Mehrere Stapel Geldmünzen, die von links nach rechts niedriger werden. Auf den Münzen sind Würfel platziert, die das Wort Diesel ergeben. Im Hintergrund ein Auto
VW-Update zum EA189 rechtswidrig
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Gericht: Ihr VW-Update zum EA189 ist illegal
Stilllegungen von VW-Dieseln: Haftet der Staat für das rechtswidrige Software-Update?

Herzlich willkommen bei der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer.
Sie sind vermutlich über Artikel oder Anzeigen in der Sonntagszeitung „Der Guller“ auf diese Seite gelangt. Die Situation für Halter älterer Diesel-Fahrzeuge aus dem VW-Konzern ist derzeit prekär – und sie spitzt sich weiter zu.

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 25. September 2025 (Az. 4 LB 36/23) war die Freigabe des Software-Updates für den VW-Skandalmotor EA189 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rechtswidrig. Stilllegungen dieser Fahrzeuge rücken damit näher. Gleichzeitig können die Hersteller wegen Verjährung in vielen Fällen kaum noch für den Abgasskandal haftbar gemacht werden. Die entscheidende Frage lautet daher: Kann der Staat für Fehler des KBA im Zusammenhang mit der Genehmigung des Software-Updates haftbar gemacht werden – und können Sie daraus Ansprüche auf Schadensersatz ableiten?

Wir sind davon überzeugt, dass sich diese Frage in vielen Fällen mit Ja beantworten lässt und vertreten bereits über 1000 Dieselhalter auf dem Weg zu einer Staatshaftungsklage gegen den Staat und haben bereits erste Klagen eingereicht. Um zu klären, ob sich eine Staatshaftungsklage auch in Ihrem Fall lohnt, prüfen wir Ihre Situation im Rahmen eines kurzen Online-Checks, den Sie bequem von zu Hause aus ausfüllen können.

Klicken Sie hier auf den Online-Check zur Staatshaftung, beantworten Sie einige Fragen zu Ihrem Fahrzeug – wir prüfen Ihre Ansprüche kostenlos. Wenn wir in Ihrem Fall gute Erfolgsaussichten sehen, erläutern wir Ihnen die nächsten Schritte und Sie können uns im Anschluss mit wenigen Klicks online mandatieren.

Inhaltsverzeichnis

Worum geht es bei der Staatshaftung im VW-Abgasskandal?

Das OVG Schleswig hat im Diesel-Abgasskandal entschieden, dass das vom KBA freigegebene VW-Software-Update für den EA189 rechtswidrig ist, weil weiterhin unzulässige Abschalteinrichtungen aktiv sind. Viele Dieselhalter haben aber gerade auf diese KBA-Freigabe vertraut und das Update aufspielen lassen oder ein Fahrzeug mit Update erworben. Nun drohen Rückrufe, Stilllegungen und weiterer Wertverlust. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber das Gericht hat keine Revision zugelassen. Die Behörde muss nun wirksame Abhilfemaßnahmen anordnen. Für Halter bedeutet das: Die bisherige „Lösung“ des Abgasskandals durch das VW-Software-Update für den Motor EA189 steht in Frage. Sie kann für Fahrzeughalter zu einem teuren Nachspiel werden.

Staatshaftung bedeutet vereinfacht: Der Staat muss dann Schadensersatz leisten, wenn Behörden durch rechtswidriges Handeln Pflichten verletzen und dadurch Bürgern einen Schaden zufügen. Im Dieselskandal geht es um die Frage, ob die fehlerhafte Freigabe des Updates durch das KBA eine solche Haftung auslösen kann. Wir sind davon überzeugt.

Displayanzeige eines Tachos auf dem steht: Abgaswerte manipuliert
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Wer ist von einer möglichen Stilllegung eines VW-Diesels betroffen?

Im Ausgangsfall ging es vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig um einen VW Golf Plus TDI mit EA189-Dieselmotor. Tatsächlich betrifft die Software-Update-Freigabe aber eine große Zahl von Fahrzeugen, bei denen das KBA das EA189-Update angeordnet und freigegeben hat. In einer weiteren Entscheidung zum Software-Update führt das Verwaltungsgericht Schleswig in einem anderen Verfahren die meisten gängigen Modelle aus dem VW-Konzern auf (Az.: 3 A 332/20). Bei diesen Modellen hat das KBA das VW-Update genehmigt. Dazu gehören typischerweise:

  • VW-Diesel mit EA189-Motor (Golf, Passat, Touran, Tiguan, Caddy, Beetle, Jetta und andere),
  • Fahrzeuge der Konzernmarken Audi, Skoda und Seat ebenfalls mit dem EA189-Motor.

Betroffen sind Fahrzeughalter, die

  • noch im Besitz eines Fahrzeugs aus dem VW-Konzern sind,
  • das Software-Update aufspielen ließen,
  • ein Fahrzeug mit dem Software-Update erworben haben.
Ein Verkehrsschild auf dem Umwelt Zone steht
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Stilllegung der Fahrzeuge: Warum muss ich jetzt handeln?

Sie fragen sich jetzt natürlich, warum sollen Sie aktiv werden. Der Abgasskandal ist doch vorbei. Nein, ist er noch nicht. Warum das so ist, zeigt die Entscheidung des OVG deutlich:

  • Das Gericht verlangt in seiner Entscheidung vom KBA Handlungen. Bisher hat die Behörde noch keine Maßnahmen ergriffen, um den rechtswidrigen Zustand der Motoren aufzuheben.
  • Eine Software-Lösung für die Abgasmanipulation ist ebenso wenig in Sicht wie eine Hardware-Lösung.
  • In letzter Konsequenz bedeutet dies die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge mit Software-Update.
  • Darüber hinaus droht jedoch auch die Verjährung. Und das wäre im Laufe des Jahres 2026. Die Updates wurden ab April 2016 freigegeben.
  • Daher sollten Sie jetzt prüfen lassen, ob mit einer Staatshaftungsklage Ansprüche auf Schadensersatz gesichert werden können.

