Wann hat das Arbeitsverhältnis begonnen?
Die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein wichtiger Faktor für die Bemessung der Abfindung. Je länger das Arbeitsverhältnis dauert, umso höher ist die Abfindung. Auch das Kündigungsschutzgesetz findet nur Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht.