Kostenlos & unverbindlich
Pflichtteil berechnen
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
17 Rechtsanwälte, darunter 7 Fachanwälte
Schnell – sicher – kostenlos
Platzhalter Rechner
Kostenlose Ersteinschätzung zum Pflichtteil direkt online abrufen
Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs geben Sie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Sie erhalten umgehend eine Bestätigungsmail. Schauen Sie unbedingt in Ihr E-Mail-Postfach. Nach der erfolgreichen Registrierung führen wir Sie durch alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal.
Wichtig zu wissen
Was unser Pflichtteilsrechner berücksichtigt – und was nicht
Unser Pflichtteilsrechner liefert Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine erste, realistische Einschätzung Ihres Anspruchs. Da jeder Nachlass individuell ist, kann er dabei nicht jeden Sonderfall abbilden:
- Er berücksichtigt Ihr Verwandtschaftsverhältnis, den Güterstand, die Kinderzahl sowie größere Schenkungen der letzten zehn Jahre.
- Nicht abgebildet werden z. B. weitere Pflichtteilsberechtigte mit Sondervereinbarungen, Vorempfänge zu Lebzeiten, Testamentsvollstreckung oder eine strittige Bewertung einzelner Nachlassgegenstände wie Immobilien oder Unternehmensanteile.
- Das Ergebnis ist daher eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.
Lassen Sie Ihr Ergebnis im Anschluss kostenlos und unverbindlich von uns prüfen, um Klarheit über Ihren tatsächlichen Anspruch zu erhalten.
So kommt Ihre Quote zustande
Wie der Pflichtteil rechtlich berechnet wird
Der gesetzliche Erbteil als Ausgangspunkt
Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Um ihn zu ermitteln, wird zunächst fiktiv berechnet, welcher Erbteil Ihnen ohne Testament zugestanden hätte – abhängig von der Anzahl der Kinder und davon, ob ein Ehepartner noch lebt.
Der Einfluss des Güterstands
Lebte der Verstorbene in Zugewinngemeinschaft (der gesetzliche Regelfall ohne Ehevertrag), erhält der überlebende Ehepartner pauschal ein Viertel mehr als in Gütertrennung – dafür verringert sich sein Pflichtteil, man spricht hier vom sogenannten "kleinen Pflichtteil". Zusätzlich kann in diesem Fall ein individuell berechneter Zugewinnausgleich hinzukommen, der Ihren tatsächlichen Anspruch deutlich erhöhen kann. Bei Gütertrennung entfällt diese Verrechnung, wodurch sich die Pflichtteilsquote anders zusammensetzt.
Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen
Hat der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod größere Vermögenswerte verschenkt, erhöht sich Ihr Anspruch über den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB). Dabei gilt das sogenannte Abschmelzungsmodell: Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer wird sie bei der Berechnung berücksichtigt – für jedes volle Jahr sinkt ihr Anteil um ein Zehntel. Schenkungen an den Ehepartner werden dagegen zeitlich unbegrenzt voll angerechnet.
Aus der Schätzung ein sicheres Ergebnis machen
Lassen Sie Ihr Rechenergebnis verbindlich prüfen
Güterstand, Zugewinnausgleich, Pflichtteilsergänzung – gerade bei diesen Punkten kann der tatsächliche Anspruch spürbar von der ersten Schätzung abweichen. Klären Sie unverbindlich und kostenlos, wie hoch Ihr Pflichtteil in Ihrem konkreten Fall wirklich ausfällt.
✓ schnell ✓ sicher ✓ kostenlos
Was unsere Mandanten sagen
Seitennummerierung
- Vorherige Seite
- Seite 2
FAQ's
Häufige Fragen zum Pflichtteilsrechner
Der Rechner liefert auf Basis Ihrer Angaben eine realistische erste Einschätzung. Da jeder Nachlass individuelle Besonderheiten haben kann, ersetzt das Ergebnis keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.
Nein. Der Rechner arbeitet vollständig ohne Cookies und ohne Speicherung Ihrer Angaben – Sie können ihn anonym nutzen.
Auch komplexere Konstellationen lassen sich im Rechner grob abbilden. Für eine verbindliche Bewertung, insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensanteilen, empfehlen wir im Anschluss unsere kostenlose Ersteinschätzung.
Nutzen Sie es als ersten Anhaltspunkt für Ihren Anspruch. Im nächsten Schritt prüfen wir Ihre Angaben kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, wie Sie Ihren Pflichtteil sicher einfordern können.
Nein, beides ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Ihre Anwälte im Erbrecht
-
Christian Grotz
- Geschäftsführer
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
-
Lasse Pilz
- Rechtsanwalt
Ihre Kanzlei für Verbraucher- und Familienrecht
Warum Dr. Stoll & Sauer
Über 100.000 Mandanten haben uns bereits vertraut. Unser Team aus 17 Rechtsanwälten, darunter 7 Fachanwälte, prüft Ihr Rechenergebnis kostenlos und setzt Ihren Pflichtteilsanspruch anschließend transparent und konsequent durch – notfalls auch gerichtlich.
Dabei erfahren Sie jederzeit, welche Kosten auf Sie zukommen, bevor für Sie etwas entsteht.