Rückruf 25SC4 zum Ford Kuga PHEV mit Schreiben vom 23.12.2025
Ford beschreibt im Schreiben als Ursache die Möglichkeit eines internen Kurzschlusses in Zellen der Hochvoltbatterie. Als mögliche Folgen nennt Ford Warnanzeigen bis hin zum Hinweis „Bitte jetzt anhalten“, einen Verlust der Antriebskraft und im schlimmsten Fall eine thermische Entlüftung der Batterie bis hin zum Fahrzeugbrand.
Wichtige Punkte aus dem Ford-Schreiben
- Rückrufcode: 25SC4
- Sofortmaßnahme: Hochvoltbatterie nicht über 80 Prozent laden (Einstellung über Touchscreen oder Ford-App)
- Nutzungsvorgabe: Fahrmodus „Auto-EV“ verwenden
- Verhalten im Ernstfall: bei „Bitte jetzt anhalten“ an sicherer Stelle anhalten und das Fahrzeug verlassen, sobald es sicher steht
- Stand der Abhilfe: Ford arbeitet an der endgültigen Reparatur; Verfügbarkeit nach Ford-Angabe voraussichtlich Mitte 2026
Der neue Brief reiht sich in eine bekannte Problemlage beim Kuga Plug-in-Hybrid ein. Bereits 2025 wurde der Kuga PHEV wegen Brandgefahr im Zusammenhang mit der Hochvoltbatterie zum Thema; damals standen Warnhinweise und Rückrufmaßnahmen im Raum, die das Laden und die Nutzung teils deutlich einschränkten.
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Ford Kuga kommt mit mangelbehafteten Batterien nicht aus den Schlagzeilen
Probleme mit Hochvoltbatterien betreffen auch andere Hersteller
Rückrufe wegen Brandgefahr oder sicherheitsrelevanter Risiken an Hochvoltbatterien sind nicht auf Ford beschränkt. In den vergangenen Monaten gab es auch bei anderen Herstellern vergleichbare Maßnahmen, teils mit Software-Updates, Prüfungen oder Nutzungsvorgaben. Beispiele:
- Mercedes-Benz EQA/EQB: Rückruf in Deutschland unter der KBA-Referenznummer 14775R (Hersteller-Code 5496507) wegen möglicher Brandgefahr durch die Hochvolt-Batterie.
- Porsche Taycan (und Audi e-tron GT): KBA-überwachter Rückruf bei Porsche unter der Referenznummer 14389R (Hersteller-Code ARB6) im Zusammenhang mit Zelldefekten in der Hochvoltbatterie.
- Volvo Plug-in-Hybride: Rückruf unter der internen Bezeichnung R10312, in Deutschland vom KBA unter der Referenznummer 14972R überwacht; Hintergrund ist ein mögliches Brandrisiko im Zusammenhang mit Batteriemodulen.
Dr. Stoll & Sauer reichten Klagen gegen mehrere Hersteller ein
Die Kanzlei begleitet Betroffene nicht nur bei der Einordnung von Rückrufen, sondern vertritt Mandanten bereits in laufenden Angelegenheiten gegen mehrere Hersteller. Nach Angaben der Kanzlei werden Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Konstellationen verfolgt:
- Ford: Mandate und Verfahren im Zusammenhang mit dem Kuga Plug-in-Hybrid und Hochvoltbatterie-Problemen
- Mercedes-Benz: Mandate und Verfahren wegen Mängeln und Rückrufmaßnahmen rund um Hochvoltbatterien, insbesondere bei EQA/EQB
- Porsche: Mandate und Verfahren im Kontext Taycan und wiederkehrender E-Mobilitätsmängel, insbesondere wenn Maßnahmen Nachteile verursachen
- Opel: Mandate und Verfahren wegen E-Mobilitätsmängeln und Werkstattmaßnahmen bei betroffenen Modellen
Rechtliche Einschätzung bei Rückruf und Nutzungseinschränkung
Ein sicherheitsrelevanter Rückruf und fortdauernde Nutzungsbeschränkungen können Sachmängelansprüche auslösen – abhängig von Kauf oder Leasing, Fahrzeugalter, Garantie und Verlauf der Maßnahmen. Typische Ansatzpunkte sind:
- Nachbesserung: Anspruch auf wirksame, dauerhafte Mangelbeseitigung (nicht nur Zwischenlösungen)
- Minderung: wenn die elektrische Nutzung dauerhaft eingeschränkt bleibt oder der Fahrzeugwert sinkt
- Rücktritt/Rückabwicklung: bei erheblichen Mängeln oder wenn Nachbesserungen scheitern bzw. unzumutbar sind
- Schadensersatz: etwa Mehrkosten durch erhöhten Benzinverbrauch, Nutzungsausfall oder Folgekosten
- Leasing: auch Leasingnehmer können Rechte wegen Sachmängeln geltend machen, wenn die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist
Dr. Stoll & Sauer rät Betroffenen, das Ford-Schreiben, den Rückrufstatus (VIN) sowie die tatsächlichen Auswirkungen im Alltag zu dokumentieren (Ladebegrenzung, Reichweite, Verbrauch, Warnmeldungen). Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check an.
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