Eine Hand, die ein Testament untersschreibt

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Enterbt oder zu wenig bedacht?

Ihr gutes Recht auf einen Anteil am Erbe

Wurden Sie durch ein Testament enterbt oder deutlich weniger bedacht, als Ihnen gesetzlich zusteht? Als naher Angehöriger haben Sie in diesem Fall einen Anspruch auf den Pflichtteil – dieser wird jedoch nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss aktiv und rechtssicher beim Erben eingefordert werden. Klären Sie jetzt unverbindlich und kostenlos in unserem Online Check, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.

Kurz erklärt, was zählt

Das Wichtigste zum Pflichtteil in Kürze

  • Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner, Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Erblassers.
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.
  • Der Anspruch entsteht automatisch mit dem Erbfall, muss aber schriftlich und nachweisbar beim Erben eingefordert werden.
  • Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre ab Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Enterbung – zu langes Zögern kann den gesamten Anspruch kosten.

Kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Pflichtteil direkt online abrufen

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns zeitnah bei Ihnen und klären, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.

Was unsere Mandanten sagen

  • Pia Sielaff

    Pia Sielaff
    5/5

    Frau Martina Eller hat sich sehr viel Zeit genommen für die telefonische Beratung. Sie hat mir zugehört und wertvolle Tips gegeben. Ich kann sie 100% weiterempfehlen. Vielen Dank.
  • Manfred Maier

    Manfred Maier
    5/5

    Ich kann die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Mein Verfahren zur Rückabwicklung meines PHEV-Fahrzeugs wurde innerhalb von nur ca. 8 Wochen erfolgreich beendet. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Brar für die kompetente Unterstützung und die extrem zügige Begleitung durch das gesamte Verfahren. Die Kommunikation war professionell und das Ergebnis ist …
  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!

    Zögern Sie nicht zu lange

    Pflichtteil einfordern – wir stehen Ihnen zur Seite

    Jeder Nachlass ist anders – Immobilien, Schenkungen der letzten zehn Jahre und der Güterstand des Ehepartners können Ihren Anspruch erheblich verändern. Klären Sie jetzt unverbindlich und kostenlos, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.

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    Kurz beantwortet

    Häufige Fragen zum Pflichtteil einfordern

    Die Ersteinschätzung Ihrer Situation ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Über die weiteren Kosten informieren wir Sie transparent, bevor für Sie etwas entsteht.

    In der Regel verjährt der Anspruch drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und Ihrer Enterbung Kenntnis erlangt haben. Je früher Sie handeln, desto sicherer ist Ihr Anspruch.

    Ja. Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen genau für diesen Fall einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament vollständig übergangen wurden.

    Nicht zwingend. Häufig lässt sich der Anspruch bereits außergerichtlich durchsetzen. Zahlt der Erbe trotz berechtigter Forderung nicht, ist auch eine gerichtliche Durchsetzung möglich.

    Nach Ihren Angaben im Formular melden wir uns zeitnah bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung Ihrer Situation.

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    Warum Dr. Stoll & Sauer

    Über 100.000 Mandanten haben uns bereits vertraut. Unser Team aus 17 Rechtsanwälten, darunter 7 Fachanwälte, setzt Ihre Ansprüche transparent und konsequent durch – notfalls auch gerichtlich. Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zur vollständigen Durchsetzung Ihres Pflichtteils und behalten dabei stets den Überblick über Fristen und Nachlasswerte. Dabei erfahren Sie jederzeit, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne versteckte Gebühren. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Anspruch in erfahrenen Händen liegt.

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