Ein Hintergrund aus digitalen Datenströmen

Meta verstößt mit Meta Pixel gegen Datenschutz

Jetzt bis zu 10.000 € Schadensersatz sichern

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Meta spioniert Verbraucher im Internet illegal aus!

Meta soll mit dem Meta Pixel und weiteren Meta Business Tools das Verhalten von Nutzern auf fremden Webseiten verfolgt haben – häufig ohne wirksame Einwilligung. Deutsche Gerichte haben Meta in mehreren Verfahren bereits zu Schadensersatz verurteilt. Für Verbraucher kann das bedeuten: Wer Facebook oder Instagram nutzt und auf Webseiten unterwegs war, auf denen Meta-Tracking eingesetzt wurde, kann möglicherweise Ansprüche nach Art. 82 DSGVO geltend machen. 

Dr. Stoll & Sauer prüft kostenlos und unverbindlich, ob auch in Ihrem Fall Schadensersatz wegen Meta Pixel und anderer Business Tools in Betracht kommt. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung im DSGVO-Online-Check.
 

Rechtskräftig: OLG Dresden verurteilt Meta zu 1500 Euro Schadensersatz

Bitte um dieses Video zu sehen.

Was ist das Meta Pixel?

Das Meta Pixel ist ein unsichtbares Tracking-Tool, das auf unzähligen Webseiten eingebunden ist. Es sammelt Daten wie:

  • IP-Adresse und Geräteinformationen
  • Surf- und Klickverhalten
  • Interessen (z. B. Gesundheit, Politik, Konsum)

Diese Daten werden an Meta (Facebook/Instagram) übermittelt – oft ohne wirksame Einwilligung der Nutzer.

Warum ist das rechtswidrig?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur mit einer gültigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden dürfen.

Gerichte und Datenschutzbehörden sehen Verstöße:

  • Keine wirksame Einwilligung (Art. 6 DSGVO)
  • Unzulässige Datenübermittlung in die USA
  • Verarbeitung sensibler Daten ohne Schutzmaßnahmen

Das Ergebnis: Webseitenbetreiber und Meta haften – Betroffene haben Anspruch auf Entschädigung nach Art. 82 DSGVO.

Unser Quick-Check

Sind Sie von Meta Pixel ausspioniert worden?

Ob ein Verbraucher vom Tracking über Meta Business Tools wie das Meta Pixel betroffen ist, lässt sich oft schon mit wenigen Fragen grob einschätzen. 

Hier unser Quick-Check:

• Nutzen Sie Facebook oder Instagram?
• Waren Sie in den vergangenen 12 Monaten online shoppen?
• Haben Sie auf Webseiten Cookies akzeptiert?

Wer diese Fragen mit Ja beantwortet, ist sehr wahrscheinlich betroffen. Drücken Sie unseren Quick-Check-Button und nutzen unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Laptop und Lupe

Gerichtsurteile im Überblick

Deutsche Gerichte haben bereits zahlreiche Urteile gefällt:

  • LG Leipzig (04.07.2025, Az. 05 O 2351/23): 5.000 € Schadensersatz – allein wegen des Gefühls der Überwachung.
  • LG Ellwangen (19.02.2025): 10.000 €
  • LG Augsburg (28.03.2025): 5.000 €
  • LG Hamburg (17.04.2025): 3.000 €
  • LG Frankfurt a. M. (27.05.2025): 2.500 €
  • OLG Dresden (4.02.2026): 1500 € - rechtskräftig

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte Meta im November 2024 im Facebook-Datenleck-Verfahren zu Schadensersatz. Da genügt bereits der reine Datenverlust, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Richter im Abgasskandal

Wie sieht die Hilfe von Dr. Stoll & Sauer aus?

  • Jetzt schnell Formular ausfüllen

    Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein – in weniger als einer Minute.

  • Kostenlose Ersteinschätzung abrufen

    Unsere Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche und melden sich umgehend.

  • Schadensersatz von Meta erhalten

    Wir setzen Ihre Rechte durch - auch vor Gericht.

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Nutzen Sie unser kostenlose Ersteinschätzung über unseren Meta-Pixel-Online-Check. Erfahrene Experten im Datenschutzrecht beraten Sie.

Fragen und Antworten zum Meta-Pixel

Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom konkreten Fall ab. Gerichte haben in Verfahren zu Meta Business Tools bereits vierstellige Beträge zugesprochen - sogar bis zu 10.000 Euro. Eine bestimmte Summe kann aber nicht garantiert werden. Maßgeblich sind unter anderem Umfang, Dauer und Art der Datenverarbeitung.

 

 

 

 

 

 


 

Ja. Sie benötigen einen Facebook- oder Instagram-Account. Meta Pixel erfasst die Daten von Webseiten und Meta nutzt diese Erkenntnisse dazu, entsprechende Werbung auf Facebook oder Instagram einzuspielen. 

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Sie können über den Online-Check prüfen lassen, ob Anhaltspunkte für Ansprüche gegen Meta bestehen. Erst danach entscheiden Sie, ob weitere rechtliche Schritte für Sie in Betracht kommen.

 

 

 

 


 

Ein Anspruch ist möglich, wenn personenbezogene Daten ohne wirksame Rechtsgrundlage über Meta Pixel oder Meta Business Tools an Meta übermittelt wurden. Zusätzlich muss ein ersatzfähiger Schaden vorliegen, etwa ein Kontrollverlust über die eigenen Daten. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Einzelfall ab. Eine rechtliche Prüfung ist daher sinnvoll.

 

 

 

Betroffen sein können etwa IP-Adresse, Geräteinformationen, Browserdaten, Cookie-IDs, besuchte Webseiten, Klickverhalten, Suchanfragen, Warenkörbe oder Interessen. Je nach Webseite können daraus sehr persönliche Rückschlüsse entstehen. Besonders kritisch ist das bei Gesundheits-, Finanz-, Versicherungs- oder Beratungsseiten.

 

 


 

Nutzen Sie Ihre Chance

Handeln Sie jetzt!

Verstöße gegen die DSGVO sind kein Kavaliersdelikt. Nutzen Sie Ihre Rechte und sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung.

Laptop und Lupe

Ihre Anwälte im Meta-Pixel-Fall

  • Michael Pflaumer
    • Geschäftsführer
    • Rechtsanwalt
  • Fatma Bezginsoy Rechtsanwältin
    • Rechtsanwältin
  • Florian Hitzler Rechtsanwalt
    • Fachanwalt für IT-Recht

Was unsere Mandanten sagen

  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!
  • Staines _ONE

    Staines _ONE
    5/5

    Ich hatte bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach einem kostenlosen Erstgespräch gefragt, in einer Datenschutzangelegenheit wo ich bereits außergerichtlich Schadenersatz geltend gemacht hatte. Noch am selben Tag meldete sich ein Mitarbeiter der Kanzlei telefonisch bei mir und sagte mir, dass sie aus Kapazitätsgründen das Mandat nicht übernehmen können, mir jedoch gerne trotzdem eine kostenlose…
  • Stuart Pot

    Stuart Pot
    5/5

    Ich bin sehr zufrieden mit der Kommunikation und Hilfe die ich von der Kanzlei erhalten habe ohne das ich jemals physisch vor Ort sein musste. Ich habe die nötigen Unterlagen ausgefüllt und habe sofort Hilfe erhalten und wurde über die Schritte per E-Mail auf dem laufenden gehalten. Selbst als es von meiner Seite zu Verzögerungen kam wurde mir mit Verständnis entgegen getreten. Zu empfehlen.