EuGH und BGH beeinflussen den Diesel-Abgasskandal bei Audi
Der Diesel-Abgasskandal befindet sich nun im zehnten Jahre. Noch immer beschäftigen tausende Verfahren die Gerichte, und Hersteller wie Audi müssen Fahrzeuge zurückrufen. Im November und Dezember 2024 hat das KBA erneut Rückrufaktionen angeordnet, bei denen über 600.000 Audi-Modelle in die Werkstätten zurückgerufen werden.
Die Maßnahmen umfassen Software-Updates zur Behebung von Problemen mit dem Thermofenster und dem AGR-System sowie die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Diese Updates sind für betroffene Audi-Kunden verpflichtend, und das KBA wird die Fahrzeughalter entsprechend informieren.
Wichtige Rückrufe:
- Rückruf 14571R:
Modelle: A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 (Baujahre 2010–2017).
Grund: Thermofenster im AGR-System als nicht EU-konform eingestuft (EuGH-Urteil Juli 2022).
Maßnahmen: Software-Update zur Anpassung an gesetzliche Vorgaben.
Betroffene Fahrzeuge: Weltweit 262.264, davon 50.713 in Deutschland. - Rückruf 14607R:
Modelle: A4, A6, A8 und Q7 (Baujahre 2005–2010, Euro-4-Diesel).
Grund: Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen und Verbesserung der Abgasreinigung.
Betroffene Fahrzeuge: Weltweit 342.179, davon 128.959 in Deutschland.
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Schadensersatz für Audi-Kunden nach Mega-Rückruf
Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört seit Jahren zu den führenden Verbraucherkanzleien im Abgasskandal. Betroffene Audi-Kunden haben gute Chancen auf Schadensersatz:
- Restschadensersatz nach § 852 BGB:
Gilt für Audi-Fahrzeuge, die ab 2015 gekauft wurden. Für frühere Käufe ist die Verjährung bereits eingetreten. - Kilometerbegrenzung:
Schadensersatz lohnt sich meist nur bei Fahrzeugen mit weniger als 200.000 Kilometern Laufleistung, da deutsche Gerichte einen Nutzungsersatz anrechnen, der den Schadensersatz schmälert. - Rechtsschutzversicherung:
Ohne Rechtsschutzversicherung ist ein Verfahren aus Kostengründen meist nicht empfehlenswert. - Aktuelle Rechtslage:
Der BGH hat in Anlehnung an die EuGH-Rechtsprechung das Thermofenster als unzulässig eingestuft. Verbraucher können Schadensersatzansprüche geltend machen, insbesondere durch den sogenannten Differenzschadensersatz (5–15 Prozent des Kaufpreises).
Nach dem Audi-Rückruf: Jetzt handeln und Klage einreichen
Geschädigte Audi-Eigentümer riskieren durch die Folgen des Abgasskandals Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, wenn sie ihre Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten daher eine Individualklage in Erwägung ziehen – die Chancen stehen dank aktueller Rechtsprechung sehr gut.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check, um den richtigen Weg aus dem Dieselskandal zu finden. Dr. Stoll & Sauer prüft Ihren konkreten Fall und bietet eine Ersteinschätzung, bevor ein gemeinsames Vorgehen gegen Audi geplant wird.
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