Ein Laptop, Kaffeetasse und Brille

Dr. Stoll & Sauer erstreitet erneut positives Verbraucherurteil

Mercedes EQA 250+: LG Frankfurt (Oder) ordnet Rückabwicklung wegen Brandrisiko der Hochvoltbatterie an

24.08.2026

  • Gericht wertet Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel 
  • Mercedes-Vertragshändler muss Kauf rückabwickeln und Käuferin von Finanzierung freistellen 
  • Urteil verweist ausdrücklich auf Entscheidung des LG Stuttgart

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat die Rückabwicklung eines Mercedes EQA 250+ wegen des erhöhten Brandrisikos der Hochvoltbatterie angeordnet. Mit Urteil vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25, verurteilte das Gericht den verkaufenden Mercedes-Vertragshändler zur Zahlung von 20.170,45 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs und zur Freistellung der Käuferin von den noch bestehenden Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG. Das Gericht stellt klar: „Daher ist der Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel zu bewerten.“

Für Dr. Stoll & Sauer ist die Entscheidung besonders relevant, weil nach den beiden Urteilen des LG Stuttgart nun ein weiteres Landgericht die erheblichen Einschränkungen durch ein konkretes Batterie-Brandrisiko kaufrechtlich anerkennt. Betroffene Besitzer von Mercedes-Elektrofahrzeugen können ihre Ansprüche kostenlos im E-Mobilitäts-Online-Check prüfen lassen.

Ladevorgang eines E-Autos

Gebrauchten EQA 250+ für 37.880 Euro gekauft

Die Klägerin hatte den gebrauchten Mercedes EQA 250+ am 7. August 2024 bei einem Mercedes-Vertragshändler für 37.880 Euro gekauft. 11.700 Euro zahlte sie an, den Rest finanzierte sie über die Mercedes-Benz Bank AG. Im Fahrzeug ist eine Hochvoltbatterie des Typs EB 330 verbaut.

Im Februar 2025 wurde das Fahrzeug von einem KBA-Rückruf mit dem Aktionscode 5496507 erfasst. Mercedes informierte die Klägerin darüber, dass bei sehr hohem Ladezustand ein Brandrisiko infolge eines internen Kurzschlusses einer Batteriezelle nicht ausgeschlossen werden könne. Zunächst sollte ein Software-Update des Batteriemanagementsystems Abhilfe schaffen.

Das Update wurde im Juni 2025 installiert. Mercedes wies jedoch selbst darauf hin, dass sich dadurch die Ladezeit beim Gleichstromladen verlängern und der mögliche Energiegehalt sowie die Reichweite verringern könnten. Auch geht aus Kundenschreiben hervor, dass durch das Update das Problem nicht gelöst, sondern nur gemindert werden kann.

Zweiter Rückruf: Batterie soll vollständig ausgetauscht werden

Im Februar 2026 folgte ein weiterer Rückruf. Nun sollte die Hochvoltbatterie komplett ausgetauscht werden. Mercedes teilte mit:

„Unsere laufende und intensive Feldbeobachtung sowie darauf aufbauend weitere umfassende Untersuchungen haben gezeigt, dass das im Rahmen des bisherigen Rückrufs durchgeführte Software-Update das mit dem Rückruf verbundene Brandrisiko nicht vollständig beseitigt.“

Bis zum Austausch sollte die Batterie nicht über 80 Prozent geladen und das Fahrzeug nur im Freien geparkt werden. Ersatzteile standen zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung.

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Gericht: Kein bloß theoretisches Batterierisiko

Die Beklagten hatten argumentiert, es bestehe lediglich ein allgemeines Technologierisiko, wie es bei wiederaufladbaren Batterien üblich sei. Das LG Frankfurt (Oder) folgt dieser Argumentation nicht.

Im Urteil heißt es:

„Das von den Beklagten eingewandte allgemeine Technologierisiko, das jeder Gebrauchsgegenstand aufweise, geht daher an der Sache vorbei.“

Das Gericht stellt darauf ab, dass die Eingriffe in das Ladeverhalten nicht wegen eines rein theoretischen Risikos erfolgt seien. Maßgeblich seien die konkreten Rückrufe und die von Mercedes selbst eingeräumte Brandgefahr. Das Kraftfahrt-Bundesamt beschrieb den Mangel laut Urteil mit den Worten: „Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie kann zum Brand führen.“

Verdacht einer erhöhten Brandgefahr reicht als Sachmangel

Das Landgericht bewertet den konkreten Gefahrenverdacht als Sachmangel. Eine sachverständige Begutachtung hielt das Gericht nicht für erforderlich, weil Mercedes das Brandrisiko bei der im Fahrzeug verbauten Batterie selbst eingeräumt habe.

