Facebook Datenklau
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Gigantischer Datenklau bei Deezer
Deezer-Datenleck: Sichern Sie sich Ihren Schadensersatz

Auch der Streaming-Dienst Deezer muss mit einem gigantischen Datenleck kämpfen. Kriminelle Hacker haben 229 Millionen Datensätze beim Musik-Streaming-Anbieter geklaut. Wir überprüfen für Sie, ob Sie von einem Datenleck betroffen sind. Wir sichern Ihnen Ihren Schadensersatz von bis zu 3000 Euro. Wer von einem Datenleck betroffen ist, hat die Kontrolle über seine personenbezogenen Daten verloren. Das kann bis zum Identitätsdiebstal gehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) steht in der Rechtsprechung auf Seiten der Verbraucher. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung im Online-Check. Im Fall von Facebook haben Gerichte bereits Betroffenen 3000 Euro Schadensersatz zugesprochen.

Kostenlose Erstberatung direkt online abrufen

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren kompetenten Anwälten für IT-Recht zur Seite. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fundierten Prüfung Ihrer Betroffenheit und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. Wir kümmern uns um den Kontakt zu Deezer und Ihrer Rechtschutzversicherung. Im Ernstfall setzen wir Ihre Rechte auch vor Gericht erfolgreich durch. Sie können sich bequem zurücklehnen. Wir managen den Rest für Sie.

Skandalöse Informationspolitik des Streaming-Dienstleisters
Deezer-Datenleck aus 2019 schon lange bekannt

Mit Deezer hat es einen ganz großen der Online-Dienste erwischt. Unglaubliche 229 Millionen Datensätze haben Cyber-Kriminelle beim Musik-Streaming-Dienst aus Frankreich abgegriffen. Was besonders auffällig ist: Deezer hat sich lange davor gedrückt, die Kunden zu informieren. Das ist eine typische Strategie, um die Folgen für das Unternehmen klein zu halten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die ihren Fokus auf IT-Recht hat, berichtet über die bisher bekannten Details des Datenlecks.

  • Bereits am 7. Dezember 2022 berichtete erstmals das englischsprachige Online-Magazin „Restore Privacy“ über das Datenleck bei Deezer. Im Sommer 2019 war es Hackern gelungen, 229 Millionen Datensätze von Deezer-Kunden zu stehlen.
  • Die Diebe erbeuteten folgende Informationen: komplette Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Geschlecht, Herkunftsland, Aufnahmedatum und die IP-Adresse der Kunden.
  • 14,1 Millionen Kunden sollen in Deutschland betroffen sein.
  • Deezer hat nach eigenen Angaben erst am 8. November 2022 vom Datenleck Kenntnis erhalten. In einem kaum auffindbaren Support-Artikel auf der eigenen Website äußerte sich Deezer näher, aber trotzdem sehr vage, zum Datenleck.
  • Anfang 2023 nahm das Portal „Have I been Pwned“ die Daten in seinen Bestand auf. In dem Portal können Verbraucher überprüfen, ob sie von einem Datenleck betroffen sind.
  • Erst Anfang Februar 2023 informierte das Unternehmen seine Kunden über das Datenleck und beteuert per Mail, dass „keine Informationen über Passwörter oder Zahlungsdaten betroffen“ seien, und „die Folgen scheinen sich in Grenzen zu halten", heißt es auf Englisch. Nähere Informationen zu dem Datenleck selbst fehlen.

Fazit: Das Datenleck bei Deezer stellt für die betroffenen Verbrauchern eine Datenkatastrophe dar und kann als klaren Verstoß gegen den Datenschutz gewertet werden. Deezer hätte die Daten besser schützen müssen. Die zögerliche Informationspolitik und die unglaublich lange Zeit, ehe das Unternehmen den Datenklau entdeckt hat, werfen kein gutes Licht auf Deezer. Bei der Datensicherheit ist wohl geschlampt worden, sonst wäre es zu keinem Datenleck gekommen. Und wie glaubwürdig ist es, dass Deezer über drei Jahre benötigt hat, um das Leck zu entdecken? Erst nach der ersten Veröffentlichung im Online-Magazin gab Deezer dem Druck nach, stellte auf der Website einen schlecht auffindbaren Support-Artikel online. Das Einstellen der Kundendaten auf der Plattform „Have I been pwned“ führte dann dazu, die Kunden zu informieren. Das Unternehmen zeigt wenig Interesse daran, die Hintergründe des Datenlecks aufzuarbeiten.

Deezer-Datenleck
Gefahr des Identitätsdiebstahls ist enorm gestiegen

Wie bei den meisten Datenlecks lassen sich die Folgen beim Deezer-Datenleck nicht sofort erkennen. Fakt ist jedoch, dass 229 Millionen Datensätze von Deezer-Kunden an die Öffentlichkeit geraten und die Kunden geschädigt worden sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Kriminelle die Daten nutzbar machen, ist sehr groß. Besonders die Gefahr von Phishing-Mails ist durch das Deezer-Datenleck gestiegen. Komplette Namen, Geburtsdaten, E-Mail, Nutzer-ID, Beitrittsdatum und Geschlecht sowie die IP-Adressen sind gestohlen worden und im Darknet verfügbar. Die Gefahr, dass auch Passwörter durchs Deezer-Datenleck nach außen gerieten, ist enorm. Da muss niemand den Beteuerungen von Deezer vertrauen. Mit Hilfe der Daten können Kriminelle die Nutzer mit Phishing-Mails bombardieren, um an weitere Daten heranzukommen – beispielsweise Kontodaten. Letztlich droht die Gefahr eines Datenlecks in der Zukunft.  Die Gefahr eines Identitätsdiebstahls ist sehr groß. Hier wickeln Kriminelle im Namen der Betroffene Geschäfte ab. Die Zeche zahlen Sie als Verbraucher.

Hologramm eines Vorhängeschlosses als Symbol für das Schließen von Datenlecks mit Mann im Hintergrund, der auf einer Tastatur tippt.

Deezer-Datenleck
Rechtsprechung am EuGH auf Verbraucherseite

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) steht beim Thema Datenleck klar auf Seiten der Verbraucher: Mit einem bahnbrechenden Urteil stärkte das Gericht am 14. Dezember 2023 die Rechte von Millionen Verbrauchern und erleichtert Klagen auf Schadensersatz! Was hat das Gericht genau entschieden, und was bedeutet das konkret auch für Sie als möglicher betroffener vom Deezer-Datenleck?

  • Wer Opfer eines Datenlecks aufgrund eines Hackerangriffs oder eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geworden ist, für den stehen die Chancen auf Schadensersatz besser denn je. Die EuGH-Richter haben klar gemacht: „Allein der Umstand, dass eine betroffene Person infolge eines Verstoßes gegen die DSGVO befürchtet, dass ihre personenbezogenen Daten durch Dritte missbräuchlich verwendet werden könnten, kann einen „immateriellen Schaden“ darstellen“, heißt es in der Pressemitteilung zum Verfahren C-340/21. 
  • Unternehmen, deren Systeme kompromittiert wurden, müssen nachweisen, ob sie die Daten ausreichend geschützt haben. Das wird schwierig, weil die Daten gerade gestohlen worden sind. Also Unternehmen und Behörden tragen die Beweislast.
Arbeitsrecht EuGH

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