Leasingrückgabe: Unsere Anwälte an Ihrer Seite
Ford Leasing: Rückgabe, Rückrufe, Kuga, Explorer, Capri und typische Probleme
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Leasing-Rückgabe: Dr. Stoll & Sauer hilft bei Problemen
Ford-Leasing: Warum Rückrufe hier eine größere Rolle spielen als bei vielen anderen Marken
Bei Ford können Rückrufe das Leasing besonders stark prägen. Das gilt vor allem für den Kuga PHEV, aber nicht nur für ihn. Nach den von Dr. Stoll & Sauer zusammengetragenen KBA-Rückrufen betreffen den Kuga mehrere sicherheitsrelevante Rückrufcodes, darunter 25SC4 (Hochvoltbatterie/Brandgefahr), 25S76 (defektes Hochdruck-Einspritzventil mit Brandrisiko), 25S61 (Motorölleck mit möglichem Antriebsverlust und Brandgefahr) und 25S21 (Wiederholung eines Softwareupdates im Zusammenhang mit einem Kraftstoffleck-Risiko). Zusätzlich nennt die Kanzlei den Code 25S79 für Ford Explorer und Ford Capri, bei dem es um ein falsches Anzugsmoment am Masseanschluss mit möglichen ADAS-Fehlfunktionen und Brandgefahr geht.
Für Leasingnehmer bedeutet das: Ein Ford-Leasingvertrag kann nicht nur wegen Gebrauchsspuren oder Mehrkilometern problematisch werden, sondern auch, weil das Fahrzeug während der Laufzeit mit Sicherheitswarnungen, Ladebegrenzungen oder Rückrufaktionen belastet ist. Genau das unterscheidet Ford-Leasing derzeit deutlich von einer rein klassischen Rückgabeproblematik.
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Ford Leasing Rückgabe: Was vor dem Termin wichtig ist
Natürlich bleibt auch bei Ford die Rückgabe ein zentraler Punkt. Vor dem Termin sollte das Fahrzeug sorgfältig dokumentiert werden. Das gilt für Modelle wie Kuga, Puma, Focus, Explorer oder Capri gleichermaßen. Sinnvoll sind Fotos von:
- Lack und Karosserie
- Felgen und Rädern
- Stoßfängern, Scheiben und Spiegeln
- Sitzen, Kofferraum und Innenraum
- Kilometerstand
- Zubehör und vertraglich geschuldeten Bestandteilen
Gerade bei Ford-Leasing ist zusätzlich wichtig, auch Rückrufschreiben, Werkstattbelege, Hinweise zu Ladebegrenzungen oder sonstige technische Einschränkungen zu sichern. Wenn das Fahrzeug während der Laufzeit nicht uneingeschränkt nutzbar war, kann das für die rechtliche Bewertung des Falls mitentscheidend sein.
Abzocke beim Leasing: Lassen Sie sich überhöhte Forderungen nicht gefallen
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Tipps bei der Ford-Leasing-Rückgabe
Damit aus der Rückgabe keine unnötig teure oder technisch verfälschte Schlussabrechnung wird, sollten Leasingnehmer einige Punkte beachten:
- Fahrzeug rechtzeitig prüfen: Lack, Felgen, Innenraum und Zubehör am besten einige Tage vor dem Termin kontrollieren.
- Rückrufunterlagen bereithalten: Schreiben von Ford, Werkstatttermine und Hinweise auf Nutzungseinschränkungen sollten dokumentiert sein.
- Technische Einschränkungen festhalten: Gerade beim Kuga PHEV sind 80-Prozent-Ladegrenze und eingeschränkte Nutzung des Fahrmodus wichtige Umstände.
- Rückgabeprotokoll genau lesen: Unklare oder pauschale Beschreibungen sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden.
- Gutachten nicht vorschnell hinnehmen: Rechtlich zählt nicht automatisch die teuerste Reparatur, sondern der tatsächliche Minderwert.
- Bei digitalem Vertrag auch den Abschluss prüfen: Wurde der Leasingvertrag online oder im Fernabsatz geschlossen, können zusätzlich Widerrufsfragen relevant werden.
Ford Kuga im Leasing: Wenn Rückruf und Nutzungseinschränkung zusammenkommen
Der Ford Kuga Plug-in-Hybrid ist derzeit der deutlichste Problemfall im Ford-Leasing. Safety Gate nennt beim Rückruf 25SC4 als Risiko einen möglichen internen Kurzschluss in der Hochvoltbatterie, der zu Fahrzeugbrand oder Antriebsverlust führen kann. Ford selbst erklärt auf seiner Rückrufseite, die Fahrzeuge seien weiter sicher zu fahren, wenn die Batterie nur bis 80 Prozent geladen werde und ausschließlich der Fahrmodus „Auto EV“ genutzt werde.
Für Leasingnehmer ist das alles andere als bloß formal. Wer einen Plug-in-Hybrid least, erwartet gerade die elektrische Nutzbarkeit als Teil des Fahrzeugkonzepts. Wird diese Nutzung über Monate eingeschränkt, verändert das den praktischen Wert des Fahrzeugs erheblich. Hinzu kommt, dass der Rückrufzeitraum laut aktualisierter Safety-Gate-Meldung nun bis 2. März 2026 reicht, also auch jüngere Fahrzeuge erfasst.
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Explorer und Capri im Leasing: neue Modelle, neue Rückrufrisiken
Auch Ford Explorer und Ford Capri sollten auf eurer Leasingseite sichtbar werden. Nach der Darstellung von Dr. Stoll & Sauer betrifft der Rückrufcode 25S79 diese Modelle; Hintergrund sei ein falsches Anzugsmoment am Masseanschluss mit möglichen ADAS-Fehlfunktionen und Brandgefahr. Auch wenn die Zahl der betroffenen Fahrzeuge dort deutlich kleiner ausfällt als beim Kuga, zeigt der Fall, dass sich das Rückrufthema bei Ford nicht auf ein einziges Modell beschränkt.
Für Leasingnehmer neuer E-Modelle ist das wichtig, weil sich Rückgabefragen und Technikfragen hier besonders eng verschränken. Wenn ein Fahrzeug schon während der Leasinglaufzeit von sicherheitsrelevanten Maßnahmen betroffen ist, kann das nicht nur den Alltag, sondern auch die spätere wirtschaftliche Einordnung beeinflussen.
Rechtliche Einordnung beim Ford-Leasing
Auch bei Ford gelten die allgemeinen Grundsätze der Leasing-Rückgabe. Nach den auf eurer allgemeinen Leasing-Seite dargestellten Leitlinien sind normale Gebrauchsspuren grundsätzlich nicht ersatzpflichtig. Maßgeblich sind die mietrechtlichen Grundgedanken, insbesondere § 538 BGB. Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, muss der Leasingnehmer daher nicht gesondert ersetzen. Für die Abrechnung bedeutet das: Nicht jede Alltagsspur darf automatisch als kostenpflichtiger Schaden behandelt werden.
Hinzu kommt: Selbst wenn ein ersatzfähiger Schaden vorliegt, ist nicht automatisch der volle Reparaturbetrag geschuldet. Entscheidend ist der tatsächliche Minderwert. Das ist bei Ford-Leasing besonders wichtig, wenn hohe Werkstattkosten, Aufbereitung oder mehrere Einzelpositionen zusammenkommen. Und bei Rückrufen oder Nutzungseinschränkungen stellt sich zusätzlich die Frage, ob das Fahrzeug überhaupt die erwartete Gebrauchstauglichkeit geboten hat.
Rechtsprechung setzt auch bei Ford-Leasing Grenzen
Die Rechtsprechung zeigt, dass Leasinggeber bei der Rückgabe nicht beliebig mit hohen Reparaturkosten, pauschalen Minderwertansätzen oder schematischen Bewertungen arbeiten dürfen. Diese Leitlinien helfen auch im Ford-Leasing, wenn Rückgabeprobleme und technische Belastungen zusammentreffen.
- OLG Stuttgart, Urteil vom 28.10.2025 – Az. 6 U 84/24:
Das OLG Stuttgart hat klargestellt, dass der Minderwert eines Leasingfahrzeugs nicht pauschal aus addierten Reparaturkosten abgeleitet werden darf. Maßgeblich ist der tatsächliche Wertverlust. Gerade bei Ford-Leasing mit mehreren Einzelpositionen und technischen Besonderheiten ist das ein wichtiger Maßstab. - OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 – Az. 6 U 9/23:
Nach dieser Entscheidung kommt es auf den vertraglich geschuldeten Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe an. Im konkreten Fall ging es um einen fehlenden geschuldeten Radsatz. Für Ford-Leasing kann das bei Rädern, Zubehör oder weiteren geschuldeten Bestandteilen relevant werden. - OLG München, Urteil vom 18.06.2020 – Az. 32 U 7119/19:
Das OLG München hat entschieden, dass bei einem im Fernabsatz geschlossenen Kilometer-Leasingvertrag ein Widerruf wirksam sein kann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Das ist gerade bei digital angebahnten Leasingverträgen wichtig.
Ergänzend stützt auch ältere Instanzrechtsprechung die Position von Leasingnehmern bei normalen Gebrauchsspuren und überhöhten Minderwertforderungen. Diese Linie ist auch für Ford-Leasing relevant, wenn Lack, Felgen oder Innenraumspuren wirtschaftlich zu streng bewertet werden.
Gutachten und Nachforderungen beim Ford-Leasing
Neben Rückrufen bleibt auch die klassische Schlussabrechnung ein wichtiges Thema. Nach der Rückgabe setzen sich Forderungen häufig aus mehreren Punkten zusammen:
- Mehrkilometer
- Lack- und Felgenschäden
- Innenraum- oder Kofferraumspuren
- Aufbereitungskosten
- behaupteter Minderwert
Bei Ford kann sich diese klassische Rückgabeproblematik mit technischen Problemen überlagern. Dann stellt sich nicht nur die Frage, ob Gebrauchsspuren richtig bewertet wurden, sondern auch, ob der Leasingnehmer für ein Fahrzeug voll zahlen soll, das zuvor nur eingeschränkt nutzbar war oder mehrfach von Rückrufen betroffen war. Genau hier lohnt sich der genaue rechtliche Blick.
Unser Angebot bei Problemen mit Ford-Leasing
Wer nach der Rückgabe eines Kuga, Puma, Focus, Explorer oder Capri mit einer hohen Abrechnung, einem strengen Gutachten oder Rückrufproblemen konfrontiert ist, sollte die Forderung nicht vorschnell akzeptieren. Nach den von Dr. Stoll & Sauer veröffentlichten Informationen bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung an und prüft, ob Rückgabeprotokolle, Gutachten und Schlussabrechnungen rechtlich tragfähig sind. Beim Kuga kommen zusätzlich mögliche Ansprüche wegen Nutzungseinschränkungen, Rückrufen und technischer Mängel in Betracht.
Dr. Stoll & Sauer unterstützt Betroffene unter anderem bei folgenden Punkten:
- Prüfung von Rückgabeprotokollen und Gutachten: Wurden Gebrauchsspuren, Felgen, Lack oder Innenraum sachgerecht bewertet?
- Kontrolle hoher Nachforderungen: Sind Minderwert, Aufbereitungskosten und weitere Positionen tatsächlich nachvollziehbar berechnet?
- Einordnung von Rückrufen und Nutzungseinschränkungen: Gerade beim Kuga PHEV kann die 80-Prozent-Ladegrenze rechtlich relevant sein.
- Prüfung von Ansprüchen bei technischen Problemen: Rückrufe, Brandgefahr oder Antriebsverlust können Gewährleistungs-, Minderungs- oder Schadensersatzfragen auslösen.
- Prüfung digital abgeschlossener Leasingverträge: Bei online oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen können zusätzlich Widerrufsfragen relevant sein.
- Kostenlose Ersteinschätzung im Ford- bzw. Leasing-Online-Check: So lässt sich schnell klären, ob sich ein Vorgehen gegen die Forderung lohnt.
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Probleme mit dem Ford Leasing? Die wichtigsten Fragen und Antworten
Beim Kuga PHEV stehen vor allem Rückrufe, Brandgefahr an der Hochvoltbatterie und Nutzungseinschränkungen wie die 80-Prozent-Ladegrenze im Mittelpunkt.
Ja. Wenn ein Fahrzeug nur eingeschränkt nutzbar ist oder sicherheitsrelevante Rückrufe vorliegen, kann das für die rechtliche Bewertung des Leasingverhältnisses wichtig sein.
Nein. Maßgeblich ist, ob nur normale Nutzung oder ein ersatzfähiger Schaden vorliegt. Zudem ist nicht automatisch die teuerste Reparatur, sondern der tatsächliche Minderwert entscheidend.
Auch bei diesen Modellen können technische Rückruf- oder Sicherheitsfragen relevant werden. Nach Darstellung von Dr. Stoll & Sauer betrifft der Rückrufcode 25S79 Explorer und Capri.
Wer nach der Rückgabe eines Ford mit Gutachten, Rückrufproblemen oder einer hohen Nachforderung konfrontiert ist, sollte nicht vorschnell zahlen. Gerade bei Kuga, Explorer oder Capri können Rückrufe, Brandgefahr und Nutzungseinschränkungen den Fall zusätzlich belasten. Eine rechtliche Prüfung kann helfen, überzogene Forderungen zu erkennen und die eigene Position besser einzuschätzen. Dr. Stoll & Sauer bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im Leasing-Online-Check an.
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