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Verbraucher siegt Dank Dr. Stoll & Sauer vor Gericht

Mercedes EQA: LG Dortmund sieht konkretes Brandrisiko als Sachmangel

07.09.2026

  • Gericht spricht von „unauflösbarem Widerspruch“ in Mercedes-Argumentation 
  • Rückabwicklung gegen 37.843,35 Euro 
  • Auch drohende Betriebsuntersagung spielt eine Rolle
  • Mercedes brannte an Ladesäule in Speyer aus

Bei Mercedes halten die Probleme rund um die Hochvoltbatterien von EQA und EQB weiter an: Nach zwei Rückrufen, mehreren verbraucherfreundlichen Urteilen und dem öffentlich dokumentierten EQA-Brand in Speyer hat nun auch das Landgericht Dortmund die Brandgefahr bei einem EQA 250+ als konkreten Sachmangel bewertet. Mit Urteil vom 4. September 2026, Az. 3 O 300/25, verurteilte das Gericht Mercedes zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Zudem stellte es eine Ersatzpflicht für mögliche künftige Schäden fest, die aus der Brandgefahr der Hochvoltbatterie entstehen. Das Verfahren führte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer. 

Für die Kanzlei ist die Entscheidung besonders deutlich, weil das Gericht die zentrale Argumentation von Mercedes ausdrücklich zurückweist. Der Einwand, es handele sich lediglich um das allgemeine Technologierisiko einer Hochvoltbatterie, sei mit dem eigenen Verhalten des Herstellers nicht in Einklang zu bringen. Betroffene EQA- und EQB-Halter können ihre Ansprüche kostenlos im E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen.

E-Mobilität

Mercedes und Probleme bei E-Mobilität: Vom Software-Update zum Batterietausch

Die Klägerin hatte den EQA 250+ im Juli 2024 direkt bei Mercedes gekauft. Im Februar 2025 informierte Mercedes sie im Rahmen des ersten Produktsicherheitsrückrufs darüber, dass bei sehr hohem Ladezustand der Hochvoltbatterie ein Brandrisiko infolge eines internen Kurzschlusses einer Batteriezelle nicht ausgeschlossen werden könne. Bis zu einem Software-Update sollte die Batterie nicht über 80 Prozent geladen werden. 

Das Update wurde im Juli 2025 durchgeführt. Doch im März 2026 folgte der nächste Rückruf. Mercedes teilte der Klägerin mit, dass das Software-Update das Brandrisiko „nicht vollständig beseitigt“. Nun sollte die Hochvoltbatterie ausgetauscht werden. Bis dahin galt: maximal 80 Prozent laden und das Fahrzeug nur im Freien parken. 

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LG Dortmund: Mercedes-Argumentation ist widersprüchlich

Mercedes hatte bestritten, dass ein Sachmangel vorliege. Es bestehe lediglich ein allgemeines Technologierisiko, wie es bei Hochvoltbatterien grundsätzlich vorkommen könne.

Das LG Dortmund hält diese Argumentation nicht für überzeugend:

„Der Argumentation der Beklagten haftet damit ein unauflösbarer Widerspruch an.“

Das Gericht begründet dies damit, dass ein kostenintensiver Austausch der Hochvoltbatterie und die von Mercedes selbst für dringend erforderlich gehaltenen Einschränkungen kaum erklärbar wären, wenn tatsächlich nur ein allgemeines Batterierisiko vorläge. 

Weiter heißt es:

„Ein Käufer kann das Verhalten der Beklagten, insbesondere den Inhalt der Rückrufschreiben, nur so verstehen, dass diese ein erhöhtes Brandrisiko, welches über das Technologierisiko hinausgeht, erkannt hat.“

Für das Gericht muss ein Käufer nicht damit rechnen, dass sein Fahrzeug mit einer Batterie ausgestattet ist, deren potenzielles Brandrisiko so hoch ist, dass der Hersteller einen Austausch für notwendig hält. 

Kein bloßer Verdacht – Gericht sieht konkreten Sachmangel

Bemerkenswert ist, dass das LG Dortmund nicht einmal auf die Rechtsfigur eines bloßen Mangelverdachts zurückgreifen musste.

Das Urteil stellt ausdrücklich fest:

„Ein Rückgriff auf die Rechtsfigur des Mangelverdacht bedarf es ebenfalls nicht, da dem streitgegenständlichen Fahrzeug aufgrund des Brandrisikos ein konkreter Sachmangel anhaftet.“

Damit geht Dortmund in seiner Formulierung noch einen Schritt weiter als andere Entscheidungen: Nicht nur der Verdacht eines erhöhten Brandrisikos spielt eine Rolle, sondern das Gericht sieht im Brandrisiko selbst einen konkreten Sachmangel. 

KBA: Im Extremfall droht Betriebsuntersagung

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Zulassung des Fahrzeugs. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte den Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 13. April 2026 mitgeteilt, dass Fahrzeuge, die nach Ablauf des Überwachungszeitraums nicht am Rückruf teilnehmen, den örtlichen Zulassungsbehörden mit der Empfehlung einer Betriebsuntersagung übermittelt werden. 

Für das LG Dortmund ist auch das kaufrechtlich relevant:

„Ein Fahrzeug, dem aufgrund seiner Beschaffenheit eine Betriebsuntersagung droht, entspricht nicht den objektiven Anforderungen.“

Hinzu kommen die Einschränkungen, die Batterie nur bis 80 Prozent zu laden und das Fahrzeug bis zum Austausch ausschließlich im Freien zu parken. 

