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EU warnt vor Kurzschlussgefahr
Brandgefahr bei Mercedes EQA und EQB: Dr. Stoll & Sauer klagt wegen defekter Hochvoltbatterien

Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat beim Landgericht Dortmund Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Auslöser ist ein massiver Sicherheitsmangel in den Hochvoltbatterien der Modelle EQA und EQB. Laut EU-Warnsystem Safety Gate besteht bei den Fahrzeugen Brandgefahr durch interne Kurzschlüsse in den Batteriezellen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete deshalb bereits am 13. Februar 2025 einen Rückruf an (KBA-Referenz 5496507). Trotz Software-Update und Ladebeschränkungen bleibt das Risiko bestehen – eine endgültige technische Lösung gibt es bis heute nicht. In der kostenlosen Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check können betroffene Halter ihre Ansprüche prüfen lassen. Dr. Stoll & Sauer führt bereits mehrere Verfahren und Klagen gegen Mercedes zu den Modellen EQA und EQB.

Klage gegen Mercedes: Sicherheitsrisiko trotz Rückruf und Software-Update

Die E-Mobilitätsbranche steht unter Druck. Auch Mercedes hat wie Porsche Probleme mit der Hochvoltbatterie. Nach Angaben des EU-Safety-Gate-Alerts SR 01226/25 vom 4. April 2025 kann es in den betroffenen Batteriemodulen zu internen Kurzschlüssen kommen. Diese können zu Überhitzung und Fahrzeugbrand führen. Der Fehler betrifft insbesondere Zellen des Zulieferers Farasis Energy.

Mercedes reagierte mit einem Rückruf am 13. Februar 2025, überwacht durch das KBA. In den Anschreiben an Kunden warnte der Hersteller, die Batterie nicht über 80 Prozent zu laden, und kündigte ein Software-Update zur „Risikomitigation“ an. Nach der Aktualisierung verlängern sich jedoch Ladezeiten, und die Reichweite sinkt dauerhaft um bis zu 11 Prozent. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer liegt damit kein sicherheitsgerechtes Fahrzeug mehr vor.

Wesentliche Punkte der Klage am LG Dortmund

Rückabwicklung und Schadensersatz: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises (41.985 Euro) sowie Freistellung von bestehenden Darlehensverbindlichkeiten.
Deliktische Haftung (§ 823 Abs. 2 BGB): Verstoß gegen die EU-Typengenehmigungsverordnung (VO 2018/858) und das vorgeschriebene Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001:2015.
Produktsicherheitsverstoß (§ 3 ProdSG): Batterie entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen der Normen DIN EN 62619:2017 und VDE-AR-E 2510-50:2017.
Sachmangel (§ 434 BGB): Das Fahrzeug weicht erheblich von der Soll-Beschaffenheit ab; das Software-Update beseitigt die Hardware-Gefahr nicht.
Irreführung (§ 16 UWG): Werbung zu Reichweite und Ladeleistung war angesichts der Sicherheitsmängel objektiv unzutreffend.

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Rechtliche Bewertung durch Dr. Stoll & Sauer

Mercedes hat aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein sicherheitsrelevantes Problem nicht gelöst, sondern lediglich softwareseitig begrenzt. Ein Hersteller darf Fahrzeuge mit Hochvoltbatterien, die real Brandgefahr bergen, nicht weiter im Verkehr belassen. Wir sehen hier klare Verstöße gegen das Produktsicherheits- und Typgenehmigungsrecht.

Die Klage soll klären, ob Mercedes für Brandgefahr, Wertverlust und Nutzungseinschränkungen haftet. Betroffene EQA- und EQB-Fahrer sollten prüfen, ob ihnen Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz zustehen. Hier geht es zur kostenlosen Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check.

Hintergrund: Rückruf und EU-Warnung zu Mercedes

Rückrufbeginn: 13. Februar 2025 (KBA-Referenz 5496507)
Safety Gate-Warnung: SR 01226/25 (EU-Kommission, 04.04.2025)
Betroffene Modelle: Mercedes-Benz EQA und EQB (Baujahre 2021 – 2024)
Fehlerbeschreibung: Produktionsmangel in Hochvoltbatteriezellen (Farasis) führt zu Kurzschlussrisiko.
Herstellermaßnahme: Software-Update mit Ladebeschränkung (≤ 80 %), keine Hardware-Reparatur.
Folgen für Verbraucher: Längere Ladezeiten, Reichweitenverlust bis 11 Prozent, fortbestehende Brandgefahr.

Parallelen zu Ford und Porsche: Systemisches Problem der E-Mobilität

Wie bereits bei Ford (Kuga Plug-in-Hybrid, Rückruf 14793R) und Porsche (Taycan-Modelle) zeigen sich auch bei Mercedes gravierende Schwächen bei der Hochvoltbatterie. In allen Fällen setzen die Hersteller auf Software-Updates statt Austausch defekter Batterien. Dr. Stoll & Sauer sieht darin ein systemisches Sicherheitsproblem der E-Mobilität und fordert verbindliche Qualitätsstandards für Hochvoltsysteme.

Rechte der Verbraucher bei Problemen mit Hochvoltbatterie

Ein solcher sicherheitsrelevanter Mangel begründet in vielen Fällen rechtliche Ansprüche – insbesondere dann, wenn die Herstellerlösung (z. B. Software-Update) nicht zur nachhaltigen Beseitigung des Problems führt oder weitere Nachteile entstehen.

Mögliche Ansprüche sind:
• Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch der Hochvoltbatterie.
• Minderung des Kaufpreises.
• Rücktritt vom Kaufvertrag / Rückabwicklung.
• Schadensersatz, z. B. für Nutzungsausfall oder zusätzliche Benzinkosten.
• Wichtig: Auch Leasingnehmer können Ansprüche geltend machen, da sie bei Sachmängeln ähnliche Rechte wie Käufer haben.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Fahrzeughaltern – egal ob Ford, Mercedes oder Porsche – zur rechtlichen Prüfung der individuellen Situation. Wer ein E-Auto gekauft hat, darf erwarten, dass es sicher und mangelfrei funktioniert. Wer einen Wertverlust oder Einschränkungen der Reichweite hinnehmen muss, in Unsicherheit fährt oder eine Gefahrenquelle in der Garage stehen hat, sollte handeln. Mit der Klage gegen Mercedes setzt die Kanzlei ihre konsequente Linie fort, Verbraucher bei Mängeln in der E-Mobilität zu unterstützen. Hier geht es zur kostenlosen Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check.

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