Facebook Datenklau
Datenleck: Wir prüfen Ihre Betroffenheit
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Schnelle Überprüfung Ihrer Betroffenheit
Datenlecks im Internet: BGH sieht Ansprüche auf Schadensersatz

Sie befürchten, von einem Datenleck betroffen zu sein? Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte AG hat uns gebeten, Ihre Anfrage zu übernehmen. Dr. Stoll & Sauer gehört zu einer der renommiertesten Verbraucherschutzkanzleien in Deutschland. Cyberkriminelle befinden sich auf der Jagd nach Ihren sensiblen Daten wie Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummern, Kontodaten und Kreditkartennummern. Ihre bei Unternehmen hinterlegten Daten werden oft nicht ausreichend geschützt. Und so werden Sie zum Opfer eines Datenlecks. Die Folgen können bis zum Identitätsdiebstahl reichen.

Die Umstände des Diebstahls Ihrer persönlichen Daten stellen in der Regel einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar. Ihnen kann Schadensersatz zustehen. Und die Rechtsprechung ist auf Ihrer Seite. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Falle des Facebook-Datenlecks klar gestellt: Der Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten begründet Ansprüche auf Schadensersatz (Az.: VI ZR 10/24). Und auch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gibt es mit zahlreichen Entscheidungen Rückenwind.  Nutzen Sie hier unsere kostenlose Erstberatung für Datenlecks-Fälle. Wir kämpfen für Ihr Recht als Verbraucher.

Kostenlose Erstberatung zum Datenleck-Check direkt online abrufen

Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt. Und wir überprüfen für Sie Ihre Betroffenheit in Fällen von Datenlecks.

Betroffenen ist durch ein Datenleck ein Schaden entstanden
Zahl der Datenlecks steigt täglich an

Facebook, Twitter, LinkedIn, Deezer sind nur vier namhafte Unternehmen, bei denen Cyberkriminellen auf Kundendaten unerlaubten Zugriff hatten. Beinahe täglich kommen neue Datenlecks dazu. Im Darknet kursieren wahrscheinlich auch Ihre Daten. Denn jeder von uns hat im Internet Käufe getätigt oder musste seine Daten hinterlegen. Die Gefahr, Opfer eines Datenlecks zu werden, steigt mit jedem Tag.

Sie fragen sich natürlich, welche Folgen es hat, wenn Ihre personenbezogene Daten in ein Datenleck verwickelt sind. Auf den ersten Blick ist ja nicht viel passiert. Elendige Spams, Fake-Anrufe und falsche SMS nehmen jedoch in den vergangenen Monaten dramatisch zu. Auch das sind Folgen von Datenlecks. Aber die wirkliche Gefahr von Datenlecks liegt vor allem in der Zukunft. 

Ein Datenleck beim Bezahldienstleister PayPal führt das drastisch vor Augen. Angreifer haben dort zahlreiche Zugangsdaten ausgetestet – und hatten in knapp 35.000 Fällen Erfolg. Bei dieser Art von Cyberangriff werden zuvor geleakte oder illegal erlangte Anmeldedaten genutzt, um sie für den unbefugten Zugang bei anderen Diensten massenhaft auszuprobieren. Die Angreifer gehen davon aus, dass Anwender ihre Login-Daten mit gleichen Benutzernamen und Passwörtern bei mehreren Diensten gleichzeitig verwenden. 

Mit den ganzen gesammelten Daten von Ihnen lässt sich im schlimmsten Fall Ihre Identität nachbauen. So können Geschäfte in Ihrem Namen abgeschlossen werden. Ein finanzieller Schaden kann entstehen. Bei dieser Vorstellung wird Ihnen bestimmt angst und bange. Wir überprüfen ein paar wenige Daten wie E-Mail und Telefonnummer, um festzustellen, ob Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind. Danach klären wir mit Ihnen, wie es weitergeht und wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Das europäische Datenschutzrecht steht auf Ihrer Seite. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Step-by-Step

So machen Sie Ihre Ansprüche im Datenskandal geltend

Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Sie von einem Datenleck bei Facebook, Deezer, Twitter & Co. betroffen sind. Wie geht es dann für Sie weiter? Ganz einfach - wir kümmern uns um den Rest.

