Eine Hand, die ein Testament untersschreibt

Erbrecht

Pflichtteil einfordern – Ihr Anspruch auf das Erbe, das Ihnen zusteht

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Pflichtteil einfordern – Ihr Recht auf einen Anteil am Erbe

Wurden Sie durch ein Testament enterbt oder haben Sie deutlich weniger geerbt, als Ihnen gesetzlich zusteht? Dann haben Sie als naher Angehöriger des Verstorbenen möglicherweise einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser Anspruch entsteht automatisch mit dem Erbfall – ausgezahlt wird er allerdings nicht von selbst. Sie müssen Ihren Pflichtteil aktiv und rechtssicher beim Erben einfordern, um Ihr Recht am Erbe tatsächlich durchzusetzen.

Genau hier passieren die meisten Fehler: eine zu spät gestellte Forderung, eine unvollständige Auskunft über den Nachlass oder eine falsch berechnete Summe können dazu führen, dass Sie einen erheblichen Teil Ihres Anspruchs verlieren – manchmal unwiederbringlich. Als erfahrene Kanzlei für Verbraucher- und Familienrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihren Pflichtteil vom Erbe einzufordern und Ihre Ansprüche gegenüber den Erben durchzusetzen.

Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Ersteinschätzung im Online-Check, um unverbindlich zu klären, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteil zusteht.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner, Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Erblassers.
  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch.
  • Sie müssen den Pflichtteil schriftlich und nachweisbar beim Erben einfordern – er wird nicht automatisch ausgezahlt.
  • Der Anspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren – zu langes Warten kann Sie Ihr gesamtes Recht kosten.