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VW ID: Batterieprobleme und Brandgefahr – können Käufer das Auto zurückgeben?

  • Über 100.000 Mandanten vertrauen uns

  • Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten

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VW-ID: Brandgefahr bei den Hochvoltbatterien

Batterieprobleme bei Volkswagen: Neue Warnungen, offene Fragen für Besitzer

Der nächste Urlaub ist geplant, die Ladestopps sind ausgesucht – und dann kommt die Nachricht über mögliche Batterieprobleme beim eigenen Elektroauto. Darf ich noch vollständig laden? Betrifft die Warnung meinen ID.? Und was bedeutet es, wenn die Werkstatt schon einmal an der Batterie gearbeitet hat?

Für bestimmte VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sind inzwischen neue Batterie-Rückrufe beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert. Im Schreiben zur Aktion 93MF warnt Volkswagen vor Überhitzung und Brandgefahr. Besitzer sollen höchstens bis 80 Prozent laden und Warnaufkleber am Fahrzeug anbringen. Wann die angekündigte Softwarelösung kommt, sagt dieses Schreiben nicht. Die geplante Reise oder die tägliche Nutzung muss unterdessen mit weniger verfügbarer Ladung auskommen.

Für Besitzer geht es deshalb um eine sichere Lösung und um die Frage, was sie bis dahin hinnehmen müssen. Dr. Stoll & Sauer prüft, welche Rechte sich aus dem Batterieproblem, den bisherigen Maßnahmen und den Einschränkungen Ihres Fahrzeugs ergeben.

  • Gehört Ihr Auto dazu? Entscheidend sind Fahrzeugdaten und Rückrufaktion. Die Modellbezeichnung allein genügt nicht.
  • Welche Abhilfe ist vorgesehen? Die aktuellen Vorgaben unterscheiden sich nach Aktion. Eine Ladebegrenzung und Warnaufkleber sind noch keine abgeschlossene Reparatur.
  • Welche Lösung steht Ihnen offen? Je nach Fall können Nachbesserung, Kaufpreisminderung, Rückabwicklung oder Schadensersatz infrage kommen.

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Jetzt amtlich: Diese Batterie-Rückrufe betreffen VW und Cupra

Aus den Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zu den am 19. Oktober 2026 veröffentlichten Rückrufen ergeben sich drei aktuelle Aktionen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die massiven Rückrufe bei VW:

Aktion         Aktion         Modelle laut KBA         Deutschland     Weltweit
VW 93MF         VW 93MF         ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz         7.112     62.927
VW 93MV         VW 93MV         ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz         1.538     5.050
Cupra 93W4         Cupra 93W4         Born         1.231     4.691

 

Die drei Auszüge nennen zusammen 9.881 Fahrzeuge in Deutschland und 72.668 weltweit. Diese Summe beschreibt die aufgeführten Oktober-Aktionen.

Als Mangel beschreibt das KBA nicht spezifikationsgerechte Hochvoltbatterien mit überlappenden Zellen. Beim Schnellladen können diese überhitzen und einen Brand verursachen. Nicht jedes Fahrzeug der genannten Baureihen ist betroffen. Maßgeblich bleiben die Zuordnung zur Aktion und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, kurz FIN.

Brandgefahr bei VW ID, Buzz und Cupra

Der VW-Rückruf hat weitreichende Folgen für Ladegeschwindigkeit und Reichweite. Geschäftsführer Christian Grotz erklärt den Sachverhalt.

Bitte um dieses Video zu sehen.

Was VW im Schreiben zu 93MF verlangt – und was offenbleibt

Der Kanzlei liegt ein VW-Rückrufschreiben vom Oktober 2026 vor. Es ordnet das angeschriebene Fahrzeug ausdrücklich der Aktion 93MF zu. Volkswagen nennt mögliche schwere bis lebensgefährliche Verletzungen durch einen Brand und fordert die Besitzer auf:

  • höchstens bis 80 Prozent zu laden,
  • die mitgeschickten Warnaufkleber in der Ladedose und neben dem Fahrzeugdisplay anzubringen,
  • die Hinweise sichtbar und dauerhaft zu befestigen sowie weitere Nutzer zu informieren.

Soweit technisch möglich, will VW die Ladegrenze zusätzlich systemseitig setzen. Das Schreiben beschreibt außerdem eine noch zu entwickelnde Software, die Auffälligkeiten in Batteriemodulen frühzeitig erkennen und anzeigen soll. Falls nötig, sollen Module ersetzt werden. Nach Abschluss sämtlicher erforderlicher Arbeiten sollen die ursprünglichen Werte für Ladekapazität und Reichweite wieder verfügbar sein.

Für Besitzer bleiben damit entscheidende Fragen: Wann ist die Software verfügbar? Nach welchen Kriterien wird ein Modul getauscht? Und welche Maßnahme beseitigt beim eigenen Auto das zugrunde liegende Problem? Dazu enthält das Schreiben keinen verbindlichen Zeitplan und keine vollständige technische Erläuterung.

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer brauchen Kunden hierzu nachvollziehbare Antworten. Die Ankündigung einer späteren Lösung beantwortet noch nicht, wie lange sie mit der Einschränkung leben müssen.

Software erst 2027? Was sich aus den Herstellerangaben ableiten lässt

Volkswagen Dänemark nennt für die Aktionen 93MF und 93MV einen voraussichtlichen Softwaretermin im ersten Quartal 2027. Die dortige Information ist seit dem 16. Oktober 2026 veröffentlicht. Für Deutschland ist dieser Zeitplan damit nicht automatisch bestätigt. Das vorliegende deutsche Schreiben kündigt eine spätere separate Information zum Termin und Ablauf an.

Herstellerinformation aus Dänemark zu den Rückrufen 93MF und 93MV

VW bestätigt im Ausland bereits Sachschäden

Volkswagen Großbritannien bestätigt auf seiner Rückrufseite einzelne Sachschadensfälle. Bestätigte Personenschäden nennt der Hersteller dort nicht. Die der Kanzlei vorliegenden deutschen KBA-Auszüge verzeichnen dagegen keine bekannten Vorfälle mit Sach- oder Personenschaden. Diese unterschiedlichen Angaben belegen für sich genommen keinen Widerspruch; Umfang und Bezugsraum der Erfassung können sich unterscheiden. Die Zahl bestätigter Batteriebrände lässt sich daraus nicht bestimmen.

Volkswagen Großbritannien zu den Batterie-Rückrufen

Ein ID., mehrere Rückrufmeldungen: Welche gehört zu Ihrem Auto?

Wer nach „VW Batterie-Rückruf“ sucht, findet Berichte aus unterschiedlichen Monaten und Ländern. Das macht die Orientierung schwierig. Ein Artikel über einen US-ID.4 erklärt nicht automatisch, was für ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug gilt. Ebenso wenig lässt sich aus einer erledigten Frühjahrsaktion ableiten, dass eine spätere Meldung gegenstandslos ist.

Der bereits bekannte Rückruf vom März 2026

Im März berichtete Dr. Stoll & Sauer über einen Rückruf bei bestimmten ID.3, ID.4, ID.5, ID. Buzz und ID. Buzz Cargo sowie beim Cupra Born. Die veröffentlichten Angaben nennen insgesamt rund 94.000 Fahrzeuge weltweit. Diese Größenordnung gehört zur damaligen Aktion.

Einordnung des März-Rückrufs     Herstellercode     Herstellercode
Bestimmte Volkswagen ID.-Modelle     93MI     93MI
Bestimmte Cupra Born     93S4     93S4

 

Vorgesehen waren Softwaremaßnahmen, die Prüfung der Hochvoltbatterie und bei Bedarf der Ersatz auffälliger Module.

Hier unser Bericht über die Batterie-Rückrufe bei VW und Cupra vom März 2026

93MF kann zusätzlich zu 93MI erforderlich sein

Das neue VW-Schreiben stellt ausdrücklich klar: Die Rückrufmaßnahme 93MF muss auch dann durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug zusätzlich von 93MI betroffen ist. Eine ältere Batterieaktion erledigt damit nicht automatisch die neue Maßnahme.

Bitten Sie den Servicebetrieb um eine Übersicht aller offenen und abgeschlossenen Aktionen zu Ihrer FIN. Daraus sollte hervorgehen, welche Arbeiten zu welchem Code gehören und welche Sicherheitsvorgaben weiter gelten.

Auch der ID.7 ist amtlich genannt – der ID.5 gehört zur älteren Übersicht

Inzwischen ist der ID.7 in den deutschen KBA-Unterlagen zu 93MF und 93MV aufgeführt. Seine Nennung ist damit über den Stand der ersten Medienberichte hinaus belegt. Beide vorliegenden VW-Auszüge führen außerdem ID.3, ID.4 und ID. Buzz.

Die Produktionszeiträume unterscheiden sich: Bei 93MF nennt der KBA-Auszug den 13. Juli 2022 bis 6. Juni 2025, bei 93MV den 18. September 2023 bis 27. Juni 2025. Diese Zeiträume sind eine Orientierung und kein Ersatz für die FIN-Prüfung.

Der ID.5 war dagegen in der Übersicht zur März-Aktion enthalten. Ihn allein deshalb auch der neuen Oktober-Aktion zuzuordnen, wäre nicht belegt. Lassen Sie bei der Anfrage stets das konkrete Fahrzeug prüfen und geben Sie einen bereits erhaltenen Aktionscode an.

Ladevorgang eines E-Autos

Wenn die gewohnte Ladung nicht mehr zur Verfügung steht

Eine Ladegrenze fällt im Alltag unterschiedlich ins Gewicht. Wer meist kurze Strecken fährt und regelmäßig laden kann, muss vielleicht wenig umstellen. Wer lange Etappen fährt, ist stärker auf die verfügbare Energie angewiesen.

Für eine Reise kann eine Begrenzung bedeuten, dass die erste Ladepause früher nötig wird. Im beruflichen Alltag müssen gegebenenfalls zusätzliche Ladegelegenheiten eingeplant werden. Das ist besonders ärgerlich, wenn das Auto gerade wegen seiner Reichweite ausgewählt wurde.

Eine solche Vorgabe beweist für sich genommen keinen dauerhaften Verlust der Batteriekapazität. Sie beschränkt zunächst den erlaubten Ladezustand. Für die rechtliche Beurteilung ist trotzdem wichtig, wie lange die Einschränkung besteht und wie sie sich auf die Nutzung auswirkt.

Halten Sie deshalb fest, welche Vorgaben Sie erhalten haben und seit wann diese gelten. Eine allgemeine Empfehlung für den täglichen Umgang mit einem Akku und eine Sicherheitsanweisung wegen eines möglichen Fehlers haben einen unterschiedlichen Hintergrund.

Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung

Erfahrung aus den großen Verfahren gegen VW und Mercedes

Mit Ihrem Rückruf zu den E-Modellen von VW sind Sie bei Dr. Stoll & Sauer in besten Händen. Die Kanzlei hat die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals maßgeblich mitgeprägt. Die Kanzleigründer führten über eine Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Volkswagen mit. Das Ergebnis: ein Vergleich über 830 Millionen Euro für rund 260.000 VW-Kunden. Auch bei der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes vertreten die Kanzleiinhaber den Verbraucherzentrale Bundesverband.

Diese Erfahrung aus komplexen Verfahren gegen große Autohersteller bringt Dr. Stoll & Sauer heute in die Vertretung von Verbrauchern ein, deren Elektrofahrzeuge wegen Batterieproblemen und Brandgefahr nur eingeschränkt nutzbar sind.

Kanzlei Lahr

Wie unsere Ersteinschätzung funktioniert

Sie sind vom Rückruf eines E-Fahrzeuges betroffen. Es besteht Brandgefahr. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat manche Modelle aus einem bestimmten Produktionszeitraum mit einem verbindlichen Rückruf belegt. Kommt man dem nicht nach, droht die Stilllegung des Fahrzeugs. Sie wollen Ihre Rechte wahrnehmen? Unsere kostenlose Ersteinschätzung ist da die richtige Lösung.
 

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Ladegrenze gesetzt oder Batterie geprüft – ist der Mangel damit behoben?

Ein Prüfprotokoll kann Klarheit schaffen, wenn daraus hervorgeht, was untersucht wurde und mit welchem Ergebnis. Die knappe Aussage „Software aktualisiert“ beantwortet dagegen nicht jede Frage eines Besitzers.

Eine Besonderheit der aktuellen Aktionen: Für 93MF nennt der deutsche KBA-Auszug zunächst die Ladegrenze und Warnaufkleber. Bei 93MV wird zusätzlich eine Prüfung in einer Vertragswerkstatt beschrieben. Deshalb sollte ein Servicebetrieb genau erklären, was bei Ihrem Fahrzeug bereits geschehen ist und was noch aussteht.

Lassen Sie sich insbesondere erläutern:

  • Welche Rückrufaktion wurde abgeschlossen?
  • Wurden Batteriemodule geprüft oder ersetzt?
  • Gelten noch Einschränkungen?
  • Welche weiteren Termine oder Maßnahmen sind vorgesehen?

Ob die Reparatur ausreicht, richtet sich nach dem technischen Problem und dem Ergebnis der Maßnahme. Software kann Teil einer wirksamen Lösung sein. Ein Batterietausch ist deshalb nicht in jedem Fall zwingend. Umgekehrt ist ein offener Mangel nicht schon dadurch erledigt, dass ein Update installiert wurde.

Dr. Stoll & Sauer schaut bei der Anspruchsprüfung auf diesen Verlauf: ursprüngliche Warnung, Werkstattauftrag, durchgeführte Arbeiten und den Zustand des Autos danach. Erst daraus lässt sich beurteilen, ob weitere Abhilfe verlangt werden kann oder andere Rechte bestehen.

Cupra Born: Neben 93S4 gibt es jetzt auch 93W4

Beim Born sind ebenfalls unterschiedliche Aktionen zu beachten. Über das ältere Schreiben zur Batterieprüfung 93S4 hat Dr. Stoll & Sauer bereits berichtet. Die neue Aktion 93W4 ist beim KBA unter 17103R registriert und betrifft nach dem vorliegenden Auszug bestimmte Fahrzeuge aus dem Zeitraum September 2022 bis Mai 2024.

Hier nennt das KBA zunächst eine Ladebegrenzung und Warnaufkleber bis zur Verfügbarkeit einer Softwarelösung. Gegebenenfalls sollen einzelne Module oder die komplette Hochvoltbatterie ausgetauscht werden. Das bedeutet keinen generellen Kompletttausch bei jedem Born und lässt sich nicht als Austauschankündigung für alle VW-Modelle lesen.

LG Offenburg: Auch Ansprüche gegen den Hersteller sind denkbar

Ein neuer gerichtlicher Hinweis betrifft zwar einen Cupra Born und die ältere Aktion 93S4, doch der Hinweis ist auch für die VW-Rückrufe zum ID hilfreich. Zumal der Cupra Born von Seat auch zum VW-Konzern gehört. In der Verfügung vom 16. Oktober 2026 hält das Landgericht Offenburg sowohl kaufrechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer als auch Ansprüche gegen SEAT für möglich (Az. 2 O 356/25).

Das Gericht befasst sich dabei auch mit der Frage, wie genau eine Käuferin die Rückrufbetroffenheit ihres Autos darlegen kann. Im konkreten Verfahren hält es ihre bisherigen Angaben vorläufig für ausreichend. Die Beklagten sollen nachvollziehbar erklären, weshalb das Fahrzeug nicht betroffen sein soll. Daraus folgt keine pauschale Beweisregel für jedes zurückgerufene Auto.

Für Ansprüche gegen SEAT nennt das Gericht neben dem deutschen Produktsicherheitsrecht ausdrücklich Artikel 37 der Verordnung (EU) 2023/988. Soweit die Vorschrift anwendbar ist, verlangt sie wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfe. Sie sieht grundsätzlich eine Auswahl aus mindestens zwei der Möglichkeiten Reparatur, Ersatz und Erstattung vor; es gibt gesetzliche Ausnahmen. Bei nicht rechtzeitig und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten abgeschlossener Reparatur oder Ersatzlieferung kann die Erstattung relevant werden.