  • Erstberatung

    1. Kostenlose Erstberatung nutzen

    Füllen Sie das Online-Formular aus und wir fordern Auskunft vom Arbeitgeber ein, ob Sie vom Datenleck betroffen sind.

  • Vertrauen

    2. Rechte durchsetzen

    Sie unterschreiben die Vollmacht. Den Rest erledigen wir: Wir vertreten Sie im Rechtsstreit und machen Ihren Schadensersatzanspruch geltend.

  • Recht bekommen

    3. Geld erhalten

    Sie lehnen sich entspannt zurück und kassieren Schadensersatz.

Entscheidung zum Facebook-Datenleck
Bundesgerichtshof auf Seiten der Verbraucher

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Facebook-Datenleck auf die Seite der Verbraucher gestellt und gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta entschieden: Der reine Kontrollverlust über die eigenen persönlichen Daten wertet der BGH als Schaden im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). „Der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten infolge eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann ein immaterieller Schaden im Sinne der Norm sein“, so der BGH in seiner Pressemitteilung vom 18. November 2024. Es muss keine konkrete missbräuchliche Verwendung der Daten erfolgt sein (Az.: VI ZR 10/24). Damit ist mit der Entscheidung vom 18. November 2024 klar: Noch nie war es für Verbraucher so einfach im Fall des Facebook-Datenlecks, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Ein fulminanter Sieg, bewertet unsere Kanzlei die Grundsatzentscheidung. Der BGH hat für untere Gerichte eine klare Leitlinie geschaffen und das europäische Datenschutzrecht gestärkt. Der Facebook-Richterspruch hat auch Auswirkungen auf andere Datenleck-Fälle haben und Klagen auf Schadensersatz erleichtert. 

Ansprüche auf Schadensersatz nach Verstoß gegen Datenschutz möglich
EuGH erleichtert Klagen gegen Facebook, Twitter, Deezer & Co

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Mai 2023 die grundsätzliche Frage geklärt, wann es bei Verstößen gegen den Datenschutz Schadensersatz gibt. Unterm Strich hat das Gericht Verbraucherrechte gestärkt und die Chancen auf Schadensersatz enorm erhöht (Az.: C-300/21). Was hat das Gericht im Details entschieden: 

Erstens gibt es nur dann Schadensersatz, wenn tatsächlich ein materieller oder auch immaterieller Schaden eingetreten ist. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorliegt. Beispielsweise sind bei einem Datenleck wie bei Facebook, Deezer oder Twitter in der Regel die personenbezogenen Daten nicht ausreichend geschützt und gesichert worden. Das haben schon etliche Gerichte in Deutschland so entschieden. Durch diesen Verstoß gegen den Datenschutz in Form einer ungenügenden Datensicherung ist den Kunden und Verbrauchern ein Schaden entstanden. Daher steht ihnen Schadensersatz zu. Der materielle Schaden lässt sich einfach ermitteln, wenn das Bankkonto leergeräumt oder die Kreditkarte missbraucht wurde. Beim Immateriellen Schaden geht es um künftige mögliche Schäden. Kriminelle sammeln personenbezogene Daten aus unterschiedlichen Datenlecks und können diese beispielsweise zu einem Identitäts-Diebstahl nutzen. Der Schaden liegt im Verlust und der Kontrolle der Daten in der Zukunft.

Zweitens hat der EuGH klar festgestellt, dass es keine Bagatellfälle gibt. Liegt ein Schaden durch einen Datenschutzverstoß vor, wird Schadensersatz fällig, egal wie klein oder groß der Schaden auch ist. 

Drittens stellt die DSGVO keine Regeln zur Bemessung des Schadensersatzes zur Verfügung. Kriterien dafür müssen die Mitgliedsstaaten selbst ermitteln. Wichtig dabei ist dem Gericht, dass dabei ein vollständiger und wirksamer Schadenersatz für den erlittenen Schaden sichergestellt wird. 

Mit dieser Rechtsprechung stärkt der EuGH die Rechte der Verbraucher und erleichtert die Durchsetzung der Ansprüche auf Schadensersatz. Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check zur Erstberatung. 

