Eine Hand, die ein Testament untersschreibt

Fordern Sie Ihren Anteil am Erbe schnell und sicher ein

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Enterbt oder zu wenig bedacht?

Ihr gutes Recht auf einen Anteil am Erbe

Wurden Sie durch ein Testament enterbt oder deutlich weniger bedacht, als Ihnen gesetzlich zusteht? Als naher Angehöriger haben Sie in diesem Fall einen Anspruch auf den Pflichtteil – dieser wird jedoch nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv und rechtssicher beim Erben eingefordert werden. Klären Sie jetzt unverbindlich und kostenlos in unserem Online Check, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.

Kurz erklärt, was zählt

Das Wichtigste zum Pflichtteil in Kürze

  • Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner, Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Erblassers.
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.
  • Der Anspruch entsteht automatisch mit dem Erbfall, muss aber schriftlich und nachweisbar beim Erben eingefordert werden.
  • Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Enterbung – zu langes Zögern kann den gesamten Anspruch kosten.

Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Pflichtteil direkt online abrufen

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns zeitnah bei Ihnen und klären, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.

Was unsere Mandanten sagen

  • Staines _ONE

    Staines _ONE
    5/5

    Ich hatte bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach einem kostenlosen Erstgespräch gefragt, in einer Datenschutzangelegenheit wo ich bereits außergerichtlich Schadenersatz geltend gemacht hatte. Noch am selben Tag meldete sich ein Mitarbeiter der Kanzlei telefonisch bei mir und sagte mir, dass sie aus Kapazitätsgründen das Mandat nicht übernehmen können, mir jedoch gerne trotzdem eine kostenlose…
  • Stuart Pot

    Stuart Pot
    5/5

    Ich bin sehr zufrieden mit der Kommunikation und Hilfe die ich von der Kanzlei erhalten habe ohne das ich jemals physisch vor Ort sein musste. Ich habe die nötigen Unterlagen ausgefüllt und habe sofort Hilfe erhalten und wurde über die Schritte per E-Mail auf dem laufenden gehalten. Selbst als es von meiner Seite zu Verzögerungen kam wurde mir mit Verständnis entgegen getreten. Zu empfehlen.

    Zögern Sie nicht zu lange

    Pflichtteil einfordern – wir stehen Ihnen zur Seite

    Jeder Nachlass ist anders – Immobilien, Schenkungen der letzten zehn Jahre und der Güterstand des Ehepartners können Ihren Anspruch erheblich verändern. Klären Sie jetzt unverbindlich und kostenlos, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.

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    Kurz beantwortet

    Häufige Fragen zum Pflichtteil einfordern

    Die Ersteinschätzung Ihrer Situation ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Über die weiteren Kosten informieren wir Sie transparent, bevor für Sie etwas entsteht.

    In der Regel verjährt der Anspruch drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben. Je früher Sie handeln, desto sicherer ist Ihr Anspruch.

    Ja. Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen genau für diesen Fall einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament vollständig übergangen wurden.

    Nicht zwingend. Häufig lässt sich der Anspruch bereits außergerichtlich durchsetzen. Zahlt der Erbe trotz berechtigter Forderung nicht, ist auch eine gerichtliche Durchsetzung möglich.

    Nach Ihren Angaben im Formular melden wir uns zeitnah bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihrer Situation.

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    Warum Dr. Stoll & Sauer

    Über 100.000 Mandanten haben uns bereits vertraut. Unser Team aus 17 Rechtsanwälten, darunter 7 Fachanwälte, setzt Ihre Ansprüche transparent und konsequent durch – notfalls auch gerichtlich. Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Durchsetzung Ihres Pflichtteils und behalten dabei stets den Überblick über Fristen und Nachlasswerte. Dabei erfahren Sie jederzeit, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne versteckte Gebühren. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Anspruch in erfahrenen Händen liegt.

    Kanzlei Dr. Stoll & Sauer

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