Eine Hand, die ein Testament untersschreibt

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In wenigen Klicks zur Einschätzung

Pflichtteil berechnen – ermitteln Sie Ihren Anspruch in wenigen Minuten

Wie hoch Ihr Pflichtteil tatsächlich ausfällt, hängt von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen, der Familienkonstellation und dem Nachlasswert ab. Mit unserem kostenlosen Pflichtteilsrechner erhalten Sie in wenigen Minuten eine erste, unverbindliche Einschätzung Ihres Anspruchs – inklusive möglicher Pflichtteilsergänzung durch Schenkungen. Ihre Angaben werden dabei nicht gespeichert. 

Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung haben sie die Möglichkeit ihren Pflichtteil von uns prüfen zu lassen.

Platzhalter Rechner

Kostenlose Ersteinschätzung zum Pflichtteil direkt online abrufen

Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs geben Sie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Sie erhalten umgehend eine Bestätigungsmail. Schauen Sie unbedingt in Ihr E-Mail-Postfach. Nach der erfolgreichen Registrierung führen wir Sie durch alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal. 

Wichtig zu wissen

Was unser Pflichtteilsrechner berücksichtigt – und was nicht

Unser Pflichtteilsrechner liefert Ihnen auf Basis Ihrer Angaben eine erste, realistische Einschätzung Ihres Anspruchs. Da jeder Nachlass individuell ist, kann er dabei nicht jeden Sonderfall abbilden:

  • Er berücksichtigt Ihr Verwandtschaftsverhältnis, den Güterstand, die Kinderzahl sowie größere Schenkungen der letzten zehn Jahre.
  • Nicht abgebildet werden z. B. weitere Pflichtteilsberechtigte mit Sondervereinbarungen, Vorempfänge zu Lebzeiten, Testamentsvollstreckung oder eine strittige Bewertung einzelner Nachlassgegenstände wie Immobilien oder Unternehmensanteile.
  • Das Ergebnis ist daher eine unverbindliche Schätzung und ersetzt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.

Lassen Sie Ihr Ergebnis im Anschluss kostenlos und unverbindlich von uns prüfen, um Klarheit über Ihren tatsächlichen Anspruch zu erhalten.

So kommt Ihre Quote zustande

Wie der Pflichtteil rechtlich berechnet wird

Der gesetzliche Erbteil als Ausgangspunkt

Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Um ihn zu ermitteln, wird zunächst fiktiv berechnet, welcher Erbteil Ihnen ohne Testament zugestanden hätte – abhängig von der Anzahl der Kinder und davon, ob ein Ehepartner noch lebt.

Der Einfluss des Güterstands

Lebte der Verstorbene in Zugewinngemeinschaft (der gesetzliche Regelfall ohne Ehevertrag), erhält der überlebende Ehepartner pauschal ein Viertel mehr als in Gütertrennung – dafür verringert sich sein Pflichtteil, man spricht hier vom sogenannten "kleinen Pflichtteil". Zusätzlich kann in diesem Fall ein individuell berechneter Zugewinnausgleich hinzukommen, der Ihren tatsächlichen Anspruch deutlich erhöhen kann. Bei Gütertrennung entfällt diese Verrechnung, wodurch sich die Pflichtteilsquote anders zusammensetzt.

Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen

Hat der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod größere Vermögenswerte verschenkt, erhöht sich Ihr Anspruch über den Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB). Dabei gilt das sogenannte Abschmelzungsmodell: Je länger die Schenkung zurückliegt, desto geringer wird sie bei der Berechnung berücksichtigt – für jedes volle Jahr sinkt ihr Anteil um ein Zehntel. Schenkungen an den Ehepartner werden dagegen zeitlich unbegrenzt voll angerechnet.

Aus der Schätzung ein sicheres Ergebnis machen

Lassen Sie Ihr Rechenergebnis verbindlich prüfen

Güterstand, Zugewinnausgleich, Pflichtteilsergänzung – gerade bei diesen Punkten kann der tatsächliche Anspruch spürbar von der ersten Schätzung abweichen. Klären Sie unverbindlich und kostenlos, wie hoch Ihr Pflichtteil in Ihrem konkreten Fall wirklich ausfällt.

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Ein Taschenrechner, der auf einem Tisch auf Papieren liegt

Was unsere Mandanten sagen

  • Staines _ONE

    Staines _ONE
    5/5

    Ich hatte bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach einem kostenlosen Erstgespräch gefragt, in einer Datenschutzangelegenheit wo ich bereits außergerichtlich Schadenersatz geltend gemacht hatte. Noch am selben Tag meldete sich ein Mitarbeiter der Kanzlei telefonisch bei mir und sagte mir, dass sie aus Kapazitätsgründen das Mandat nicht übernehmen können, mir jedoch gerne trotzdem eine kostenlose…
  • Stuart Pot

    Stuart Pot
    5/5

    Ich bin sehr zufrieden mit der Kommunikation und Hilfe die ich von der Kanzlei erhalten habe ohne das ich jemals physisch vor Ort sein musste. Ich habe die nötigen Unterlagen ausgefüllt und habe sofort Hilfe erhalten und wurde über die Schritte per E-Mail auf dem laufenden gehalten. Selbst als es von meiner Seite zu Verzögerungen kam wurde mir mit Verständnis entgegen getreten. Zu empfehlen.

    FAQ's

    Häufige Fragen zum Pflichtteilsrechner

    Der Rechner liefert auf Basis Ihrer Angaben eine realistische erste Einschätzung. Da jeder Nachlass individuelle Besonderheiten haben kann, ersetzt das Ergebnis keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls.

    Nein. Der Rechner arbeitet vollständig ohne Cookies und ohne Speicherung Ihrer Angaben – Sie können ihn anonym nutzen.

    Auch komplexere Konstellationen lassen sich im Rechner grob abbilden. Für eine verbindliche Bewertung, insbesondere bei Immobilien oder Unternehmensanteilen, empfehlen wir im Anschluss unsere kostenlose Ersteinschätzung.

    Nutzen Sie es als ersten Anhaltspunkt für Ihren Anspruch. Im nächsten Schritt prüfen wir Ihre Angaben kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, wie Sie Ihren Pflichtteil sicher einfordern können.

    Nein, beides ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

    Ihre Anwälte im Erbrecht

    • Christian Grotz
      • Geschäftsführer
      • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Lasse Pilz Rechtsanwalt
      • Rechtsanwalt

    Ihre Kanzlei für Verbraucher- und Familienrecht

    Warum Dr. Stoll & Sauer

    Über 100.000 Mandanten haben uns bereits vertraut. Unser Team aus 17 Rechtsanwälten, darunter 7 Fachanwälte, prüft Ihr Rechenergebnis kostenlos und setzt Ihren Pflichtteilsanspruch anschließend transparent und konsequent durch – notfalls auch gerichtlich.

    Dabei erfahren Sie jederzeit, welche Kosten auf Sie zukommen, bevor für Sie etwas entsteht.

    Kanzlei Dr. Stoll & Sauer

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