Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
Rechtsanwalt ist zunächst die Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand. Hierbei hat er die Aufgabe seinen Mandanten mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Durchsetzung seines Rechts zu verhelfen. Allerdings ist der Rechtsanwalt nicht nur seinem Mandanten verpflichtet, sondern auch der Rechtsordnung, weswegen er ein dem Richter oder Staatsanwalt gleich geordnetes Organ der Rechtspflege ist. Im Einzelnen können für den Rechtsanwalt bestimmte Vertretungsverbote bestehen, grundsätzlich steht es ihm aber frei wen er vertreten oder beraten möchte. Der Rechtsanwalt berät seinen Mandaten hierbei vollumfänglich über die Rechtslage, die Erfolgsaussichten seines Begehrens und die Kosten.
Das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant steht mithin unter dem verfassungsrechtlichen Schutz, da der Rechtsanwalt zunächst einer Schweigepflicht unterliegt, aber auch gegenüber allen Gerichten, Staatsanwaltschaften und der Polizei über ein Aussageverweigerungsrecht bezüglich der von seinem Mandanten anvertrauten Dinge verfügt. Aus diesem Grunde ist ersichtlich, dass auch die Akten des Rechtsanwalts nicht durchgesehen oder von der Polizei beschlagnahmt werden können.
Vor dem Amtsgericht im Zivilprozess steht es den Parteien frei, ob sie sich eines Rechtsanwalts bedienen oder nicht. Vor den höheren Gerichte aber, ab dem Landgericht, ist eine Vertretungspflicht durch einen Rechtsanwalt angeordnet. Handelt es sich bei dem Verfahren um einen Strafprozess oder Bußgeldverfahren, so wird der Rechtsanwalt als Verteidiger tätig. Für die Vertretung vor Gericht besteht ein Anwaltsmonopol. Allerdings wurde durch die Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes vom 1. Juli 2008 die außergerichtliche Rechtsberatung in großem Umfang auch für Nicht-Anwälte geöffnet.
Zulassung und Spezialisierung auf Fachgebiete
Zugelassen werden Rechtsanwälte, wenn sie die Ausbildung zum Volljuristen durchlaufen haben, das heißt, wenn sie die Befähigung zum Richteramt aufweisen. Zusätzlich hierzu müssen Rechtsanwälte in der in ihrem Bezirk ansässigen Rechtsanwaltskammer zugelassen worden sein, um praktizieren zu können. Hierbei ist die Rechtsanwaltskammer für die Einhaltung des Berufsrechts der Rechtsanwälte zuständig. Auch eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) für Rechtsanwälte muss abgeschlossen werden, welche für Beratungsfehler im Einzelfall mit einer Mindestversicherungssumme von 250 000 € versehen sein muss.
Viele Rechtsanwälte spezialisieren sich im Laufe ihrer Berufstätigkeit auf bestimmte Fachgebiete. So kann zum Beispiel der Titel des „Fachanwalt für…“ erworben werden, wenn in dem bestimmten Rechtsgebiet über besondere theoretische und praktische Erfahrung verfügt wird. Es gibt derzeit den Fachanwalt für Agrarrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht,