1. Markt für Solarenergiefonds/Solarfonds
2007 war der Gesamtstromverbrauch in Deutschland von Erneuerbaren Energien 14 %, wobei das erklärte Ziel der Bundesrepublik ist, die Strommenge von Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 auf 30 % zu erhöhen. Dieses Ziel wurde entscheidend durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorangetrieben, welches ein gesetzliches Vergütungssystem für die Abnahme von Strom schafft und somit für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage eine gesetzlich abgesicherte Mindestvergütung für Solarenergiefondsbetreiber sichert.
Fonds, die in Erneuerbare Energien investieren, hatten im Jahr 2007 ein Gesamtfondsvolumen von 726,9 Mio. Euro bei einem Eigenkapital von 269,3 Mio. Euro. Hierauf fiel alleine der Anteil der Solarenergiefonds bzw. Solarfonds am Markt auf 42,5 % und stellte somit den größten Teil am Markt für Erneuerbare Energien-Fonds dar. Solarenergiefonds setzen hierbei auf Photovoltaik, wobei gesagt werden kann, dass der Markt für Solarenergiefonds ein junger, aber stark ansteigender Fondsmarkt ist.
2. Allgemeine und rechtliche Grundlagen über Solarenergiefonds/Solarfonds
Anleger beteiligen sich am Solarenergiefonds dann meist direkt oder über einen Treuhänder als Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG und erwerben so einen Anteil am Kapital der Gesellschaft. Der Solarenergiefonds selbst ist ein Unternehmen, welches mit dem Betreiben einer Solarenergieanlage und den dadurch erzeugten Strom Gewinne erwirtschaften möchte. Das Kapital der Anleger dient dazu die Kosten für den Bau oder den Erwerb einer solchen Anlage und eventuelle Risiken, die sich hieraus ergeben, abzudecken.
Die Beteiligungen werden von Anbietern, auch Initiatoren oder Emissionshäuser genannt, über Anlagevermittler, Anlageberater oder Banken angeboten. Der Anleger muss zum Beitritt einen Gesellschaftsvertrag bzw. einen Treuhandvertrag unterschreiben, mit dem er Kommanditist wird bzw. der Kommanditanteil von einem Treuhänder für den Anleger gehalten wird. Als Grundlage für die Information der Anleger dient ein Emissionsprospekt, in dem das gesamte Vorhaben inklusive der Risiken beschrieben ist. Die Geschäftsführung des Solarenergiefonds übernimmt eine GmbH. Der Anleger selbst hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Er hat jedoch gewisse Mitwirkungs- und Kontrollrechte.
Solarenergiefonds können die Solarenergieanlagen in zwei unterschiedlichen Varianten errichten oder erwerben: es gibt die Möglichkeit der Errichtung einer Solaranlage auf dem Erdboden, genannt Solarfreiflächenparks, weiterhin können die Photovoltaikanlagen auch direkt auf den Dächern von Gebäuden installiert werden, Solardachflächenanlagen.
Der Solarenergiefonds kann aber nicht nur zwischen der Investition in Solardachflächenanlagen oder Solarfreiflächenparks wählen, sondern auch, ob er erst eine Solaranlage erbaut oder ob er eine bereits errichtete erwirbt und diese dann mit dem Geld der Anleger betreibt. Oftmals wird der Solarenergiefonds auch eine Tochtergesellschaft als Projektgesellschaft einschalten, die dann alle notwendigen operativen Verträge für die Solaranlage schließt und den Bau und/oder den Betrieb unterhält.
Für das Betreiben oder den Bau einer solchen Solarfreiflächenanlage muss zunächst ein geeignetes Grundstück erworben oder gemietet werden, wobei der Solarfonds als Mieter des Grundstücks sich weniger Haftungsherden aussetzt. Bei Solardachflächenanlagen gilt im Grunde dasselbe: auch hier müssen Verträge mit den Eigentümern der Gebäude geschlossen werden und die Lage in Bezug auf Sonneneinstrahlung und der Anschließung an das öffentliche Stromnetz muss günstig sein.
Erwirbt der Solarenergiefonds eine schon errichtete und an das öffentliche Stromnetz angeschlossene Solaranlage, so setzt er sich häufig auch weniger Haftungsrisiken aus, als wenn er erst noch eine Anlage erbauen muss und Risiken aus dem Bau mitträgt. Hierbei kann der Solarfonds aber im Zweifel kein Gewinnpotential aus der Errichtungsphase schöpfen und das Risiko, dass Mängel bei der Abnahme der Anlage vorliegen, besteht auch hier.
Bei Einspeiseverträgen des Solarenergiefonds gilt das EEG, welches ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem örtlichen Netzbetreiber und dem Solarfonds bestimmt und dem Fonds somit eine gesetzlich vorgeschrieben Vergütung gibt. Als zusätzlichen Vertrag wird der Solarenergiefonds Verträge über die Betriebsführung und Wartung mit einem darauf spezialisierten Unternehmer vereinbaren, sowie zusätzliche Versicherungen, wie z.B. Betriebsunterbrechungsversicherungen abschließen.
3. Risiken von Solarenergiefonds/Solarfonds
Auch wenn eine Investition in Solarenergiefonds bzw. Solarfonds aufgrund des wachsenden Markts und auch der Idee eine ökologisch sinnvolle Beteiligung einzugehen, sehr anziehend ist, so sind dennoch gewisse Risiken zu beachten.