Für betroffene Verbraucher eröffnet dies nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer einen zusätzlichen Prüfungsansatz. Ob er bei einem bestimmten VW- oder Cupra-Fahrzeug greift, muss unter anderem zeitlich und im Verhältnis zum besonderen Fahrzeugrecht geklärt werden.

Der Offenburger Hinweis ist noch kein Urteil, aber ein starkes verbraucherfreundliches Signals des Gerichts.

VW ID.-Rückruf: Was können Käufer bei Batterieproblemen verlangen?

Ein Elektroauto muss die vereinbarten Eigenschaften haben und für die gewöhnliche Nutzung geeignet sein. Ein belegter sicherheitsrelevanter Batteriefehler kann deshalb einen Sachmangel darstellen. Welche Ansprüche daraus folgen, hängt auch davon ab, wann Sie gekauft haben und wie der Verkäufer bislang reagiert hat.

Kaufrechtliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer

Die gesetzlichen Käuferrechte richten sich grundsätzlich gegen Ihren Verkäufer, häufig das Autohaus. Davon zu unterscheiden sind mögliche Ansprüche aus Garantie oder Produktsicherheitsrecht. Der Offenburger Hinweis ist ein Grund, diese zusätzlichen Wege neben dem Kaufvertrag zu prüfen.

Im Rahmen der Nacherfüllung geht es um Reparatur oder Ersatzlieferung nach den gesetzlichen Regeln. Beim Verbrauchsgüterkauf muss die Abhilfe innerhalb angemessener Zeit und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten erfolgen. Dabei zählt auch, wofür der Käufer das Auto benötigt.

Wann eine Trennung vom Fahrzeug möglich wird

Ein Rücktritt kommt etwa dann in Betracht, wenn ein erheblicher Mangel besteht und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Relevant können erfolglose Reparaturen oder eine nicht mehr hinzunehmende Verzögerung sein. Die genauen Anforderungen richten sich nach dem Vertrag und dem anwendbaren Recht.

Bei der Rückabwicklung stehen Fahrzeugrückgabe und Erstattung des Kaufpreises gegenüber. Dabei kann eine Nutzungsentschädigung für die gefahrene Strecke zu berücksichtigen sein. Welcher Betrag verbleibt, muss für das einzelne Auto berechnet werden.

Ein niedrigerer Kaufpreis oder Ersatz entstandener Kosten

Wer seinen ID. behalten will, kann eine Minderung prüfen lassen. Ihr Umfang bemisst sich nach der Wertabweichung durch den Mangel. Die Höhe einer Ladebegrenzung lässt sich nicht einfach als Prozentsatz vom Kaufpreis abziehen.

Sind zusätzliche Ausgaben entstanden, kann auch Schadensersatz zu untersuchen sein. Dafür müssen unter anderem der Zusammenhang mit dem Mangel und die Verantwortlichkeit geklärt werden. Bewahren Sie Rechnungen, Terminbestätigungen und den Schriftverkehr dazu auf.

Brandgefahr bei E-Mobilität

Erste Batterie-Urteile: Welche Rolle spielen die Mercedes- und Ford-Fälle?

Die Gerichte beschäftigen sich bereits mit Batterieproblemen und deren Folgen für Käufer. Dr. Stoll & Sauer hat dazu Entscheidungen in eigenen Verfahren veröffentlicht.

Mercedes EQA: Konkretes Brandrisiko als Sachmangel bewertet

Das Landgericht Stuttgart verurteilte Mercedes am 30. Juli 2026 im Verfahren 53 O 3/26 zur Rückabwicklung eines EQA 250+. Im Mittelpunkt standen das erhöhte Brandrisiko und die Einschränkungen der Fahrzeugnutzung. Ein bereits eingetretener Brand war dafür nicht erforderlich. Zwei weitere Fälle hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ebenfalls am LG Stuttgart gewonnen.

Auch das Landgericht Dortmund ordnete am 4. September 2026 im Verfahren 3 O 300/25 die Rückabwicklung eines EQA 250+ an. Die veröffentlichten Kanzleiberichte bezeichnen beide Entscheidungen als nicht rechtskräftig.