Besonders wichtig ist zudem der ausdrückliche Verweis auf das von Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil des LG Stuttgart vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26. Das LG Frankfurt (Oder) schreibt:

„Insoweit verweist das Gericht auf die zutreffenden Ausführungen des LG Stuttgart, Urteil vom 30.07.2026, 53 O 3/26, dort S. 7 ff.“

Damit zeichnet sich aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer eine verbraucherfreundliche Linie in der erstinstanzlichen Rechtsprechung zu den betroffenen Mercedes-Hochvoltbatterien ab.

Vertragshändler muss EQA zurücknehmen und Finanzierung ablösen

Die erfolgreichen kaufrechtlichen Ansprüche richteten sich gegen den Verkäufer des Gebrauchtwagens. Die unmittelbar gegen die Mercedes-Benz AG geltend gemachten vertraglichen und deliktischen Ansprüche wies das Gericht dagegen ab.

Gegen den Mercedes-Vertragshändler hatte die Klage weitgehend Erfolg:

  • 20.170,45 Euro Rückzahlung gegen Rückgabe des EQA 250+
  • Freistellung von den noch offenen Verbindlichkeiten gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG
  • Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.751,80 Euro
  • Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden aufgrund des erhöhten Brandrisikos
  • Feststellung des Annahmeverzugs

Das Gericht berücksichtigte eine Nutzungsentschädigung von 2.115,44 Euro und legte eine erwartbare Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern zugrunde.

Rücktritt nicht wegen Geringfügigkeit ausgeschlossen

Auch der Einwand, der Mangel sei zu geringfügig für einen Rücktritt, überzeugte das Gericht nicht. Maßgeblich war, dass das Software-Update die Brandgefahr gerade nicht vollständig beseitigt hatte.

Für Dr. Stoll & Sauer ist das ein zentraler Punkt: Nicht die Kosten des Updates allein entscheiden über die Erheblichkeit eines Mangels. Entscheidend ist, ob das sicherheitsrelevante Problem tatsächlich behoben wird.

Brand in Speyer zeigt Aktualität des Themas

Das Thema Hochvoltbatterie und Brandrisiko hat zuletzt auch außerhalb der Gerichte Aufmerksamkeit erhalten. Am 16. August 2026 geriet in Speyer ein Mercedes-Elektrofahrzeug während des Ladens in Brand. Nach Medienberichten soll es sich um einen Mercedes EQA gehandelt haben. Informationen der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bestätigten die Berichte.

Ein Zusammenhang mit den hier behandelten Rückrufen ist bislang nicht belegt. Der Vorfall zeigt jedoch, weshalb Hinweise auf mögliche Kurzschlüsse und Brandrisiken bei Hochvoltbatterien ernst genommen werden sollten.

Auch andere Hersteller betroffen

Sicherheitsrelevante Probleme mit Hochvoltbatterien sind nicht auf Mercedes beschränkt. Rückrufe oder rechtliche Auseinandersetzungen betreffen beziehungsweise betrafen auch Fahrzeuge von Kia, Ford, Hyundai und Porsche.

Dr. Stoll & Sauer führt bereits Verfahren zu unterschiedlichen Hochvoltbatterie-Problemen. Ob Ansprüche auf Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung bestehen, hängt stets vom konkreten Fahrzeug, dem Kaufvertrag und den angebotenen Abhilfemaßnahmen ab.

Was das Urteil für EQA-Besitzer bedeutet

Das LG Frankfurt (Oder) verweist neben dem LG Stuttgart auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere das Urteil vom 6. Mai 2026, Az. VIII ZR 73/24.

Für betroffene Verbraucher sind vor allem drei Punkte wichtig:

  • Ein konkreter Verdacht einer erhöhten Brandgefahr kann einen Sachmangel darstellen.
  • Ein Software-Update reicht nicht, wenn das zugrunde liegende Sicherheitsproblem fortbesteht.
  • Ladebegrenzung und die Vorgabe, das Fahrzeug nur im Freien zu parken, können für die rechtliche Bewertung erheblich sein.

Die Entscheidungen aus Stuttgart und Frankfurt (Oder) zeigen aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer, dass betroffene Mercedes-Kunden ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen sollten. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass jeder vom Rückruf betroffene EQA zurückgegeben werden kann.

Betroffene können ihren Fall kostenlos und unverbindlich im E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen.

Was unsere Mandanten sagen

  • Pia Sielaff

    Pia Sielaff
    5/5

    Frau Martina Eller hat sich sehr viel Zeit genommen für die telefonische Beratung. Sie hat mir zugehört und wertvolle Tips gegeben. Ich kann sie 100% weiterempfehlen. Vielen Dank.
  • Manfred Maier

    Manfred Maier
    5/5

    Ich kann die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Mein Verfahren zur Rückabwicklung meines PHEV-Fahrzeugs wurde innerhalb von nur ca. 8 Wochen erfolgreich beendet. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Brar für die kompetente Unterstützung und die extrem zügige Begleitung durch das gesamte Verfahren. Die Kommunikation war professionell und das Ergebnis ist …
  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!

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