Ein Laptop, Kaffeetasse und Brille

Rückruf-Chaos bei E-Auto-Hersteller erreicht Gerichte

Ford Kuga: Dr. Stoll & Sauer erstreitet positives Urteil wegen defekter Hochvoltbatterie

26.08.2026

  • Landgericht Regensburg spricht Käufer 34.980 Euro abzüglich Nutzungsentschädigung zu
  • Ford muss Kuga zurücknehmen 
  • Batterieprobleme beschäftigen auch Mercedes, Porsche und Kia

Im Streit um Probleme mit der Hochvoltbatterie eines Ford Kuga hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer einen gerichtlichen Erfolg gegen die Ford-Werke GmbH erzielt. Mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 verurteilte das Landgericht Regensburg Ford zur Zahlung von 34.980 Euro abzüglich 5.996,57 Euro Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Außerdem stellte das Gericht fest, dass Ford für weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel, insbesondere wegen der defekten Hochvoltbatterie, einstehen muss (Az. 84 O 872/26). 

Die Entscheidung fällt mitten in einen seit Jahren andauernden Rückruf-Hickhack beim Ford Kuga. Nach einem Bericht des ADAC vom 15. Mai 2026 listet das Kraftfahrt-Bundesamt allein für Kuga-Modelle aus den Baujahren 2019 bis 2023 insgesamt 15 Rückrufe. Der aktuelle Batterie-Rückruf 25SC4 wurde inzwischen auf Fahrzeuge bis zum Produktionsjahr 2026 ausgeweitet. Es besteht Brandgefahr.

Dr. Stoll & Sauer sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal für betroffene Ford-Kunden. Probleme mit Hochvoltbatterien und dauerhafte Nutzungseinschränkungen sollten nicht einfach hingenommen werden. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet die Kanzlei im Ford-Online-Check.

Ladevorgang eines E-Autos

Ford muss Kaufpreis zurückzahlen und für weitere Schäden einstehen

Das Landgericht Regensburg hat Ford zu weitreichenden Leistungen verurteilt:

  • Ford muss 34.980 Euro abzüglich einer Nutzungsentschädigung von 5.996,57 Euro bezahlen.
  • Im Gegenzug wird der Ford Kuga an den Hersteller übergeben und übereignet.
  • Ford haftet auch für weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel, insbesondere wegen der defekten Hochvoltbatterie.
  • Das Gericht stellte den Annahmeverzug von Ford hinsichtlich der Fahrzeugrücknahme fest.
  • Ford muss den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.377,86 Euro freistellen.
  • Die Ford-Werke GmbH trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Was bedeutet das Versäumnisurteil?

Ford hat sich in dem Verfahren nicht rechtzeitig verteidigt. Deshalb konnte das Gericht ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen. Ein solcher Erfolg tritt jedoch nicht automatisch ein: Das Gericht muss trotzdem prüfen, ob der Vortrag der Klägerseite schlüssig ist und die verlangten Rechtsfolgen rechtfertigt.

Diese Prüfung hat die von Dr. Stoll & Sauer erhobene Klage bestanden. Ford kann gegen das Versäumnisurteil innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Das hat Ford mittlerweile getan. Jetzt muss sich das Unternehmen zu den Vorwürfen äußern. Dann entscheidet das Gericht erneut über den Fall.

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Ford Kuga: Rückruf folgt auf Rückruf

Der Regensburger Fall steht nicht isoliert. Beim Ford Kuga ziehen sich Probleme und Rückrufmaßnahmen seit Jahren hin. Besonders auffällig ist, dass auch die Hochvoltbatterie wiederholt Gegenstand sicherheitsrelevanter Aktionen war.

  • Bereits 2020 gab es Probleme mit der Hochvoltbatterie: Ford rief Kuga Plug-in-Hybride wegen einer möglichen Brandgefahr zurück.
  • Weitere Batterieaktionen folgten: Auch in den folgenden Jahren mussten Fahrzeuge wegen möglicher Überhitzung, fehlerhafter Bauteile und Problemen innerhalb des Batteriepacks in die Werkstatt.
  • 24S79 und anschließend 25SC4: Besonders bemerkenswert ist der Zusammenhang der aktuellen Aktion mit dem vorausgegangenen Rückruf 24S79. Ford weist auf seiner eigenen Internetseite ausdrücklich darauf hin, dass die neuen Anweisungen zu 25SC4 auch dann befolgt werden sollen, wenn die frühere Maßnahme bereits am Fahrzeug durchgeführt worden ist.
  • Brandgefahr und Antriebsverlust: Bei 25SC4 können einzelne Zellen der Hochvoltbatterie laut Ford einen internen Kurzschluss entwickeln. Möglich sind ein Verlust der Antriebsleistung sowie eine thermische Entgasung der Batterie, die zu einem Fahrzeugbrand führen kann.
  • Laden nur bis 80 Prozent: Ford forderte betroffene Kunden dazu auf, die Hochvoltbatterie nur bis maximal 80 Prozent zu laden und ausschließlich den Fahrmodus „Auto EV“ zu verwenden.
  • Rückruf nochmals ausgeweitet: Nach Angaben des ADAC vom 15. Mai 2026 betrifft der Rückruf 25SC4 mittlerweile rund 68.810 Fahrzeuge in Deutschland aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis März 2026. Weltweit sind rund 252.972 Fahrzeuge betroffen. Das KBA führt die Aktion unter der Referenznummer 15919R.

