Jaguar E-PACE und F-PACE von Rückruf betroffen
Der aktuelle Jaguar-Rückruf betrifft nach der Safety-Gate-Meldung SR/01969/26 die Modelle E-PACE der Baureihe X540 und F-PACE der Baureihe X761. Der angegebene Herstellungszeitraum reicht vom 9. November 2020 bis zum 10. Juli 2024. Damit können sowohl ältere als auch vergleichsweise neue Fahrzeuge betroffen sein.
Jaguar führt den Rückruf unter den Hersteller-Codes H549 und H568. Die Maßnahme sieht einen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge von den Endverbrauchern durch den Hersteller vor. Als Datum des Inkrafttretens nennt Safety Gate den 12. Juni 2026.
Besonders brisant ist die technische Beschreibung des Risikos. Nach Angaben von Safety Gate wurde ein fehlerhaftes Modul in die Hochvoltbatterie eingebaut. Dieses könne zu einer Überhitzung führen und dadurch einen Brand verursachen. Gerade bei Hochvoltbatterien können technische Defekte nicht nur die Nutzung und Zuverlässigkeit eines Fahrzeugs beeinträchtigen, sondern auch erhebliche Sicherheitsfragen aufwerfen.
Die wichtigsten Punkte des Jaguar-Rückrufs im Überblick:
- Betroffene Marke: Jaguar
- Betroffene Modelle: E-PACE und F-PACE
- Baureihen: E-PACE X540 und F-PACE X761
- Safety-Gate-Meldung: SR/01969/26
- Rückruf-Codes des Herstellers: H549 und H568
- Herstellungszeitraum: 9. November 2020 bis 10. Juli 2024
- Risikoart: Feuer
- Technische Ursache laut Safety Gate: fehlerhaftes Modul in der Hochvoltbatterie
- Mögliche Folge: Überhitzung und Fahrzeugbrand
- Maßnahme: Rückruf der Fahrzeuge von den Endverbrauchern durch den Hersteller
- Datum des Inkrafttretens: 12. Juni 2026
- Mitteilendes Land: Frankreich
- Ursprungsland: Schweden
- EG-Typgenehmigungen: e5*2007/46*1050*00–*99 und e5*2007/46*1047*00–*99
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Brandgefahr bei Hochvoltbatterien ist kein Bagatellproblem
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer geht es bei Rückrufen wegen Brandgefahr um zentrale Verbraucherrechte. Käufer dürfen erwarten, dass sie ihr Fahrzeug sicher nutzen, laden und abstellen können. Wenn ausgerechnet die Hochvoltbatterie als Herzstück eines elektrifizierten Fahrzeugs überhitzen und einen Brand verursachen kann, kann dies rechtlich erhebliche Folgen haben.
Je nach Einzelfall kommen für betroffene Verbraucher unter anderem folgende Ansprüche in Betracht:
- Nachbesserung durch den Hersteller oder Händler
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Schadensersatz wegen Nutzungseinschränkungen oder Wertverlust
- Ersatz weiterer Schäden, wenn durch den Rückruf konkrete Nachteile entstehen
Ob entsprechende Ansprüche bestehen, hängt stets vom jeweiligen Einzelfall ab. Entscheidend sind unter anderem das Kaufdatum, der Fahrzeugzustand, die Laufleistung, der Inhalt des Rückrufschreibens, mögliche Nutzungseinschränkungen und die Frage, ob eine dauerhafte technische Lösung angeboten wird.
Dr. Stoll & Sauer sieht zunehmendes Batterieproblem bei elektrifizierten Fahrzeugen
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beobachtet seit Längerem, dass Rückrufe bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden immer häufiger die Hochvoltbatterie betreffen. Der aktuelle Jaguar-Rückruf zeigt erneut, dass mögliche Defekte an einzelnen Batteriemodulen gravierende Folgen haben können.
Für Verbraucher ist dabei entscheidend, ob der Hersteller den Sicherheitsmangel dauerhaft beheben kann und welche Einschränkungen bis zur Durchführung der Rückrufmaßnahme bestehen. Auch ein möglicher Wertverlust des Fahrzeugs kann bei der rechtlichen Bewertung eine Rolle spielen.
„Wenn bei einem Jaguar E-PACE oder F-PACE ein fehlerhaftes Modul der Hochvoltbatterie überhitzen und einen Brand verursachen kann, ist das für Verbraucher ein erheblicher Vertrauensbruch. Die Hochvoltbatterie ist ein zentrales und besonders kostenintensives Bauteil. Ein Defekt mit Brandrisiko darf nicht als gewöhnlicher Werkstattfall abgetan werden“, sagt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer.
Betroffene Jaguar-Kunden sollten Rückrufschreiben, Werkstattunterlagen und sämtliche Kommunikation mit Hersteller und Händler sorgfältig dokumentieren. Auch mögliche Warnmeldungen, Ladeprobleme oder Einschränkungen bei der Nutzung sollten festgehalten werden. Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Verbrauchern eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.