Was Mercedes zum EQA und EQB jetzt konkret mitteilt
Mercedes erklärt in dem Dezemberschreiben 2025, dass das Softwareupdate zur Hochvolt-Batterie beim letzten Werkstattbesuch nicht vollständig installiert werden konnte und Betroffene deshalb erneut einen Termin beim Mercedes-Benz Servicepartner vereinbaren sollen. Gleichzeitig verweist der Hersteller darauf, dass bei sehr hohem Ladezustand ein Brandrisiko nicht ausgeschlossen werden könne; deshalb werde die Software des Batteriemanagementsystems aktualisiert.
Die wichtigsten Punkte aus dem Schreiben (Dezember 2025, Aktionscode 5496605):
- Erneuter Termin erforderlich, weil das Update zuvor nicht vollständig abgeschlossen wurde.
- Bis zur Durchführung wird dringend empfohlen, die Hochvolt-Batterie nicht über 80 Prozent zu laden (Einstellung über MBUX oder Mercedes-Benz App).
- AC-Laden (Wechselstrom) soll laut Mercedes von dem Update nicht betroffen sein.
- DC-Laden (Gleichstrom) kann sich verlängern; als Beispiel nennt Mercedes etwa 10 bis 15 Minuten zusätzliche Zeit für 10–80 Prozent Display-SOC an einer DC-Schnellladesäule.
- Der mögliche Energiegehalt der Batterie kann sinken, wodurch sich die mögliche Reichweite verringern kann; Mercedes nennt als Rechenbeispiele 5 Prozent (ca. 50.000 km), 8 Prozent (ca. 100.000 km) und 11 Prozent (ca. 160.000 km).
- Keine Auswirkungen auf Beschleunigung, Energieverbrauch und Nennleistung.
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Erstes Software-Update zum Mercedes EQA und EQB funktioniert nicht komplett
Vorgeschichte: KBA-Pflichtrückruf 2025 wegen Brandgefahr
Bereits am 13. Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf für Mercedes EQA und EQB (Baujahre 2021 bis 2024) wegen Brandgefahr durch einen Defekt der Hochvoltbatterie (KBA-Referenz 14775R; Hersteller-Rückrufcode 5496507). Betroffen waren nach den damaligen Angaben rund 3.100 Fahrzeuge in Deutschland und weltweit mehr als 33.000 Fahrzeuge. Als Maßnahme war auch damals ein Softwareupdate des Batteriemanagementsystems vorgesehen; zudem wurde bis zur Durchführung empfohlen, nicht über 80 Prozent zu laden.
Rechtliche Einordnung: Sicherheitsmangel und Nutzungseinschränkung sind ein Sachmangel
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer ist entscheidend, dass ein sicherheitsrelevanter Batterie-Mangel nicht nur abstrakt gefährlich ist, sondern Betroffene zusätzlich faktisch belastet: Wer sein Fahrzeug über Monate nur eingeschränkt laden soll und zugleich mit potenzieller Reichweiten- und Schnellladeeinbuße leben muss, hat ein Problem, das rechtlich regelmäßig als Sachmangel einzuordnen ist.
Je nach Einzelfall kommen insbesondere diese Ansprüche in Betracht:
- Nachbesserung (wirksame, vollständige Mangelbeseitigung) und bei Ausbleiben einer wirksamen Lösung weitere Gewährleistungsrechte
- Minderung des Kaufpreises
- Rückabwicklung des Kaufvertrags
- Schadensersatz, etwa bei Folgeschäden oder erheblichen Nutzungseinschränkungen. Auch spätere Auswirkungen eines Updates (z. B. Reichweitenverlust) können Gewährleistungsansprüche auslösen, wenn der Mangel nicht vollständig beseitigt ist.
- Welche Ansprüche im Einzelfall durchsetzbar sind, hängt unter anderem vom Kaufdatum, der Vertragskonstellation (Kauf/Leasing) und den Verjährungsfristen ab.
Dr. Stoll & Sauer reichen Klagen gegen mehrere Hersteller ein
Die Kanzlei begleitet Betroffene nicht nur bei der Einordnung von Rückrufen, sondern vertritt Mandanten bereits in laufenden Angelegenheiten gegen mehrere Hersteller. Nach Angaben der Kanzlei werden Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Konstellationen verfolgt:
- Ford: Mandate und Verfahren im Zusammenhang mit dem Kuga Plug-in-Hybrid und Hochvoltbatterie-Problemen
- Mercedes-Benz: Mandate und Verfahren wegen Mängeln und Rückrufmaßnahmen rund um Hochvoltbatterien, insbesondere bei EQA/EQB
- Porsche: Mandate und Verfahren im Kontext Taycan und wiederkehrender E-Mobilitätsmängel, insbesondere wenn Maßnahmen Nachteile verursachen
- Opel: ebenfalls Mandate und Verfahren wegen E-Mobilitätsmängeln und Werkstattmaßnahmen bei betroffenen Modellen
Eine kostenlose Ersteinschätzung zu den rechtlichen Optionen bietet die Kanzlei im E-Mobilitäts-Online-Check an.
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