Zum EQA-Urteil aus Stuttgart · Zum EQA-Urteil aus Dortmund

Ford Kuga: Versäumnisurteil, gegen das Ford Einspruch eingelegt hat

Im Verfahren 84 O 872/26 erließ das Landgericht Regensburg am 27. Juli 2026 ein Versäumnisurteil zur Rückabwicklung eines Kuga. Ford hat Einspruch eingelegt. Der Fall wird deshalb weitergeführt; es handelt sich um keine abschließende Entscheidung nach streitiger Beweisaufnahme.

Zum Verfahren über die Kuga-Hochvoltbatterie

Für VW-Käufer liefern die Verfahren rechtliche Gesichtspunkte, die anhand des eigenen Falls zu untersuchen sind. Es sind keine Urteile zu den hier beschriebenen VW-Batterieaktionen. Insbesondere lassen sich die Mercedes-Parkvorgaben oder der dort vorgesehene vollständige Batterietausch nicht auf Volkswagen übertragen.

Diese Informationen helfen uns, Ihren VW-Fall einzuordnen

Für eine erste rechtliche Einschätzung benötigen Sie kein privat beauftragtes Batteriegutachten. Beginnen können wir mit den vorhandenen Unterlagen:

  1. Vertrag und Übergabedatum: Wer ist Ihr Verkäufer, und wann haben Sie das Auto übernommen?
  2. Rückrufinformationen: Welcher Code steht im Schreiben, welche Hinweise wurden gegeben?
  3. Bisherige Werkstattarbeiten: Was wurde wann geprüft, aktualisiert oder ausgetauscht?
  4. Folgen für Ihre Nutzung: Seit wann dürfen Sie anders laden, gab es Ausfälle oder zusätzliche Kosten?
  5. Reaktion des Verkäufers: Haben Sie die Probleme bereits gemeldet, und welche Antwort kam zurück?

Wenn etwas fehlt, erklären wir Ihnen, welche Information noch gebraucht wird. Sicherheitshinweise und notwendige Rückruftermine haben unabhängig von der Unterlagensammlung Vorrang.

Gekauft, geleast oder gebraucht übernommen?

Ob Sie das Auto beim Händler gekauft, über eine Bank finanziert oder geleast haben, verändert den Weg zur Geltendmachung Ihrer Rechte.

Bei einem Gebrauchtwagen interessieren uns unter anderem der Verkäufer, das Übergabedatum, die Vertragsbedingungen und die damals vorhandenen Informationen zum Batterieproblem. Ein älteres Baujahr beantwortet die Frage nach Ihren Ansprüchen nicht allein.

Bei einer Finanzierung muss auch geklärt werden, wie eine mögliche Rückabwicklung auf den Kredit wirkt. Beim Leasing kommt es darauf an, welche Mängelrechte Ihnen zur Ausübung zur Verfügung stehen und welche Abstimmung mit dem Leasinggeber erforderlich ist.

Halten Sie sich bis zur Klärung an Ihre Zahlungspflichten. Eine strittige Batteriefrage ist für sich genommen keine Erlaubnis, Raten auszusetzen oder das Fahrzeug eigenmächtig zurückzugeben.

VW-Abgasskandal maßgeblich aufgearbeitet

Wie Dr. Stoll & Sauer Ihren VW-Fall bearbeitet

Wer auf eine angekündigte Werkstattlösung wartet, möchte häufig erst einmal sehen, ob danach Ruhe ist. Das ist verständlich. Gleichzeitig sollten die eigenen Ansprüche und möglichen Fristen nicht aus dem Blick geraten.

Dr. Stoll & Sauer verbindet die Bearbeitung von E-Mobilitätsfällen mit Erfahrung aus Verfahren gegen Autounternehmen. Wir waren maßgeblich an der juristischen Aufarbeitung des VW-Abgasskandals beteiligt. Für die rechtliche Einschätzung Ihres VW betrachten wir die Rückrufinformationen zusammen mit Ihrem Vertrag und dem bisherigen Schriftwechsel. Die Erfahrungen aus Batterieprozessen helfen dabei, die entscheidenden Fragen zu stellen.

Sie erfahren, welchen Weg wir für Ihren Fall sehen. Ein anschließendes Vorgehen besprechen wir einschließlich Kosten und möglicher Rechtsschutzdeckung gesondert.

Unsere Übersicht zur E-Mobilität informiert auch über Batterieprobleme und Rückrufe anderer Hersteller.

Kanzlei Lahr

Fragen von VW-Id.-Besitzern

Nein. Rückrufaktionen beziehen sich auf abgegrenzte Fahrzeuggruppen. Ob Ihr Auto dazugehört, wird anhand der FIN geklärt. Eine Modellliste in einem Nachrichtenbericht ersetzt diese Zuordnung nicht. Was jedoch in den nächsten Monaten noch ans Tageslicht kommt, weiß keiner. Es können natürlich in Zukunft noch weitere Modelle betroffen sein.

Die vorliegenden KBA-Unterlagen nennen 93MF und 93MV für bestimmte VW-ID.-Fahrzeuge sowie 93W4 für bestimmte Cupra Born. Die Codes unterscheiden sich von den älteren Aktionen 93MI und 93S4. Bei Ihrem Servicebetrieb können Sie anhand der FIN nachfragen, welche Maßnahme Ihr Auto betrifft.

Ja, das VW-Schreiben verlangt die Durchführung von 93MF ausdrücklich auch bei zusätzlicher Betroffenheit von 93MI. Lassen Sie sich bestätigen, welche Aktion noch offen ist. Ein erledigter älterer Werkstatttermin ist keine automatische Freigabe für die neue Aktion.

Nein. Eine Begrenzung des Ladezustands zeigt für sich genommen keinen dauerhaften Kapazitätsverlust. Sie kann die verfügbare Reichweite trotzdem einschränken. Für Ihre Rechte zählen Anlass, Dauer und Folgen der Vorgabe sowie der technische Befund.

Das kann bei einem erheblichen Mangel und erfüllten weiteren Voraussetzungen möglich sein. Ein Rückrufschreiben allein berechtigt nicht jeden Käufer automatisch zum Rücktritt. Entscheidend sind der Kauf, das konkrete Problem und die bisherige Abhilfe.

Nein. Halten Sie die Sicherheitshinweise ein und lassen Sie angeordnete Maßnahmen durchführen. Die technische Maßnahme und die Klärung Ihrer Käuferrechte können parallel erfolgen. Dokumentieren Sie den Werkstattverlauf.

Nein. Bisher liegt ein gerichtlicher Hinweis im Cupra-Verfahren vor. Er nennt mögliche Ansprüche gegen Verkäufer und Hersteller, darunter Artikel 37 der EU-Produktsicherheitsverordnung. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, muss das Gericht noch entscheiden.

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Sie haben ein Rückrufschreiben erhalten, dürfen nur noch eingeschränkt laden oder bekommen keine verlässliche Auskunft zur weiteren Reparatur? Senden Sie uns die vorhandenen Unterlagen und beschreiben Sie, was Sie an Ihrem Auto nicht mehr wie gewohnt nutzen können.

Wir prüfen den Fall und erläutern, welche nächsten Schritte aus unserer Sicht sinnvoll sind. Die Ersteinschätzung ist kostenlos.

Eine Lupe die auf einem Laptop liegt

Ihre Anwälte bei Problemen mit E-Mobilität

  • Dr. Ralf Stoll
    • Prokurist
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Christian Grotz
    • Geschäftsführer
    • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Frauke Brar Rechtsanwältin
    • Rechtsanwältin

Was unsere Mandanten sagen

  • Pia Sielaff

    Pia Sielaff
    5/5

    Frau Martina Eller hat sich sehr viel Zeit genommen für die telefonische Beratung. Sie hat mir zugehört und wertvolle Tips gegeben. Ich kann sie 100% weiterempfehlen. Vielen Dank.
  • Manfred Maier

    Manfred Maier
    5/5

    Ich kann die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Mein Verfahren zur Rückabwicklung meines PHEV-Fahrzeugs wurde innerhalb von nur ca. 8 Wochen erfolgreich beendet. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Brar für die kompetente Unterstützung und die extrem zügige Begleitung durch das gesamte Verfahren. Die Kommunikation war professionell und das Ergebnis ist …
  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!

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