policen ein Anspruch auf eine garantierte Mindestverzinsung nicht gegeben. Garantiert ist nur die Versicherungssumme.
Fonds mit us-amerikanischen Policen
US-amerikanische Policen hingegen sind vom Typus her als Risikolebensversicherungen ausgestaltet (Todesfallversicherungen), da Lebensversicherungen in den USA nicht zur Altersvorsorge dienen sondern zur Absicherung individueller Risiken. Unterschieden wird in Term Life Insurance, Whole Life Insurance und Universal Life Insurance Policen. Bei der Term Life Insurance handelt es sich um eine reine Risikolebensversicherung mit fester Vertragslaufzeit, bei der die Versicherungssumme aber nur fällig wird, wenn der Versicherte innerhalb der Vertragslaufzeit stirbt. Bei der Whole Life Insurance wird die Versicherungssumme mit dem Tod des Versicherten ausgezahlt. Allerdings gehen sämtliche Rechte und Ansprüche aus der Versicherung verloren, wenn der Versicherungsnehmer die Beiträge nicht mehr leisten kann – eine Rückzahlung bereits geleisteter Beträge erfolgt nicht. Mit der deutschen Kapitallebensversicherung am ehesten vergleichbar ist die Universal Life Insurance, bei der während der Vertragslaufzeit ein Kapitalstock aufgebaut wird, welcher dazu verwendet wird, die Versicherungsprämien auch noch im Alter begleichen zu können. Zusätzlich steht die Versicherungsleistung meist schon zu Beginn im Wesentlichen fest und wird mit dem Tod des Versicherten ausbezahlt.
Steuerliche Behandlung von Lebensversicherungsfonds
Wenn ein Lebensversicherungsfonds nur indirekt in Lebensversicherungen investiert und nur Zertifikate erwirbt, wird eine gewerbliche Prägung vermieden und es fällt keine Gewerbesteuer an. Die Einnahmen aus der Lebensversicherung stellen sich dann als Gewinn aus Kapitalvermögen dar und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %.
Häufiger ist jedoch die Variante, dass der Lebensversicherungsfonds direkt in die Policen investiert. Früher wurde vertreten, dass Fondsgesellschaften, die die Versicherungspolicen erwerben und diese bis zum Eintritt des Versicherungsfalls halten, nur vermögensverwaltend tätig werden, dagegen wendete sich jedoch die Finanzverwaltung, die auch hierin eine gewerbliche Prägung sieht. Meist ist der Lebensversicherungsfonds sowieso als gewerblicher Fonds ausgestaltet, nämlich in Form einer GmbH & Co. KG, § 15 III Nr. 2 EStG.
Risiken von Lebensversicherungsfonds
Bei Lebensversicherungsfonds gibt es zunächst, wie bei allen geschlossenen Fonds, das Risiko des Totalverlusts der Einlage zu nennen. Bei den Lebensversicherungsfonds handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, wobei es sich für den Anleger um eine unternehmerische Beteiligung mit allen Verlustrisiken handelt. Diese können wie geschildert bis zum Totalverlust des investierten Kapitals reichen. Lebensversicherungsfonds bergen auch das Blind-Pool-Risiko in sich, da der Lebensversicherungsfonds sein Portfolio erst mit der Zeit aufbaut, sodass die Anleger am Anfang ihrer Investition kein genaues Bild vom Inhalt des Portfolios haben. Anteile an Lebensversicherungsfonds sind nur eingeschränkt handelbar, da ein entsprechender intakter Zweitmarkt hierfür nicht besteht. Beim Verkauf der Anteile muss also häufig ein geringer Preis in Kauf genommen werden, falls ein solcher überhaupt möglich ist.
Weiterhin entsteht aus der Natur von Lebensversicherungen ein Prognoserisiko, da die erzielbare Rendite neben den garantierten Ablaufleistungen vor allem von den von den Versicherungsgesellschaften gezahlten Überschüssen abhängt, die vor allem durch die Finanzmarktkrise kräftig gesunken sind. Folglich können die Renditen der Lebensversicherungsfonds stark von den prognostizierten Werten abweichen, so wie dies derzeit tausende Anleger erfahren müssen. Ein weiteres Prognoserisiko ergibt sich im Zusammenhang vor allem mit US-amerikanischen Lebensversicherungsfonds, da nicht genau vorhergesagt werden kann, wann der Versicherte stirbt und somit die Versicherungssumme fällig wird. Auch dieses Risiko hat sich nun für viele US-Lebensversicherungsfonds bewahrheitet.
Hieraus folgt schließlich auch das Risiko von Liquiditätsengpässen, wenn die erwarteten Rückflüsse nicht die prognostizierte Höhe erreichen, die Lebensversicherungsfonds aber zum Beispiel trotzdem ihre Kreditverbindlichkeiten tilgen, weitere Investition tätigen oder fortlaufende Prämienzahlungen leisten müssen. Abschließend zu erwähnen sind natürlich auch eventuelle Wechselkurs- und Währungsrisiken, sowie steuerliche Problematiken und besondere Risiken US-amerikanischer, deutscher und britischer Lebensversicherungen.
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