Ein Laptop, Kaffeetasse und Brille

Niederlage von Meta

Facebooks Freunde-Finder rechtswidrig: LG Berlin II untersagt Kontaktimport von Nicht-Nutzern

17.03.2026

Facebook darf nach einem Urteil des Landgerichts Berlin II die Freunde-Finder-/Kontaktimport-Funktion in der beanstandeten Ausgestaltung nicht nutzen, um Kontaktdaten von Menschen ohne Facebook-Konto ohne deren Einwilligung zu verarbeiten. Das berichten mehrere Medien unter Berufung auf eine Mitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) vom 24. Februar 2026 zum Urteil vom 2. Dezember 2025 (Az. 15 O 569/18). Nach Angaben des vzbv ist die Entscheidung nicht rechtskräftig und Meta hat Berufung eingelegt. Dr. Stoll & Sauer bewertet das Urteil als wichtiges Signal gegen die Datenerfassung Unbeteiligter und gegen Werbeprofile ohne klare Zustimmung – mit vergleichbaren Konstellationen bei Tracking und Datennutzung durch Meta ist die Kanzlei in der Beratung regelmäßig befasst. Betroffene können ihre Optionen kostenlos im Datenschutz-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen.

Magnet, der aus einem Laptop Daten absaugt

Der Fall: Kontaktimport und Daten von Nicht-Nutzern bei Facebook

Im Kern ging es darum, dass Facebook-Nutzer über die Freunde-finden-Funktion Adressbuchdaten hochladen konnten. Dadurch konnten auch Kontaktdaten von Personen bei Meta landen, die selbst keine Nutzer der Plattform sind und dem Upload nicht zugestimmt hatten. Das LG Berlin II hat diese Praxis in der beanstandeten Ausgestaltung untersagt. 

Urteil des LG Berlin II (Az. 15 O 569/18): zentrale Aussagen:

  • Untersagt wurde die Verarbeitung von Kontaktdaten von Nicht-Nutzern über die Freunde-Finder-Funktion ohne Einwilligung.
  • Nach den Berichten sieht der vzbv darin ein klares Signal, dass Plattformen keine „Adressbuch-Daten Unbeteiligter“ als Ressource nutzen dürfen.
  • Außerdem wird in der Berichterstattung hervorgehoben, dass umfassende Werbeprofile ohne klare Zustimmung unzulässig sein können.
  • Das Urteil ist nach Angaben des vzbv nicht rechtskräftig; Meta hat Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt.