Ein Hintergrund aus digitalen Datenströmen

Illegal! Meta sammelt Ihre privaten Daten

Jetzt bis zu 10.000 € Schadensersatz sichern

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Meta spioniert User im Internet illegal aus - auch Intimes!

Ob Gesundheit, Geld, Versicherungen, Einkäufe oder persönliche und Interessen: Meta sammelt über fremde Webseiten Ihre Daten, die niemanden etwas angehen - auch Ihre sexuellen Vorlieben. Da geht es nicht nur um Schuh- oder Konfektionsgrößen, sondern auch ganz private Dinge. Sie wissen nicht, wann und wo Meta Ihr  Surfverhalten festhält – und Sie haben nie bewusst dieser Sammelwut zugestimmt.

Nach unserer Ansicht ist diese Vorgehensweise ein Datenschutzverstoß. Deutsche Gerichte sehen das auch so und haben Meta für den Einsatz von Business Tools wie Meta Pixel bereits zu hohem Schadensersatz verurteilt.

Dr. Stoll & Sauer prüft kostenlos und unverbindlich, ob auch in Ihrem Fall Schadensersatz in Betracht kommt. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung im DSGVO-Online-Check.
 

Rechtskräftig: OLG Dresden verurteilt Meta zu 1500 Euro Schadensersatz

Bitte um dieses Video zu sehen.

Wie spioniert Meta Sie aus?

Wenn Sie im Internet surfen, wird Ihr Such-Verhalten und Ihre Klicks auf Webseiten mit Hilfe eines sogenannten Tracking Tools registriert. Die sind für Sie unsichtbar auf unzähligen Webseiten eingebunden. Meta arbeitet unter anderem mit Meta Pixel. Es sammelt Daten wie:

  • IP-Adresse und Geräteinformationen
  • Surf- und Klickverhalten
  • Interessen (z. B. Gesundheit, Politik, Konsum)
  • Auch Intimes ist vor Metas Neugierde nicht sicher

Diese Daten werden an Meta (Facebook/Instagram) übermittelt – oft ohne wirksame Einwilligung der Nutzer.

Warum ist das rechtswidrig?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur mit einer gültigen Rechtsgrundlage verarbeitet werden dürfen.

Gerichte und Datenschutzbehörden sehen Verstöße:

  • Keine wirksame Einwilligung (Art. 6 DSGVO)
  • Unzulässige Datenübermittlung in die USA
  • Verarbeitung sensibler Daten ohne Schutzmaßnahmen

Das Ergebnis: Webseitenbetreiber und Meta haften – Betroffene haben Anspruch auf Entschädigung nach Art. 82 DSGVO.

Unser Quick-Check

Sind Sie von Meta ausspioniert worden?

Ob ein Verbraucher vom Tracking über Meta Business Tools wie das Meta Pixel betroffen ist, lässt sich oft schon mit wenigen Fragen grob einschätzen. 

Hier unser Quick-Check:

• Nutzen Sie Facebook oder Instagram?
• Waren Sie in den vergangenen 12 Monaten online shoppen?
• Wundern Sie sich auch über die passgenau Werbung  auf Instagram oder Facebook?

Wer diese Fragen mit Ja beantwortet, ist sehr wahrscheinlich betroffen. Drücken Sie unseren Quick-Check-Button und nutzen unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Laptop und Lupe

Gerichtsurteile im Überblick

Deutsche Gerichte haben bereits zahlreiche Urteile zur Meta-Spionage gefällt:

  • LG Leipzig (04.07.2025, Az. 05 O 2351/23): 5.000 € Schadensersatz – allein wegen des Gefühls der Überwachung.
  • LG Ellwangen (19.02.2025): 10.000 €
  • LG Augsburg (28.03.2025): 5.000 €
  • LG Hamburg (17.04.2025): 3.000 €
  • LG Frankfurt a. M. (27.05.2025): 2.500 €
  • OLG Dresden (4.02.2026): 1500 € - rechtskräftig

Auch der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte Meta im November 2024 im Facebook-Datenleck-Verfahren zu Schadensersatz. Da genügt bereits der reine Datenverlust, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Richter im Abgasskandal

Wie sieht die Hilfe von Dr. Stoll & Sauer aus?

