Zulassungsbehörde verlangt Nachweis der Reparatur
Das Schreiben der Zulassungsstelle bezieht sich auf einen Porsche Taycan, bei dem das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Zusammenhang mit dem Rückruf ARB6 einen sicherheitsrelevanten Mangel gemeldet hat. Nach Angaben des KBA kann ein Zelldefekt in der Hochvoltbatterie zu einem Kurzschluss und anschließend zu einem Brand führen. Ausdrücklich ist von einer erhöhten Verletzungsgefahr die Rede. Die Zulassungsbehörde fordert jetzt den Halter auf, innerhalb einer festgelegten Frist nachzuweisen, dass der Mangel beseitigt wurde.
Für Verbraucher ist das besonders problematisch: Hat die Zulassungsbehörde wegen eines sicherheitsrelevanten Mangels erst einmal eine Betriebsuntersagung oder Stilllegung angeordnet, bestehen gegenüber der Behörde häufig nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig können Taycan-Halter den Defekt der Hochvoltbatterie weder selbst beseitigen noch sicherstellen, dass Porsche rechtzeitig eine technische Lösung, Ersatzteile oder einen Werkstatttermin bereitstellt.
Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, kündigt die Zulassungsstelle weitere Maßnahmen an. Der Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr könne untersagt und die kostenpflichtige Außerbetriebsetzung nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung eingeleitet werden.
Damit kann aus einem zunächst technischen Problem für den Halter ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Risiko werden:
- Das Fahrzeug kann möglicherweise nicht mehr genutzt werden.
- Finanzierungs- oder Leasingraten laufen weiter.
- Zusätzliche Mobilitätskosten können entstehen.
- Eine kurzfristige Reparatur hängt von Porsche und dem Werkstattnetz ab.
- Dem Fahrzeug kann ein Wertverlust drohen.
- Im schlimmsten Fall kann die Zulassungsbehörde die Nutzung im Straßenverkehr untersagen.
Stilllegung: Warum Taycan-Halter vorher handeln sollten
Bei einem sicherheitsrelevanten Fahrzeugmangel steht für die Zulassungsbehörde die Verkehrssicherheit im Vordergrund. Ob der Halter selbst für die verzögerte Reparatur verantwortlich ist, hilft ihm deshalb nur eingeschränkt weiter.
Genau darin liegt aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer das besondere Problem für Verbraucher. Bei einem Defekt der Hochvoltbatterie sind sie vollständig von Porsche abhängig. Sie können die Batterie weder selbst reparieren noch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Werkstattkapazitäten oder technischen Lösungen beeinflussen.
Betroffene können dadurch zwischen Hersteller und Zulassungsbehörde geraten: Porsche muss den technischen Mangel beseitigen, die möglichen Folgen einer nicht rechtzeitig erfolgten Reparatur treffen jedoch zunächst den Fahrzeughalter.
Deshalb sollte möglichst vor einer behördlichen Eskalation geklärt werden:
- Wann kann Porsche den Mangel dauerhaft beseitigen?
- Gibt es bereits einen verbindlichen Reparaturtermin?
- Handelt es sich um eine endgültige Reparatur oder nur um eine vorläufige Maßnahme?
- Bestehen bis dahin Einschränkungen beim Laden, Parken oder Nutzen des Fahrzeugs?
- Welche Kosten entstehen dem Halter?
- Welche Ansprüche bestehen bei längeren Nutzungseinschränkungen?
- Kommen Minderung, Schadensersatz oder eine Rückabwicklung des Fahrzeugkaufs in Betracht?
Je früher diese Fragen geklärt werden, desto größer bleibt der Handlungsspielraum des Verbrauchers.
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Batterie-Rückruf ist mehr als ein Werkstatttermin
Viele Fahrzeughalter betrachten einen Rückruf zunächst als organisatorisches Problem: Werkstatttermin vereinbaren, Reparatur durchführen lassen und anschließend weiterfahren. Bei sicherheitsrelevanten Rückrufen wegen möglicher Batteriebrände kann die Situation jedoch erheblich weiter eskalieren.
Kann die ordnungsgemäße Reparatur nicht nachgewiesen werden, können Zulassungsbehörden tätig werden. Für den Halter entsteht dadurch ein Problem, das er allein kaum lösen kann.
Gerade bei Hochvoltbatterien sind Verbraucher auf speziell geschulte Werkstätten und die vom Hersteller vorgegebenen Reparaturmaßnahmen angewiesen.
Bei umfangreichen Batterie-Rückrufen können unter anderem folgende Schwierigkeiten auftreten:
- lange Wartezeiten auf Werkstatttermine
- fehlende Ersatzteile oder Batteriemodule
- begrenzte Kapazitäten speziell geschulter Werkstätten
- zunächst nur vorläufige technische Maßnahmen
- Einschränkungen beim Laden oder bei der Fahrzeugnutzung
- wiederholte Werkstattaufenthalte
Können sicherheitsrelevante Mängel nicht rechtzeitig behoben werden, drohen neben einer möglichen Stilllegung erhebliche wirtschaftliche Folgen – vom Nutzungsausfall über zusätzliche Mobilitätskosten bis hin zum Wertverlust des Fahrzeugs.
Stilllegungsrisiko betrifft nicht nur den Porsche Taycan
Der Fall hat Bedeutung über den Porsche Taycan hinaus. In den vergangenen Jahren wurden Elektroautos und Plug-in-Hybride verschiedener Hersteller wegen möglicher Überhitzung, Kurzschlüsse oder Brandgefahr im Bereich der Hochvoltbatterie zurückgerufen.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer zeigt das Schreiben der Zulassungsbehörde, welche nächste Eskalationsstufe bei einem solchen Sicherheitsrückruf möglich ist. Kann ein gefährlicher Mangel nicht fristgerecht beseitigt werden, kann aus dem Rückruf ein behördliches Verfahren werden.
Für Verbraucher ist deshalb entscheidend, nicht erst dann rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn die Zulassungsbehörde bereits mit einer Außerbetriebsetzung droht.
Welche Ansprüche können betroffene Taycan-Halter haben?
Kann ein Elektroauto wegen eines Batterie-Rückrufs nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden, können abhängig vom konkreten Kauf- oder Leasingverhältnis unterschiedliche Ansprüche in Betracht kommen. Entscheidend sind unter anderem Fahrzeugalter, Laufleistung, Vertragsgestaltung, Art des Mangels sowie Dauer und Umfang der Nutzungseinschränkungen.
Je nach Einzelfall kommen insbesondere in Betracht:
- unverzügliche und kostenlose Nachbesserung
- Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs
- Ersatz von Mietwagen- und sonstigen Mobilitätskosten
- Schadensersatz wegen Nutzungsausfalls
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Ersatz eines möglichen Wertverlusts
- Erstattung weiterer durch den Mangel oder eine Stilllegung entstandener Kosten
Welche Ansprüche tatsächlich bestehen und gegen wen sie durchgesetzt werden können, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Auch wenn die Zulassungsbehörde bereits eine Frist gesetzt hat, sollten Betroffene nicht untätig bleiben. Werkstatttermine, Reparaturversuche und die gesamte Kommunikation mit Porsche oder dem Händler sollten dokumentiert und der Behörde gegebenenfalls nachgewiesen werden.
Rückrufschreiben, Werkstatttermine und Behördenpost dokumentieren
Dr. Stoll & Sauer rät Haltern von Fahrzeugen mit sicherheitsrelevanten Batterie-Rückrufen, sämtliche Unterlagen aufzubewahren. Dazu gehören insbesondere:
- Rückrufschreiben
- Schreiben der Zulassungsbehörde
- Werkstatttermine und Terminabsagen
- Reparaturaufträge und Reparaturbestätigungen
- Kommunikation mit Porsche und dem Händler
- Nachweise über Mietwagen- und sonstige Mobilitätskosten
- Unterlagen zur Finanzierung oder zum Leasing
Behördliche Fristen sollten keinesfalls ignoriert werden. Kann eine Reparatur nicht rechtzeitig durchgeführt werden, sollte dies dokumentiert und der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob Ansprüche gegenüber Porsche oder dem Verkäufer geltend gemacht werden können. Betroffene Porsche- und E-Auto-Halter können ihren Fall im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen.
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