Arbeitsrecht EuGH

Fragen und Antworten zu Datenlecks

Datenlecks beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Betroffen sind derzeit große Internet-Unternehmen wie Facebook, Twitter und jetzt eben Deezer. Dabei gelingt es Cyber-Kriminellen, sich Zugang zu den personenbezogenen Daten der Unternehmenskunden zu verschaffen. Private Informationen der Kunden werden durch diesen Hackerangriff offengelegt. Manchmal geschieht das auch ohne Zutun von Kriminellen. Das liegt dann daran, dass die Sicherheitssysteme, die die Daten schützen sollten, unbemerkt ausfallen. In der Regel stecken hinter Datenlecks jedoch Cyberkriminelle, die es auf sensible Daten wie Namen, Nutzernamen, Passwörter, E-Mail-Adressen oder Bankdaten abgesehen haben. Den Kriminellen geht es darum die Identität der Kund zu stehlen oder die Daten im Darknet zu verkaufen. Auch die Käufer führen nichts Gutes im Schilde. 

Ja. Die Folgen eines Datenlecks dürfen nicht unterschätzt werden. Durch die Fülle der Datenlecks lässt sich mittlerweile feststellen, dass wohl die meisten Verbraucher bereits Opfer eines Datenlecks wie dem Deezer-Datenleck geworden sind – meistens unbemerkt. Kriminellen gelingt es, mit den erbeuteten Namen, Nutzernamen, Passwörter, E-Mail-Adressen oder Bankdaten, die Identitäten der Verbraucher nachzubilden. Derzeit sind täuschend echte E-Mails und SMS von Banken und Paketdiensten im Umlauf. Verbraucher können dabei auf die Idee kommen, dass die Hausbank tatsächlich ein Anliegen hat. Wer die Mail öffnet oder SMS beantwortet, hat dann ein Sicherheitsproblem. Oftmals wird dann eine Malware installiert, die beispielsweise Bankdaten vom Computer abzieht oder den Zugang zum eigenen Rechner sperrt. Dann verlangen die Kriminellen eine Art Lösegeld für das Passwort, mit dem der Verbraucher wieder Zugriff auf seinen Computer erhält.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Dabei prüfen wir für Sie, ob Sie von einem der gängigsten Datenlecks wie beispielsweise dem Deezer-Datenleck betroffen sind. 

Die Erstberatung ist kostenlos. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die den Bereich Privatrecht abdeckt, dann übernimmt die Versicherung die Kosten einer Klage für Sie. Ohne Klage bewegen sich die Unternehmen nicht. 

Ja, ohne eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht können unser  Rechtsanwälte nicht rechtswirksam mit den Rechtsschutzversicherern, unseren Prozessgegnern und evtl. eingebundene Prozessfinanzierer zusammenarbeiten. Es entstehen für Sie durch die Unterschrift keine Kosten.

Das ist von Fall zu Fall individuell. Es kann von einem maximalen Schadenersatz von bis zu 3.000 Euro ausgegangen werden.


 

 

In Extremfällen konnten bei einzelnen Personen mehr als 20 verschiedene Datenlecks festgestellt werden, hierbei waren so namhafte Unternehmen wie: Duolingo, LinkedIN, Wattpad, Twitter, Facebook, Deezer, CANVA, LUXOTTICA, NITRO, ZYNGA, vertreten. Bei einer großen Anzahl an Fällen besprechen wir das mit Ihnen ausführlich.

 

Beauftrage uns, und wir versuchen pro Case das Beste für Dich herauszuholen.

Dr. Stoll & Sauer
Ihre Kanzlei im Datenschutzrecht

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den bestbewerteten Verbraucherrechtskanzleien in Deutschland. Wir haben im Diesel-Abgasskandal in einer Musterfeststellungsklage VW in die Knie gezwungen. Wir stehen Ihnen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte im Datenschutzrecht bieten Ihnen eine kompetente Beratung und gewissenhafte Bearbeitung Ihrer Angelegenheit, damit Sie zügig zu Ihrem Recht kommen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erteilen Sie uns anschließend ein Mandat. Alles Weitere erledigen wir – dazu gehört auch die Abwicklung und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Kanzlei Lahr

Wir kämpfen für Ihre Rechte
Unsere Anwälte im IT-Recht

  • Michael Pflaumer
    • Geschäftsführer
    • Rechtsanwalt
  • Fatma Bezginsoy Rechtsanwältin
    • Rechtsanwältin
  • Florian Hitzler Rechtsanwalt
    • Fachanwalt für IT-Recht
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