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer stellt sich für Verbraucher angesichts dieser Abfolge die Frage, wie viele Rückrufe, Ladebeschränkungen, Nutzungsvorgaben und nachträglich veränderte Abhilfemaßnahmen bei einem Fahrzeug hinzunehmen sind.

Hochvoltbatterien: Auch andere Hersteller haben Probleme

Ford steht mit Problemen bei Hochvoltbatterien nicht allein. Rückrufe wegen Kurzschluss-, Überhitzungs- oder Brandrisiken betreffen inzwischen verschiedene Hersteller. Auch die Gerichte beschäftigen sich zunehmend mit den rechtlichen Folgen.

  • Mercedes EQA und EQB: Wegen eines möglichen Kurzschlusses in der Hochvoltbatterie und daraus resultierender Brandgefahr sind Fahrzeuge der Baureihen EQA und EQB betroffen. Nachdem Mercedes zunächst mit einem Software-Update reagiert hatte, wird inzwischen bei betroffenen Fahrzeugen die Hochvoltbatterie ausgetauscht. Nach einem Bericht des ADAC vom 25. Februar 2026 betrifft der Rückruf 51.729 Fahrzeuge weltweit, davon 4.677 in Deutschland. Dr. Stoll & Sauer führt hierzu zahlreiche Verfahren und hat bereits drei erstinstanzliche Urteile gegen Mercedes erstritten: Das Landgericht Stuttgart entschied am 30. Juli 2026 in den Verfahren Az. 53 O 3/26 und Az. 53 O 27/26 zugunsten der von der Kanzlei vertretenen Kläger. Hinzu kommt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25.
  • Porsche Taycan: Auch beim Taycan führten mögliche Defekte von Batteriezellen und damit verbundene Kurzschluss- und Brandrisiken zu umfangreichen Rückrufmaßnahmen. Betroffene Batteriemodule müssen je nach Diagnose überprüft beziehungsweise ausgetauscht werden.
  • Kia Niro: Nach einer Meldung des europäischen Schnellwarnsystems Safety Gate vom 31. Juli 2026 kann eine eingeschränkte Überwachungsfunktion des Batteriemanagementsystems dazu führen, dass Probleme innerhalb der Hochvoltbatterie nicht rechtzeitig erkannt werden. Im schlimmsten Fall drohen Überhitzung und Fahrzeugbrand. Weltweit sind 14.117 Fahrzeuge betroffen; das KBA überwacht den Rückruf unter der Referenznummer 16831R, der Kia-Aktionscode lautet 261261.

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer zeigen die Fälle bei Ford, Mercedes, Porsche und Kia, dass die Sicherheit und dauerhafte Funktionsfähigkeit von Hochvoltbatterien zu einem zentralen verbraucherrechtlichen Thema der Elektromobilität geworden ist.

Rückruf und Reparatur müssen nicht das Ende der Ansprüche sein

Ein Rückruf bedeutet nicht automatisch, dass Verbraucher sämtliche Einschränkungen ihres Fahrzeugs hinnehmen müssen. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall: Wie schwer ist der Mangel? Wie lange bestehen Einschränkungen? Wird das Fahrzeug dauerhaft nur eingeschränkt nutzbar? Gibt es eine verlässliche Reparaturlösung oder folgen mehrere Maßnahmen aufeinander?

Gerade bei Hochvoltbatterien können Ladebeschränkungen, reduzierte Reichweite, wiederholte Werkstattaufenthalte oder ein konkretes Brandrisiko erheblich in die Nutzung eines Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugs eingreifen.

Das Urteil des Landgerichts Regensburg zeigt, wohin eine solche rechtliche Auseinandersetzung führen kann: Ford wurde zur Rücknahme des Fahrzeugs und zur weitgehenden Erstattung des Kaufpreises verurteilt. Zusätzlich stellte das Gericht die Haftung für weitere Schäden aufgrund der Fahrzeugmängel und insbesondere der defekten Hochvoltbatterie fest.

Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Ford-Kuga-Haltern, Rückrufschreiben, Werkstattbesuche, Warnmeldungen, Ladebeschränkungen und sonstige Nutzungseinschränkungen vollständig zu dokumentieren. Im Ford-Online-Check bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Möglichkeiten an.

Was unsere Mandanten sagen

  • Pia Sielaff

    Pia Sielaff
    5/5

    Frau Martina Eller hat sich sehr viel Zeit genommen für die telefonische Beratung. Sie hat mir zugehört und wertvolle Tips gegeben. Ich kann sie 100% weiterempfehlen. Vielen Dank.
  • Manfred Maier

    Manfred Maier
    5/5

    Ich kann die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Mein Verfahren zur Rückabwicklung meines PHEV-Fahrzeugs wurde innerhalb von nur ca. 8 Wochen erfolgreich beendet. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Brar für die kompetente Unterstützung und die extrem zügige Begleitung durch das gesamte Verfahren. Die Kommunikation war professionell und das Ergebnis ist …
  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!

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