Rücktritt nicht wegen Geringfügigkeit ausgeschlossen

Mercedes argumentierte außerdem, ein etwaiger Mangel sei zu geringfügig, um eine Rückabwicklung zu rechtfertigen. Auch damit hatte der Hersteller keinen Erfolg.

Das Gericht verweist zum einen auf die möglichen schwerwiegenden Folgen eines Batteriebrandes und zum anderen auf die Gefahr einer Betriebsuntersagung. Es kommt deshalb zu dem Ergebnis:

„Bei wertender Betrachtung kann dies nach Auffassung des Gerichts nicht als unerheblich i.S.d. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB angesehen werden.“

Damit waren die Voraussetzungen für den Rücktritt nach Auffassung des Gerichts erfüllt. 

Mercedes muss EQA zurücknehmen

Das LG Dortmund verurteilte Mercedes unter anderem zu:

  • 37.843,35 Euro gegen Rückgabe und Rückübereignung des Mercedes EQA 250+ 
  • Schadensersatz für mögliche künftige Schäden infolge der Brandgefahr bis zur Rücknahme des Fahrzeugs 
  • Feststellung des Annahmeverzugs 
  • Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.280,04 Euro 
  • Übernahme von 75 Prozent der Prozesskosten 

Das Urteil ist erstinstanzlich und nicht rechtskräftig. 

Weitere Urteile stärken Position betroffener EQA-Käufer

Die Dortmunder Entscheidung reiht sich in mehrere von Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteile ein.

  • LG Stuttgart, 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26: Rückabwicklung eines EQA 250+; das Gericht wertete das konkrete Brandrisiko als Sachmangel. 
  • LG Stuttgart, 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26: Auch ein finanzierter EQA musste rückabgewickelt werden. 
  • LG Frankfurt (Oder), 14. August 2026, Az. 11 O 140/25: Ein Mercedes-Vertragshändler wurde zur Rückabwicklung eines gebrauchten EQA verurteilt; das Gericht bewertete den Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel. 

Damit liegen inzwischen mehrere erstinstanzliche Entscheidungen vor, die das konkrete Brandrisiko der betroffenen Hochvoltbatterien kaufrechtlich erheblich gewichten.

Hochvoltbatterie-Probleme betreffen nicht nur Mercedes

Sicherheitsrelevante Probleme mit Hochvoltbatterien sind kein reines Mercedes-Thema. Rückrufe oder rechtliche Auseinandersetzungen wegen möglicher Kurzschlüsse, Brandgefahr oder erheblicher Nutzungseinschränkungen gab es zuletzt auch bei Fahrzeugen anderer Hersteller, darunter Ford, Porsche, Kia, Hyundai, Volvo, Volkswagen und Cupra.

Dr. Stoll & Sauer führt bereits Verfahren in mehreren dieser Fallgruppen. Für Verbraucher ist entscheidend, ob der Hersteller das technische Problem tatsächlich beseitigt oder ob trotz Rückruf erhebliche Einschränkungen und Sicherheitsrisiken fortbestehen.

Was können betroffene Mercedes-Kunden tun?

Die Dortmunder Entscheidung bedeutet nicht, dass jeder vom Rückruf betroffene EQA oder EQB automatisch zurückgegeben werden kann. Sie zeigt aber, dass Verbraucher rechtliche Möglichkeiten haben können, wenn Sicherheitsrisiken und Nutzungseinschränkungen erheblich sind.

Je nach Einzelfall kommen insbesondere in Betracht:

  • Nachbesserung verlangen 
  • Rücktritt und Rückabwicklung prüfen 
  • auch bei finanzierten Fahrzeugen eine Rückabwicklung prüfen 
  • Schadensersatzansprüche untersuchen 
  • Ansprüche gegen den jeweiligen Verkäufer beziehungsweise Mercedes selbst prüfen 

Besonders sinnvoll ist eine rechtliche Prüfung, wenn das Fahrzeug nur bis 80 Prozent geladen werden soll, ausschließlich im Freien geparkt werden darf, ein Batterietausch angekündigt wurde oder weiterhin aussteht.

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer stärkt das Dortmunder Urteil die Position betroffener Verbraucher weiter. Besonders deutlich ist die Feststellung, dass Mercedes sich nicht einerseits auf ein bloß allgemeines Technologierisiko berufen und andererseits einen vollständigen Batterietausch sowie erhebliche Sicherheitsmaßnahmen für erforderlich halten kann.

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Was unsere Mandanten sagen

  • Pia Sielaff

    Pia Sielaff
    5/5

    Frau Martina Eller hat sich sehr viel Zeit genommen für die telefonische Beratung. Sie hat mir zugehört und wertvolle Tips gegeben. Ich kann sie 100% weiterempfehlen. Vielen Dank.
  • Manfred Maier

    Manfred Maier
    5/5

    Ich kann die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Mein Verfahren zur Rückabwicklung meines PHEV-Fahrzeugs wurde innerhalb von nur ca. 8 Wochen erfolgreich beendet. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Brar für die kompetente Unterstützung und die extrem zügige Begleitung durch das gesamte Verfahren. Die Kommunikation war professionell und das Ergebnis ist …
  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!

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