Facebook Datenklau
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Facebook-Datenleck: Mehr als 6 Mio. Nutzer in Deutschland betroffen
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Hacker spähten ein Datenleck bei Facebook aus und verschafften sich Zugang zu einer halben Milliarde Daten wie persönliche Handynummern oder E-Mail-Adressen. Erste Gerichte haben den Social-Media-Riesen zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

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Geschäftsführer Christian Grotz zum Datenleck bei Facebook

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Sind Sie Opfer eines Datenlecks?

Wird Ihr E-Mail-Postfach auch von Spams und echtwirkenden Aufforderungen von Banken oder Zustelldiensten überschwemmt? Dann sind Sie wahrscheinlich Opfer eines Datenlecks geworden. Womöglich gehören Sie zu den Betroffenen des Datenlecks bei Facebook? Das Leck war eine Einladung für Kriminelle, Daten abzugreifen.

Das Landgericht Zwickau hat Facebook deshalb zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz verurteilt. Weitere Gerichte folgen dieser Rechtsprechung. Facebook hätte die Daten besser schützen müssen, so das Gericht in Zwickau. Das Unternehmen habe gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Am Landgericht Oldenburg hat das Gericht insgesamt 3000 Euro Schmerzensgeld einem Facebook-Nutzer zugesprochen.

Die Chancen auf Schadensersatz steigen derzeit enorm. Der Europäische Gerichtshof ist dabei, die juristischen Hürden für Schadensersatz weiter zu senken. Außerdem muss der Facebook-Mutterkonzern Meta aufgrund des Datenlecks eine Strafe in Höhe von 265 Millionen Euro bezahlen. Meta hätte für besseren Schutz der Daten sorgen müssen, so die irische Datenschutzbehörde PCD nach dem Abschluss der Ermittlungen gegen Facebook.

Unsere Anwälte prüfen in der kostenlosen Erstberatung, ob Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind. Und wenn ja, sichern wir Ihnen Ihren Schadensersatz.

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Datenleck bei Facebook
Über eine halbe Milliarde Daten abgegriffen

Im Frühjahr 2021 war beim Social-Media-Riesen Facebook eine gigantische Datenpanne bekannt geworden. In Hacker-Foren boten Kriminelle sensible Daten wie E-Mail-Adressen und Passwörter an.  Persönliche Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Kunden sollen im Internet veröffentlicht worden sein.

Darunter sollen auch Daten von rund 6 Millionen Menschen aus Deutschland sein. Nach Medienberichten wurden sie wohl über eine Sicherheitslücke erbeutet, die Facebook nach eigenen Angaben bereits im August 2019 geschlossen haben will. Damals waren auch Handynummern von Facebook-Profilen unverschlüsselt zugänglich.

Wie Medien weiter berichteten, gehörten zu den veröffentlichten Informationen beispielsweise auch Geburtstage, Arbeitgeber, geographische Standorte, Namen und Telefonnummern. Die Folge: Seit damals schwappen riesige Wellen an Spam-Anrufen, SMS und Mails über die Verbraucher. Kriminelle versuchen mit Hilfe der bei Facebook erbeuteten Daten, an das Geld der Verbraucher heranzukommen.

Welche Gefahren drohen den Betroffenen?

Das Datenleck bei Facebook wird für die Betroffenen erst auf den zweiten Blick zur Gefahr. Natürlich sind Spams und echtwirkende E-Mails lästig. Allerdings werden häufig im Wege des so genannten Smishing SMS versendet. Smishing ist eine Form des Phishings, bei dem überzeugende Phishing-SMS/Textnachrichten verwendet werden, um ein potenzielles Opfer dazu zu verleiten, auf einen Link zu klicken und private Informationen zum Angreifer zu senden oder Malware auf das Handy zu laden.

Malware wird mit dem Ziel programmiert, Schaden auf einem eigenständigen Computer oder auf einem vernetzten PC anzurichten. Und schon nimmt das Unheil für Computer oder Smartphone seinen Lauf. Das kann richtig teuer werden. Zwar sind solche Nachrichten beim ruhigen Hinsehen in der Regel unglaubwürdig, doch durch die Datenfülle der geleakten Informationen werden die Nachrichten immer authentischer.

Schließlich wirken Mails mit Daten des eigenen Geburtstags, Berufs, Wohnorts und weiterer persönlicher Informationen so, als hätten sie tatsächlich einen seriösen Hintergrund. Die Gefahr für die Betroffenen, tatsächlich eine Pishing-Mail zu öffnen, wächst enorm.

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Gut zu wissen!
Fragen und Antworten zum Datenleck bei Facebook

Werden Sie gerade mit Spams und merkwürdigen Emails überschwemmt? Dann sind Sie womöglich von einem Datenleck betroffen. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigt Ihnen unsere Kanzlei Möglichkeiten auf, den Schaden zu minimieren und Schadensersatz einzuklagen. Und ganz wichtig: Wir prüfen auch, ob Sie Opfer eines Datenlecks geworden sind und Sie zu den Betroffenen gehören.

