Lange auf eine Lösung von Ford gewartet – jetzt wächst die Enttäuschung
Ford hatte auf seiner eigenen Informationsseite zum Rückruf 25SC4 zunächst angekündigt, an einer Lösung zu arbeiten, die voraussichtlich bis Mitte 2026 verfügbar sein sollte. Bis dahin sollten Betroffene die Hochvoltbatterie nur bis 80 Prozent laden und den Fahrmodus „Auto EV“ verwenden. Hintergrund sind Batteriezellen, die laut Ford möglicherweise einen internen Kurzschluss entwickeln können. Im schlimmsten Fall drohen Antriebsverlust und eine thermische Reaktion der Batterie bis hin zum Fahrzeugbrand.
Inzwischen ist die angekündigte Maßnahme verfügbar. Doch nach Rückmeldungen von Mandanten von Dr. Stoll & Sauer sorgt gerade sie für neuen Ärger:
- Kein Austausch der Hochvoltbatterie: Die möglicherweise problematischen Batteriezellen bleiben im Fahrzeug. Ford spielt ein Software-Update für das Batteriekontrollmodul auf.
- Ford nennt selbst Kapazitätseinbußen: Nach der der Kanzlei vorliegenden Herstellerinformation kann die nutzbare Batteriekapazität durch das Update im Laufe der Batteriealterung reduziert werden. Ford nennt mögliche Auswirkungen auf die Reichweite von bis zu etwa zwölf Prozent.
- Mandanten berichten von stärkeren Einbußen: Nach Rückmeldungen an Dr. Stoll & Sauer liegt die tatsächlich nutzbare Kapazität nach dem Update bei einzelnen Fahrzeugen teilweise nur noch bei rund 80 Prozent oder sogar darunter.
- Laden dauert länger: Mehrere Mandanten berichten zudem von erheblich verlängerten Ladezeiten nach Durchführung der Maßnahme.
- 100 Prozent im Display sorgen für Irritation: Besonders verärgert reagieren Verbraucher darauf, dass das Fahrzeug nach dem Laden weiterhin 100 Prozent anzeigt, Reichweite beziehungsweise tatsächlich nutzbare Energie anschließend aber teilweise deutlich schneller sinken als vor dem Update.
Auch in öffentlichen Kuga-Foren werden inzwischen Erfahrungen nach 25SC4 diskutiert. Nutzer berichten dort unter anderem über gemessene Lademengen und Kapazitäten deutlich unter dem ursprünglichen nutzbaren Batterieniveau. Solche Einzelberichte ersetzen zwar keine technische Untersuchung, zeigen aber, dass die Auswirkungen des Updates zunehmend Gegenstand der Diskussion unter Kuga-Fahrern sind.
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Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Vorher-Nachher-Dokumentation
Für eine spätere rechtliche Bewertung ist entscheidend, wie sich das konkrete Fahrzeug durch das Update verändert hat. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Haltern deshalb, nach Möglichkeit folgende Werte festzuhalten:
- elektrische Reichweite vor und nach dem Update,
- geladene Energiemenge in kWh,
- Dauer eines vergleichbaren Ladevorgangs,
- angezeigte Reichweite unmittelbar nach vollständigem Laden,
- tatsächliche elektrisch gefahrene Strecke,
- Werkstattunterlagen und Nachweis über die Durchführung von 25SC4.
Wer das Update noch nicht durchführen ließ, sollte entsprechende Werte möglichst vorher dokumentieren. Wer bereits in der Werkstatt war, sollte die Entwicklung in den kommenden Ladevorgängen beobachten.
Software statt Batterietausch wirft Fragen auf
Der Rückruf betrifft eine sehr große Zahl von Fahrzeugen. Nach Angaben des ADAC vom 15. Mai 2026 waren rund 69.000 Kuga Plug-in-Hybride in Deutschland betroffen; der Produktionszeitraum reicht inzwischen von August 2019 bis März 2026.
Ein Austausch der Hochvoltbatterien bei zehntausenden Fahrzeugen wäre mit erheblichen Kosten und einem enormen logistischen Aufwand verbunden. Ob dies bei der Entscheidung für eine Softwarelösung eine Rolle gespielt hat, ist nicht bekannt.
Fest steht jedoch: Nach der Beschreibung der Maßnahme werden die möglicherweise betroffenen Zellen nicht ersetzt. Stattdessen soll die Software Auffälligkeiten früher erkennen und die Batterie unter bestimmten Voraussetzungen weniger stark belasten.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer stellt sich deshalb weiterhin die zentrale Frage: Ist ein Fahrzeug wirklich mangelfrei, wenn das Sicherheitsrisiko nicht durch Austausch der möglicherweise problematischen Bauteile beseitigt wird und die Abhilfe gleichzeitig zu einer geringeren nutzbaren Batteriekapazität führen kann?
Erstes Urteil gegen Ford bereits erstritten
Die rechtliche Auseinandersetzung um die Hochvoltbatterien des Ford Kuga hat inzwischen auch die Gerichte erreicht. Dr. Stoll & Sauer hat vor dem Landgericht Regensburg ein erstes Versäumnisurteil gegen die Ford-Werke GmbH erstritten.
Mit Urteil vom 27. Juli 2026, Az. 84 O 872/26, wurde Ford zur Zahlung von 34.980 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 5.996,57 Euro gegen Rückgabe des Ford Kuga verurteilt. Das Gericht stellte außerdem fest, dass Ford für weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel, insbesondere wegen der defekten Hochvoltbatterie, einzustehen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Update durchführen – Ansprüche trotzdem prüfen
Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Ford-Kunden weiterhin, die sicherheitsrelevante Rückrufmaßnahme durchführen zu lassen. Die Teilnahme am Rückruf bedeutet jedoch nicht automatisch, dass damit auch sämtliche zivilrechtlichen Fragen erledigt sind.
Gerade wenn sich nach dem Update Reichweite, nutzbare Batteriekapazität oder Ladezeiten erheblich verschlechtern, sollten Verbraucher diese Veränderungen dokumentieren und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
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