Kostenlose Ersteinschätzung zur Staatshaftung direkt online abrufen

Informieren Sie sich schnell und sicher zu Ihren Möglichkeiten beim Thema Staatshaftung im Diesel-Abgasskandal. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.


So läuft die Prüfung der Staatshaftung mit Dr. Stoll & Sauer ab

  • Vertrauen

    1. Staatshaftung-Online-Check

    Im Staatshaftung-Online-Check tragen Betroffene die wichtigsten Daten zu ihrem Fahrzeug ein. Dazu benötigen wir Kaufvertrag und den Fahrzeugschein.

  • Erstberatung

    2. Ausführliche Unterlagenprüfung

    Im nächsten Schritt werden die relevanten Unterlagen gesichtet. Auf dieser Basis prüft die Kanzlei, ob eine Staatshaftung im Grundsatz in Betracht kommt. Ziel ist es, den Zusammenhang zwischen KBA-Handeln und dem drohenden Schaden sauber herauszuarbeiten.

  • Vertretung

    3. Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Je nach Konstellation kommen außergerichtliche Schritte und anschließende Klagen in Betracht. Dr. Stoll & Sauer entwickelt eine individuelle Strategie, die Ansprüche gegen den Staat bestmöglich durchzusetzen.

Welche Ansprüche setzen wir für Sie durch

Eine Staatshaftungsklage zielt in erster Linie auf Schadensersatz. Denkbar sind insbesondere:

  • Kosten einer möglichen Software- oder Hardwarelösung, um weiter das Fahrzeug zu betreiben.
  • Totalverlust des Autowerts nach vollzogener Stilllegung.

Das OVG-Urteil stärkt die Position der Halter, weil ein konkreter Fehler des KBA festgestellt wird. Gleichzeitig gibt es eine zurückhaltende Rechtsprechung zur Staatshaftung im Dieselskandal. Die Verfahren sind daher juristisch anspruchsvoll und keine Selbstläufer. 

Kosten und Rechtsschutz

Die erste Einschätzung im Staatshaftung-Online-Check ist kostenlos und unverbindlich. So erhalten Betroffene einen Überblick, ob eine Staatshaftungsklage überhaupt in Frage kommt.

Besteht eine Verkehrs- oder Rechtsschutzversicherung, übernimmt die Kanzlei die Deckungsanfrage und klärt, in welchem Umfang Kosten übernommen werden. Vor Mandatsübernahme werden die voraussichtlichen Kosten und Risiken transparent erläutert.

Warum Dr. Stoll & Sauer der richtige Partner ist

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal und hat zehntausende Verfahren gegen verschiedene Hersteller geführt. Anwälte der Kanzlei waren an zentralen Sammelklagen gegen VW (830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt) und Mercedes beteiligt und verfügt über umfassende Erfahrung in der strategischen Prozessführung.

Seit Jahren setzt sich Dr. Stoll & Sauer auch gegen den Staat zur Wehr, etwa in Staatshaftungsfragen rund um den Abgasskandal oder bei anderen fehlerhaften Behördenentscheidungen wie zur Corona-Soforthilfe. Die Kombination aus ausgewiesener Diesel-Expertise und verwaltungsrechtlicher Erfahrung macht die Kanzlei zu einem starken Partner für komplexe Staatshaftungsverfahren – bundesweit und digital.

  • Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
  • Wir prüfen Ihr Anliegen schnell – sicher – unverbindlich
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Fragen und Antworten zur Staatshaftung

In Betracht kommen alle Käufer von VW-Dieselfahrzeugen, die vom ersten VW-Abgasskandal um den Motor EA189 betroffen sind. Das Fahrzeug muss noch in Ihrem Besitz sein. Der Motor muss mit dem Software-Update zum EA189 bespielt sein. Wertverlust und Stilllegung stellen einen konkreten Schaden für Verbraucher dar.

Ja. Das OVG-Urteil bezieht sich auf ein Fahrzeug mit aufgespieltem EA189-Update. In den meisten Fällen ist genau dieses Update Ausgangspunkt späterer Nachteile wie Wertverlust oder totaler Wertverlust bei Stilllegung. 

Nein, eine Klage gegen VW ist nicht notwendig. Staatshaftungsansprüche können auch eigenständig geltend gemacht werden. 

Nein, eine Staatshaftungsklage zielt nicht direkt auf die Verhinderung einer Stilllegung, sondern auf Schadensersatz. Wenn durch die mögliche Stilllegung Ihr Fahrzeug wertlos wird, soll dieser Schaden durch die Staatshaftungsklage ersetzt werden. 

Die erste Einschätzung im Online-Check ist kostenlos. Dabei informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfen wir für unsere Mandanten die Kostenübernahme durch den Versicherer.

In jedem Fall. Das OVG Schleswig hat klar zum Ausdruck gebracht, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) tätig werden muss. Die Dieselfahrzeuge mit dem VW-Motor EA189 sind mit einer illegalen Abschalteinrichtung auf den Straßen unterwegs. Die Fahrzeuge müssen in einen gesetzeskonformen Zustand gebracht werden. Weder eine Software- noch eine Hardware-Lösung ist aktuell in Sicht. Daher läuft alles auf eine massenhafte Stilllegung der betroffenen VW-Diesel heraus. 

Ihre Anwälte für die Staatshaftung im Abgasskandal

  • Christian Grotz
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Angelika Ziemer Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
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