  • Jetzt schnell Formular ausfüllen

    Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein – in weniger als einer Minute.

  • Kostenlose Ersteinschätzung abrufen

    Unsere Fachanwälte prüfen Ihre Ansprüche und melden sich umgehend.

  • Schadensersatz von Meta erhalten

    Wir setzen Ihre Rechte durch - auch vor Gericht.

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Nutzen Sie unser kostenlose Ersteinschätzung über unseren Meta-Pixel-Online-Check. Erfahrene Experten im Datenschutzrecht beraten Sie.

Fragen und Antworten zum Meta-Pixel

Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom konkreten Fall ab. Gerichte haben in Verfahren zu Meta Business Tools bereits vierstellige Beträge zugesprochen - sogar bis zu 10.000 Euro. Eine bestimmte Summe kann aber nicht garantiert werden. Maßgeblich sind unter anderem Umfang, Dauer und Art der Datenverarbeitung.

Ja. Sie benötigen einen Facebook- oder Instagram-Account. Meta Pixel erfasst die Daten von Webseiten und Meta nutzt diese Erkenntnisse dazu, entsprechende Werbung auf Facebook oder Instagram einzuspielen. 

Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Sie können über den Online-Check prüfen lassen, ob Anhaltspunkte für Ansprüche gegen Meta bestehen. Erst danach entscheiden Sie, ob weitere rechtliche Schritte für Sie in Betracht kommen.

Ein Anspruch ist möglich, wenn personenbezogene Daten ohne wirksame Rechtsgrundlage über Meta Pixel oder Meta Business Tools an Meta übermittelt wurden. Zusätzlich muss ein ersatzfähiger Schaden vorliegen, etwa ein Kontrollverlust über die eigenen Daten. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, hängt vom Einzelfall ab. Eine rechtliche Prüfung ist daher sinnvoll.

Betroffen sein können etwa IP-Adresse, Geräteinformationen, Browserdaten, Cookie-IDs, besuchte Webseiten, Klickverhalten, Suchanfragen, Warenkörbe oder Interessen. Je nach Webseite können daraus sehr persönliche Rückschlüsse entstehen. Besonders kritisch ist das bei Gesundheits-, Finanz-, Versicherungs- oder Beratungsseiten. Und auch Ihre intimen Vorlieben sich vor der Sammelwut nicht sicher.

Nutzen Sie Ihre Chance

Handeln Sie jetzt! Wehren Sie sich!

Die Sammelwut von Meta im Internet kennt keine Grenzen - auch nicht vor privaten Dingen wie Gesundheit, Finanzangelegenheiten oder Intimes. Diese Verstöße gegen die DSGVO sind jedoch kein Kavaliersdelikt. Nutzen Sie Ihre Rechte und sichern Sie sich jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung.

Laptop und Lupe

Ihre Anwälte im Meta-Pixel-Fall

  • Michael Pflaumer
    • Geschäftsführer
    • Rechtsanwalt
  • Fatma Bezginsoy Rechtsanwältin
    • Fachanwältin für IT-Recht
  • Florian Hitzler Rechtsanwalt
    • Fachanwalt für IT-Recht

Was unsere Mandanten sagen

  • Pia Sielaff

    Pia Sielaff
    5/5

    Frau Martina Eller hat sich sehr viel Zeit genommen für die telefonische Beratung. Sie hat mir zugehört und wertvolle Tips gegeben. Ich kann sie 100% weiterempfehlen. Vielen Dank.
  • Manfred Maier

    Manfred Maier
    5/5

    Ich kann die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Mein Verfahren zur Rückabwicklung meines PHEV-Fahrzeugs wurde innerhalb von nur ca. 8 Wochen erfolgreich beendet. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Brar für die kompetente Unterstützung und die extrem zügige Begleitung durch das gesamte Verfahren. Die Kommunikation war professionell und das Ergebnis ist …
  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!