Bei einer Datenpanne oder einem Datenleck müssen die Betroffenen pflichtgemäß informiert werden. In Artikel 34 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist vorgesehen, dass betroffene Personen von den verantwortlichen Datenverarbeiter „unverzüglich“ von der Verletzung zu unterrichten sind. Allerdings muss von der Verletzung „voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten“ ausgehen. Hat Facebook sofort Maßnahmen ergriffen, die die Daten-Sicherheit wieder herstellen, kann die Informationspflicht ausgeschlossen sein. Jetzt muss überprüft werden, ob die Voraussetzungen des Art. 34 vorliegen.

Deutsche Gerichte legen derzeit die DSGVO sehr eng aus und schon bei kleinen Verstößen werden hohe Entschädigungssummen ausgeurteilt. Wichtig ist den Gerichten oftmals, mit ihren Urteilen eine abschreckende Wirkung zu erzeugen, damit sich die DSGVO entfalten kann. Daher ist davon auszugehen, dass Gerichte das Datenleck bei Facebook ähnlich bewerten wie andere Verstöße gegen den Datenschutz.

Am Landgericht Zwickau ist Facebook erstmals aufgrund des Datenlecks zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1000 Euro verurteilt worden. Wenn man überlegt, dass in Deutschland sechs Millionen Facebook-Kunden vom Datenleck betroffen sein sollen, dann könnte für Facebook das Datenleck richtig kostspielig werden.

Wie ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tatsächlich auszulegen? Wann ist der so genannte immaterielle Schaden entstanden? Zwar urteilen die meisten deutschen Gerichte derzeit sehr großzügig und sprechen oft hohe Schadensersatzsummen den klagenden Verbrauchern zu. Trotzdem herrscht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind mehrere Vorabentscheidungsverfahren anhängig.

Am 6. Oktober 2022 hat sich der Generalanwalt Campos Sánches-Bordona in einem Verfahren dahingehend geäußert, dass der reine „Ärger“ über einen Datenschutz-Verstoß nicht zwangsläufig zu Schadensersatz führen muss. Sollte es Klägern gelingen, etwa spürbare anhaltende negative Gefühle oder negative Konsequenzen aufgrund der Pflichtverletzung nachzuweisen, könnten Gerichte weiterhin immateriellen Schadensersatz zusprechen.

Letztlich bahnt sich hier eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung an. Denn wer hat schon ein gutes Gefühl dabei, wenn sich die eigenen hochsensiblen Daten wie E-Mail-Adresse oder Kontodaten möglicherweise im Besitz von kriminellen Hackern befinden?

Die irische Datenschutzbehörde DPC hat in den vergangenen Monaten mehrere Strafen gegen Internetkonzerne verhängt. Die Meta-Töchter WhatsApp muss 225 Millionen Euro und Instagram 405 Millionen Euro wegen Verstöße gegen Datenschutzregeln bezahlen. Meta war bereits zu 17 Millionen Euro verurteilt worden. Aktuell hat die Behörde Meta wegen eines Datenlecks bei Facebook eine Strafe von 265 Millionen Euro aufgebrummt. Damit summieren sich die Strafzahlungen für Meta auf über 900 Millionen Euro. Der Internetriese hat gegen die Instagram- sowie die WhatsApp-Entscheidung jeweils Berufung eingelegt. Nun müssen Richter entscheiden. Ein Urteil gilt als Präzedenzfall für künftige Untersuchungen von Datenrechtsverstößen. Da Meta seinen europäischen Sitz in Irland hat, ermittelt auch die irische Datenschutzbehörde bei Verstößen gegen das Datenrecht.

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Tipps und Tricks zum Datenschutz

Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für ihre Zwecke und verdienen damit oft auch Geld. Gerade Facebook gehört zu den großen Datensammlern im Internet. Allerdings wird mit den personenbezogenen Daten oft leichtfertig umgegangen, so dass es zu Verstößen gegen datenschutzrechtliche Normen kommt.

Beim Facebook-Datenleck hat das Unternehmen die Daten der Kunden nur unzureichend vor Hacker-Angriffen geschützt. Was können Verbraucher unternehmen, um sich jetzt nachträglich vor weiteren kriminellen Angriffen zu schützen? Und was ergibt Sinn, um sich zukünftig vor Zugriffen von Dritten zu schützen?

  • Das Facebook-Passwort sollte geändert werden. Dabei ist es ratsam, die Regeln für ein starkes Passwort zu beachten. Den Ratschlag zur Änderung von Passwörtern sollte auch bei anderen Internet-Accounts beherzigt werden.
  • Auch das Passwort für den E-Mail-Account sollte geändert werden. Es macht generell Sinn, Passwörter häufig zu ändern. Das gilt auch vor allem fürs Online-Banking.
  • Mehrere E-Mail-Accounts für unterschiedliche Internet-Aktivitäten sind auch sinnvoll also beispielsweise fürs Einkaufen, für die sozialen Medien oder für Familie und Freunde. Wenn ein Konto geknackt wurde, hält sich der Schaden in Grenzen.
  • Finger weg von E-Mails und SMS von unbekannter Herkunft. Links oder Anhänge in solchen Nachrichten niemals öffnen. Die E-Mails sollten auch nicht beantwortet werden.
  • Auch wenn es mühselig ist: Hin und wieder sollte die mobile Rufnummer geändert werden.

Ihre Experten beim Facebook-Skandal

  • Michael Pflaumer
    • Geschäftsführer
    • Rechtsanwalt
  • Florian Hitzler Rechtsanwalt
    • Rechtsanwalt

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
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