Leasing muss gut durchdacht und geprüft sein
Autoleasing Tipps: Darauf sollten Sie bei Vertrag und Rückgabe achten
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Autoleasing richtig planen: Drei Phasen sind entscheidend
Beim Autoleasing lohnt sich der Blick nicht nur auf den Vertragsabschluss. Probleme entstehen häufig erst Monate oder Jahre später.
Grundsätzlich lassen sich drei wichtige Phasen unterscheiden:
1. Vor dem Leasing:
Kosten, Leasingart, Kilometerleistung und Rückgabebedingungen prüfen.
2. Während des Leasings:
Kilometerstand beobachten, Wartungen einhalten und Schäden dokumentieren.
3. Bei der Leasingrückgabe:
Fahrzeug prüfen, Unterlagen zusammenstellen, Zustand dokumentieren und die Schlussabrechnung kontrollieren.
Wer diese drei Phasen berücksichtigt, reduziert das Risiko unangenehmer Überraschungen.
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Tipp 1 – Nicht nur auf die Leasingrate schauen
Eine niedrige monatliche Rate macht ein Leasingangebot attraktiv. Sie zeigt jedoch nicht automatisch, wie teuer das Fahrzeug über die gesamte Vertragslaufzeit tatsächlich wird.
Neben der Leasingrate können beispielsweise hinzukommen:
- Leasing-Sonderzahlung
- Überführungs- und Zulassungskosten
- Versicherungsbeiträge
- Wartung und Inspektion
- Reifen
- Mehrkilometer
- mögliche Kosten bei der Fahrzeugrückgabe
Deshalb sollte vor Vertragsabschluss immer die Gesamtbelastung über die gesamte Leasingdauer betrachtet werden.
Was kostet Autoleasing wirklich?
Entscheidend sind sämtliche Zahlungen vom Vertragsbeginn bis zur Rückgabe. Ein Angebot mit besonders niedriger Monatsrate kann durch hohe Sonderzahlungen oder zusätzliche Kosten am Ende trotzdem teuer werden.
Geschäftsführer Christian Grotz zum Thema Autoleasing
Kilometerleasing vs. Restwertleasing – was ist besser für dich?
Tipp 2 – Kilometerleasing und Restwertleasing unterscheiden
Beim Autoleasing gibt es unterschiedliche Vertragsmodelle. Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen Kilometerleasing und Restwertleasing.
Beim Kilometerleasing wird eine bestimmte Fahrleistung vereinbart. Wer mehr fährt, muss in der Regel für Mehrkilometer bezahlen. Minderkilometer können – abhängig vom Vertrag – teilweise vergütet werden.
Beim Restwertleasing wird dagegen ein bestimmter Wert des Fahrzeugs am Vertragsende kalkuliert. Liegt der tatsächliche Fahrzeugwert darunter, können finanzielle Risiken entstehen.
Welches Leasing ist besser kalkulierbar?
Für Verbraucher ist Kilometerleasing häufig transparenter. Die Kosten hängen stärker von der vereinbarten und tatsächlich gefahrenen Kilometerleistung ab. Beim Restwertleasing kann zusätzlich die Wertentwicklung des Fahrzeugs eine Rolle spielen.
Vor der Unterschrift sollte deshalb geklärt werden, welches Leasingmodell angeboten wird.
Tipp 3 – Kilometerleistung realistisch einschätzen
10.000 Kilometer pro Jahr führen häufig zu einer günstigeren Leasingrate als 20.000 Kilometer. Deshalb kann es verlockend sein, die Fahrleistung möglichst niedrig anzusetzen.
Wer tatsächlich deutlich mehr fährt, zahlt am Vertragsende möglicherweise kräftig nach.
Vor Vertragsabschluss sollte deshalb überschlagen werden:
- täglicher Arbeitsweg
- regelmäßige private Fahrten
- Wochenendausflüge
- Urlaubsfahrten
- sonstige längere Strecken
Ein kleiner Sicherheitspuffer kann sinnvoll sein.
Mehrkilometer und Minderkilometer vorher prüfen
Im Leasingvertrag sollte klar geregelt sein:
- Wie teuer ist ein Mehrkilometer?
- Wie werden Minderkilometer vergütet?
- Gibt es eine Kilometer-Toleranz?
- Gibt es Höchstgrenzen für die Erstattung von Minderkilometern?
Diese Regelungen können sich je nach Leasingvertrag deutlich unterscheiden.
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Tipp 4 – Rückgabebedingungen schon vor Vertragsabschluss lesen
Die Leasingrückgabe scheint beim Abschluss eines neuen Fahrzeugs noch weit entfernt. Trotzdem sollte man sich bereits zu diesem Zeitpunkt ansehen, nach welchen Kriterien der Wagen später bewertet wird.
Viele Leasinggesellschaften arbeiten mit Schaden- oder Rückgabekatalogen.
Darin kann beispielsweise geregelt sein:
- welche Gebrauchsspuren akzeptiert werden
- welche Schäden beanstandet werden
- wie Reifen bewertet werden
- welches Zubehör zurückgegeben werden muss
- welche Unterlagen erforderlich sind
- wie mit fehlenden Fahrzeugschlüsseln umgegangen wird
Wer diese Bedingungen kennt, weiß bereits während der Vertragslaufzeit, worauf er achten muss.
Tipp 5 – Fahrzeugzustand dokumentieren
Fotos können bei späteren Diskussionen über den Zustand eines Leasingfahrzeugs sehr hilfreich sein.
Sinnvoll ist eine Dokumentation beispielsweise:
- direkt bei der Fahrzeugübernahme
- nach einem Unfall
- nach größeren Reparaturen
- bei neu entstandenen Schäden
- einige Wochen vor der Leasingrückgabe
- unmittelbar bei der Rückgabe
Fotografiert werden sollten insbesondere Lack, Felgen, Scheiben, Innenraum und vorhandene Beschädigungen.
Auch der Kilometerstand sollte dokumentiert werden.
So lässt sich später besser nachvollziehen, in welchem Zustand sich das Fahrzeug tatsächlich befand.
Tipp 6 – Wartung und Inspektionen nicht vernachlässigen
Ein Leasingfahrzeug gehört während der Vertragslaufzeit grundsätzlich dem Leasinggeber. Entsprechend wichtig ist es, die vereinbarten Wartungs- und Inspektionsvorgaben einzuhalten.
Dazu gehören beispielsweise:
- Inspektionsintervalle
- Ölwechsel
- erforderliche Wartungsarbeiten
- Herstellervorgaben
- gegebenenfalls vereinbarte Werkstattbindungen
Rechnungen und Wartungsnachweise sollten bis zur Fahrzeugrückgabe aufbewahrt werden.
Fehlende Wartungen können bei der Rückgabe zusätzlichen Streit auslösen.
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Tipp 8 – Leasingrückgabe frühzeitig vorbereiten
Die Rückgabe sollte nicht erst am letzten Tag organisiert werden.
Idealerweise wird das Fahrzeug einige Wochen vorher gründlich kontrolliert.
Checkliste für die Leasingrückgabe
Vor dem Rückgabetermin sollte geprüft werden:
- Kilometerstand
- Lack und Karosserie
- Felgen und Reifen
- Windschutzscheibe
- Innenraum
- Wartungsnachweise
- Serviceunterlagen
- Fahrzeugschlüssel
- Bedienungsanleitung
- Ladekabel bei Elektroautos
- vereinbartes Zubehör
- gegebenenfalls Sommer- oder Winterräder
Auch eine gründliche Reinigung des Fahrzeugs kann sinnvoll sein. Auf einem sauberen Fahrzeug lässt sich der tatsächliche Zustand besser beurteilen.
Tipp 9 – Nicht jeder Kratzer ist ein kostenpflichtiger Schaden
Einer der häufigsten Streitpunkte bei der Leasingrückgabe ist die Frage:
Was ist normale Abnutzung und was ist ein Schaden?
Ein Fahrzeug, das mehrere Jahre gefahren wurde, muss bei der Rückgabe grundsätzlich nicht den Zustand eines Neuwagens haben.
Normale alters- und laufzeitbedingte Gebrauchsspuren sind von übermäßiger Abnutzung oder echten Schäden zu unterscheiden.
Was können normale Gebrauchsspuren beim Leasing sein?
Abhängig von Alter und Laufleistung können beispielsweise kleinere Gebrauchsspuren am Lack oder im Innenraum normal sein.
Problematischer können dagegen beispielsweise sein:
- größere Dellen
- tiefe Lackbeschädigungen
- Risse
- größere Beschädigungen an Felgen
- Brandlöcher
- fehlende Fahrzeugteile
Entscheidend ist immer der konkrete Zustand des Fahrzeugs sowie der jeweilige Leasingvertrag.
Geschäftsführer Christian Grotz zum Thema Autoleasing
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Tipp 10 – Hohe Leasing-Nachforderungen prüfen lassen
Nach der Leasingrückgabe erhalten Verbraucher teilweise Rechnungen über mehrere Hundert oder sogar mehrere Tausend Euro.
Solche Forderungen sollten nicht automatisch akzeptiert werden.
Denn entscheidend ist nicht allein, was die Reparatur eines Schadens theoretisch kosten könnte. Bei der rechtlichen Bewertung kann unter anderem eine Rolle spielen, welchen tatsächlichen Minderwert eine Beschädigung am zurückgegebenen Fahrzeug verursacht hat.
Auch die Bewertung einzelner Schäden oder Gebrauchsspuren kann streitig sein.
Was sollte bei einer Leasing-Nachforderung geprüft werden?
