Wann ist Ihnen die Kündigungserklärung zugegangen?

Ab dem Tag des Zugangs der Kündigungserklärung haben Sie nur drei Wochen Zeit, Klage vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung zu erheben. Wenn diese Frist verstrichen ist, ist die Kündigung wirksam und wird nicht mehr geprüft. Dann kann in der Regel auch keine Abfindung mehr mit dem Arbeitgeber verhandelt werden.