Willkommen bei Dr. Stoll & Sauer!

Herzlich Willkommen bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! 

Sie sind zu uns gelangt, weil Sie über die EuGD Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH eine Telefonnummer geprüft haben. Dabei wurde festgestellt, dass Sie von einem Datenleck betroffen sind. Mit Ihrer Zustimmung hat die EuGD Ihre Daten an uns weitergeleitet. 

Sie erhalten in Kürze eine E-Mail mit Ihrem Aktenzeichen, der Erstberatung und den Mandatierungsunterlagen. Dies kann einige Minuten in Anspruch nehmen. Diese Zeit möchten wir nutzen, um Ihnen erste Informationen zum Thema Datenleck und Schadensersatz sowie das Vorgehen bei Dr. Stoll & Sauer zur Verfügung zu stellen:

I. Ihre Ansprüche
Nach unserer Auffassung und der Meinung verschiedener Gerichte steht Ihnen aus Artikel 82 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgrund des Datenlecks ein immaterieller Schadensersatzanspruch zu. Hierzu bedarf es keiner konkreten finanziellen Einbußen. Alleine der Umstand, dass Ihre persönlichen Daten nicht ausreichend geschützt wurden und nunmehr zugänglich sind, führt zu einem „Anspruch auf Schmerzensgeld“.

Nach dem Urteil des OLG Frankfurt vom 02.03.2022 (Az. 13 U 206/20) steht Ihnen gegen das Unternehmen auch ein Unterlassungsanspruch zu.

Zudem gewähren Ihnen die Art. 13, 14 und 15 der DSGVO eine Reihe von Informationsrechten, über die ein Einblick in die (unzureichenden) Datenverarbeitungsprozesse verschafft werden kann.

Sollten in Ihrem Falle dazu ein konkreter finanzieller Schaden nachweisbar sein, so wäre dieser auch ersatzfähig.

II. Was können Sie erreichen?
Wir gehen davon aus, dass Ihnen ein immaterieller Schadensersatzanspruch („Schmerzensgeld“) zusteht. Die Höhe hängt an der Schwere der Verletzung. Die Rechtsprechung ist dazu nicht einheitlich. Die Bandbreite geht von mehreren Hundert Euro bis hin zu vierstelligen Beträgen.

Aus den Erwägungsgrund Nr. 146 Satz 3 DSGVO, kann man ableiten, dass der Begriff des Schadens im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf eine Art und Weise ausgelegt werden muss, die den Zielen der DSGVO, dem Schutz der persönlichen Daten, in vollem Umfang entspricht.

Der EuGH hat in der Vergangenheit wiederholt betont, dass aufgrund des effet utile Grundsatzes Schadensersatzansprüche auch Abschreckungscharakter aufweisen müssen, soweit sie der Durchsetzung europarechtlicher Regelungen dienen, Urteil des EuGH, Az. C-144/04.

Bei der Bemessung der Höhe des immateriellen Schadensersatzes muss auch die gesetzgeberisch beabsichtigte abschreckende Wirkung des Schadensersatzes berücksichtigt werden, Urteil des LG München I vom 09.12.2021, 31 O 16606/20.

Zwar kann ein außergerichtlicher Erfolg noch nicht in jedem Fall garantiert werden. Eine Vielzahl von Gegnern unterbreiten unseren Mandanten bereits außergerichtliche Vergleiche, typischerweise in einer Größenordnung zwischen 500 € - 2.000 €.

III. Wer haftet für den Schaden?
Ein Unternehmen haftet, wenn aufgrund unzureichender technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), ein Datenleck eintritt.
Art. 82 Abs. 3 DSGVO regelt, dass ein datenverarbeitendes Unternehmen nur dann von ihrer Haftung befreit ist, wenn sie nachweisen kann, dass sie für das schadensstiftende Ereignis in keinerlei Hinsicht verantwortlich ist. Ihnen kommt daher eine Beweislastumkehr zugute.

Der Datenschutzverstoß kann aus unserer Sicht daher sehr gut nachgewiesen werden.

IV. Wer trägt die Kosten?
Im Rahmen der Geltendmachung Ihrer Ansprüche fallen Anwalts- sowie ggfs. Gerichtskosten an. Diese richten sich nach dem Streitwert, also der Höhe des immateriellen Schadensersatzanspruches.

Wir gehen davon aus, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Wenn diese zum Zeitpunkt des Datenlecks bestand, ist sie für den Versicherungsfall eintrittspflichtig. Wir werden die Kostenübernahme Ihrer Versicherung für Sie kostenfrei abklären.

Sollte Ihre Versicherung eine Deckungszusage – wider Erwarten – ablehnen, werden wir mit Ihnen das weitere Vorgehen abstimmen. Sie haben dann die Möglichkeit, das Mandat für Sie kostenfrei zu beenden. Wir unternehmen ohne Ihre Zustimmung nichts, was Kosten für Sie verursacht.

Die EuGD Europäische Gesellschaft für Datenschutz mbH übernimmt Ihre Selbstbeteiligung bis zu einer Höhe von € 250,00. Ein Kostenrisiko besteht für Sie daher nicht (solange Ihre Selbstbeteiligung diesen Betrag nicht übersteigt). Bevor weitere Gebühren für Sie anfallen, werden wir mit Ihnen Rücksprache halten.

V. Wie geht es weiter?
Sie erhalten nun zeitnah eine E-Mail von uns, die neben den o.g. Informationen auch weitere Details enthält.

Bitte prüfen Sie Ihr Postfach – vielleicht ist die E-Mail in der Zwischenzeit schon eingegangen!

Bitte beachten Sie, dass wir unsere Nachricht an dasselbe E-Mailpostfach gesendet haben, das Sie bei der EuGD angegeben haben. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren Spam Ordner. Sollten Sie auch dort nicht fündig werden, kontaktieren Sie uns gerne:

Telefonnummer: 07821/9237680 
E-Mail datenlecks@dr-stoll-kollegen.de

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!