Zunächst trägt der Anleger von Solarenergiefonds dieselben Risiken wie an jeder Beteiligung an einem geschlossenen Fonds: da die Beteiligung der Anleger eine unternehmerische darstellt und der Anleger zum Mitunternehmer an der Gesellschaft wird, trägt er im gröbsten Falle das Risiko seine Einlage komplett zu verlieren, also das Totalverlustrisiko. Er ist somit nicht nur am Gewinn des Solarfonds, sondern auch an dessen Verlusten beteiligt.
Zudem stellt eine Investition in Solarenergiefonds eine langfristige Anlage dar, wobei der Anleger sein Geld für 10 oder mehrere Jahre an den Solarfonds bindet und seine Beteiligung vor Ende der Laufzeit mangels Zweitmarkt nur unter großen Verlusten beenden kann. Weiterhin besteht ein gewissen Blind-Pool-Risiko, da der Anleger häufig bei Erwerb seiner Beteiligung nicht weiß, in welche Objekte genau der Solarenergiefons investieren wird.
Schließlich trägt der Solarenergiefonds auch spezifische Risiken, die mit der Investition in eine Solaranlage zu tun haben:
a) Risiken von Solarenergiefonds/Solarfonds bei der Errichtung einer Solaranlage
Da der Solarenergiefonds den Bau häufig durch einen Generalunternehmer etc. ausführen lassen wird, liegen die Risiken demnach hauptsächlich bei diesem. Allerdings trägt der Solarfonds hierbei das Risiko, dass dieser insolvent wird oder seinen Vertrag nicht erfüllen kann. Zusätzlich trägt der Solarenergiefonds das Risiko, dass durch etwaige Verzögerungen mehr Kosten als veranschlagt beglichen werden müssen, was natürlich die Rendite der Anleger des Solarenergiefonds/Solarfonds schmälert. Dies könnte auch dadurch geschehen, dass für den Bau verschiedene behördliche Genehmigungen eingeholt werden müssen und diese nicht rechtzeitig vor Baubeginn vorliegen.
Weiterhin unterliegt der Solarenergiefonds mit seiner Solaranlage einem Marktrisiko, da die Einspeisevergütungen nach dem EEG jährlich sinken und es häufig zu einem Mangel an Reinsilizium am Markt kommt, welches aber für die Herstellung von Solarmodulen benötigt wird und somit zu Engpässen führen kann.
b) Risiken von Solarenergiefonds/Solarfonds beim Betrieb einer Solaranlage
Im Großen und Ganzen sind Solaranlagen nicht besonders störanfällig und unterliegen deshalb im Gegensatz zu anderen Anlageformen geringeren Risiken, allerdings ist das Betreiben auch nicht ganz risikolos.
Zunächst benötigt der Solarenergiefonds Solarmodule, welche aber im Laufe ihrer Lebensdauer an Leistung verlieren. Die Wartung und der Austausch defekter Module ist deshalb sehr wichtig, wobei aber viele Hersteller langjährige Garantien auf ihre Solarmodule geben und die Kosten für den Solarfonds demnach überschaubar sind. Zudem muss der Solarenergiefonds den Leistungsabfall in seine Ertragsprognose aufnehmen, um nicht falsch zu kalkulieren.
Innerhalb der Photovoltaikanlage ist der Wechselrichter, welcher die Verbindung zwischen den Solarmodulen und dem öffentlichen Stromnetz herstellt, das anfälligste und wartungsintensivste Teil einer solchen Anlage. Dieser sollte deshalb täglich gewartet werden, um mögliche Risiken aus dem Ausfall des Wechselrichters und somit einem möglichen Verlust des Stromertrags und Ausfälle in der Vergütung für den Solarenergiefonds zu vermeiden. Diese Risiken sollten aber auch möglichst durch zusätzliche Versicherungen abgesichert werden.
Zudem ergeben sich für den Solarfonds natürlich noch Risiken, wenn auch meist überschaubar, durch die Lage und Beschaffenheit des Geländes. Je nach der Beschaffenheit können sich höhere Kosten für die Wartung und die Instandhaltung ergeben.
c) Risiken von Solarenergiefonds/Solarfonds, die in Solaranlagen im Ausland investieren
Da im Ausland, vor allem im Süden mehr Sonne scheint, stellt sich eine Anlage in eine Solaranlage im Ausland natürlich als noch reizvoller dar, als eine solche im Inland, da diese mit mehr Rendite lockt.
Allerdings sind spezifische Risiken von Solarenergiefonds bzw. Solarfonds mit ausländischen Solaranlagen zu beachten. Für die Errichtung einer solchen Anlage sind auch im Ausland Genehmigungen durch die ausländischen Behörden nötig, hierbei kann das ausländische Recht manchmal erheblich vom inländischen Recht abweichen. Der Solarfonds sollte deshalb auf Rechtsberatung aus dem Land der zu erwerbenden Anlage nicht verzichten. Auch die Kommunikation ist hierbei natürlich erschwert, da die Behördenpapiere meist in der einheimischen Sprache verfasst sein müssen. Häufig wird deshalb – vor allem wenn eine ausländische Steuernummer benötigt wird - eine Tochter-Projektgesellschaft im Ausland gegründet, die dann alles weitere erledigt.

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