Besonders wichtig sind:
- Leasingvertrag
- Rückgabeprotokoll
- Schadenkatalog
- Gutachten
- Schadenfotos
- Minderwertberechnung
- Mehrkilometerabrechnung
- Schlussrechnung
Verbraucher sollten außerdem darauf achten, was sie bei der Fahrzeugrückgabe unterschreiben.
Eine Unterschrift unter ein reines Übergabeprotokoll ist nicht automatisch dasselbe wie die Anerkennung jeder später geltend gemachten Forderung. Entscheidend ist jedoch der konkrete Inhalt des Dokuments.
Leasingrückgabe: Fotos und Rückgabeprotokoll nicht vergessen
Bei der eigentlichen Rückgabe sollte das Fahrzeug nochmals umfassend fotografiert werden.
Sinnvoll sind insbesondere Bilder von:
- allen vier Fahrzeugseiten
- Front und Heck
- Felgen
- Scheiben
- Innenraum
- Kilometerstand
- vorhandenen Schäden
Wenn möglich, kann zusätzlich eine Begleitperson beim Rückgabetermin dabei sein.
Das Rückgabeprotokoll sollte anschließend sorgfältig gelesen werden. Sind dort Schäden aufgeführt, die nicht nachvollziehbar sind, sollte dies möglichst direkt vermerkt werden.
Leasingprobleme unterscheiden sich auch nach Hersteller
Die grundlegenden Regeln beim Leasing sind ähnlich. Bei der praktischen Rückgabe und bei Nachforderungen können jedoch Leasinggesellschaft, Hersteller, Fahrzeugtyp und Vertragsgestaltung eine Rolle spielen.
Dr. Stoll & Sauer informiert daher auch zu Leasingproblemen einzelner Hersteller. Drücken Sie auf den jeweiligen Link.
Häufige Fragen zum Autoleasing
Achten Sie nicht nur auf die monatliche Rate. Entscheidend sind auch Sonderzahlung, Kilometerleistung, Wartung, Leasingart und die Bedingungen für die spätere Fahrzeugrückgabe. Gerade Mehrkilometer und Rückgabeschäden können zusätzliche Kosten verursachen.
Kilometerleasing ist für Verbraucher häufig einfacher kalkulierbar. Dabei wird hauptsächlich die vereinbarte Fahrleistung betrachtet. Beim Restwertleasing kann zusätzlich das Risiko bestehen, dass der tatsächliche Fahrzeugwert am Vertragsende unter dem kalkulierten Restwert liegt.
Für Mehrkilometer kann der Leasinggeber einen vertraglich festgelegten Betrag verlangen. Wie hoch dieser ist und ob eine Toleranz besteht, ergibt sich aus dem Leasingvertrag. Deshalb sollte die Kilometerleistung bereits beim Vertragsabschluss realistisch gewählt werden.
Nicht automatisch. Normale alters- und laufzeitbedingte Gebrauchsspuren müssen von übermäßiger Abnutzung und echten Schäden unterschieden werden. Ob ein Kratzer kostenpflichtig ist, hängt unter anderem von Größe, Tiefe, Fahrzeugzustand und Vertragsbedingungen ab.
Nicht zwangsläufig. Bei einer Nachforderung kann entscheidend sein, welchen tatsächlichen Minderwert ein Schaden verursacht. Eine angesetzte Reparatursumme ist deshalb nicht automatisch mit einer berechtigten Forderung in gleicher Höhe gleichzusetzen.
Ein Rückgabeprotokoll sollte vor der Unterschrift sorgfältig gelesen werden. Sind Schäden oder Erklärungen enthalten, mit denen Sie nicht einverstanden sind, sollten Sie diese nicht ungeprüft akzeptieren. Entscheidend ist immer der genaue Inhalt des Dokuments.
Ja. Sind Schäden, Minderwert oder Mehrkilometer aus Ihrer Sicht falsch oder zu hoch abgerechnet worden, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Dafür werden insbesondere Leasingvertrag, Gutachten, Rückgabeprotokoll und Schlussabrechnung benötigt. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung im Leasing-Online-Check.
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Nicht jede Forderung des Leasinggebers muss in der verlangten Höhe berechtigt sein. Streit entsteht insbesondere über angebliche Schäden, Gebrauchsspuren, Reparaturkosten, Minderwerte und Mehrkilometer.
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer prüft Leasingfälle und unterstützt Betroffene bei Streitigkeiten rund um die Fahrzeugrückgabe.
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Dr. Stoll & Sauer ist bundesweit im Verbraucherrecht tätig und verfügt über umfangreiche Erfahrung bei Streitigkeiten rund um Fahrzeuge, Finanzierung und Leasing.
Die Kanzlei prüft unter anderem Leasingverträge, Rückgabeprotokolle, Gutachten und Nachforderungen und vertritt Verbraucher gegenüber Leasinggesellschaften und anderen Unternehmen.
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