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Kündigung erhalten?

Wir helfen sofort!

  • Beratung durch erfahrene Fachanwälte

  • Nur 3 Wochen Frist – wir handeln sofort

  • Hotline: 07821 / 923 768 400

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Kündigung erhalten – was nun?

Eine Kündigung ist ein schwerer Einschnitt – aber Sie sind nicht schutzlos. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich aktiv gegen die Kündigung wehren und Ihre Chancen auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung sichern. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten Sie persönlich und setzen Ihre Rechte durch. 

Schnell handeln lohnt sich: 

Sie haben nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, verlieren Sie Ihren Anspruch. Wir übernehmen alles für Sie – von der kostenlosen Ersteinschätzung bis zur Vertretung vor Gericht. Kompetent, zuverlässig und immer auf Augenhöhe.

Ihre Vorteile mit Dr. Stoll & Sauer

  • Fachanwälte mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht
    Persönliche Betreuung durch spezialisierte Experten.
  • Hohe Erfolgsquote bei Kündigungsschutzklagen
    Unsere Erfahrung zahlt sich für Sie aus – vor und vor allem im Gerichtssaal.
  • Deutschlandweit für Sie im Einsatz
    Beratung und Vertretung bundesweit – auch digital.
  • Kostenübernahme bei Rechtsschutzversicherung
    Keine Überraschungen: Wir rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.

Rufen Sie uns an 07821/923 768 400

Im Hintergrund ein Laptop. Im Vordergrund schweben Kästchen mit Haken untereinander

So einfach funktioniert's

  • Jetzt Formular ausfüllen

    Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein – in weniger als einer Minute.

  • Kostenlose Ersteinschätzung

    Unsere Fachanwälte prüfen Ihre Kündigung und melden sich umgehend.

  • Gemeinsam gegen die Kündigung vorgehen

    Wir setzen Ihre Rechte durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

Was unsere Mandanten sagen

  • Staines _ONE

    Staines _ONE
    5/5

    Ich hatte bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach einem kostenlosen Erstgespräch gefragt, in einer Datenschutzangelegenheit wo ich bereits außergerichtlich Schadenersatz geltend gemacht hatte. Noch am selben Tag meldete sich ein Mitarbeiter der Kanzlei telefonisch bei mir und sagte mir, dass sie aus Kapazitätsgründen das Mandat nicht übernehmen können, mir jedoch gerne trotzdem eine kostenlose…
  • Stuart Pot

    Stuart Pot
    5/5

    Ich bin sehr zufrieden mit der Kommunikation und Hilfe die ich von der Kanzlei erhalten habe ohne das ich jemals physisch vor Ort sein musste. Ich habe die nötigen Unterlagen ausgefüllt und habe sofort Hilfe erhalten und wurde über die Schritte per E-Mail auf dem laufenden gehalten. Selbst als es von meiner Seite zu Verzögerungen kam wurde mir mit Verständnis entgegen getreten. Zu empfehlen.

    Gut zu wissen!

    Die wichtigsten Fragen:

    Die Kündigungsschutzklage wird schriftlich durch eine entsprechende Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben. Da für juristische Laien nicht immer klar ist, worauf bei der Klageerhebung zu achten ist, empfiehlt sich eine Vertretung von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage.

    Im Kündigungsschutzprozess gilt eine Klagefrist von drei Wochen. Das bedeutet: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Wird die Klage nicht fristgerecht von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage erhoben, gilt die Kündigung in jedem Fall als rechtswirksam.

    Ziel von einem Anwalt für die Kündigungsschutzklage ist es, festzustellen, ob ein Arbeitsvertrag rechtswirksam durch Kündigung beendet wurde oder nicht. Theoretisch wird mit einer Kündigungsschutzklage der Erhalt des Arbeitsplatzes beabsichtigt. In der Praxis ist das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber jedoch so stark zerrüttet, dass die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses auch für den Arbeitnehmer nicht mehr infrage kommt. So werden Kündigungsschutzklagen und das Arbeitsverhältnis oft einvernehmlich beendet: Der Arbeitgeber leistet eine Abfindungszahlung. 

    Die Abfindungshöhe hängt stark vom Einzelfall und dem Verhandlungsgeschick des Kündigungsschutzklage-Anwalts ab. Zu berücksichtigen sind dabei in erster Linie die Beschäftigungsdauer und das Bruttomonatsgehalt.

    Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt sie die Kosten der Kündigungsschutzklage. Dazu gehören die Gerichts-, Anwalts und Sachverständigenkosten. Gut zu wissen: Beim Kündigungsschutzprozess trägt jede Partei die Kosten für ihren Anwalt für die Kündigungsschutzklage selbst. Auch wenn Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Anwaltskosten Ihres ehemaligen Arbeitgebers also nicht übernehmen. Endet die Klage in einem Vergleich, entfallen zudem die Gerichtskosten.

    Nutzen Sie Ihre Chance

    Jetzt handeln, bevor es zu spät ist.

    Nur 3 Wochen Zeit nach Kündigung – wir helfen sofort.

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