Kompetente Fachanwälte
Prozessführung
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
Schnell – sicher – unverbindlich
Keine Angst vor großen Fischen
Wir haben uns daher seit Beginn unserer Tätigkeit nicht nur auf einzelne Rechtsgebiete spezialisiert, sondern auch auf die Prozessführung vor deutschen Gerichten konzentriert.
So haben wir in der Vergangenheit tausende von Gerichtsverfahren für unsere Mandanten eingeleitet und erfolgreich zu Ende gebracht.
Gegner in unseren Verfahren sind meist DAX-Konzerne, sonstige große Unternehmen oder Versicherungsunternehmen, wie zum Beispiel die Volkswagen AG, Deutsche Bank, Commerzbank, Sparkassen, Volksbanken. Wir führen jedoch auch gegen andere Gegner zahlreiche Gerichtsverfahren.
Mit dem erfahrenen Prozessanwalt zum Erfolg
In vielen Fällen ist es nicht notwendig, gerichtliche Verfahren bis zum Ende durchzuführen. Häufig lässt sich bereits während des laufenden Prozesses eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich tragfähige Lösung erzielen. In ca. 90 % der von uns geführten Verfahren sind aufgrund der sorgfältigen Vorbereitung, der fundierten Einschätzung der Erfolgsaussichten und unserer umfassenden prozessrechtlichen Erfahrung Vergleiche mit den Gegnern möglich.
Für unsere Mandanten bedeutet dies einen entscheidenden Vorteil: Das Prozessrisiko kann durch eine strategisch geführte Verhandlung abgenommen oder zumindest erheblich gemindert werden. Gleichzeitig lassen sich langwierige Verfahren, zusätzliche Kosten und die Unsicherheit eines gerichtlichen Urteils oftmals vermeiden. Entscheidend ist dabei, die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten frühzeitig zu erkennen und konsequent in die Verhandlungsführung einzubringen.
So kommt die weit überwiegende Anzahl unserer Mandanten durch unsere umfangreiche Erfahrung, eine zielgerichtete Prozessstrategie und eine konsequente Interessenvertretung erfolgreich zum Ziel.
Geschäftsführer
Dr. Ralf Stoll
"Am Anfang des Abgasskandals von VW sind wir ausgelacht worden. Selbst Verbraucherschützer sahen 2015 keine Chance, VW zur Rechenschaft zu ziehen. Am 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof die VW AG zu Schadensersatz verurteilt. Ein großer Tag für den Verbraucherschutz – und auch für uns."
Was unsere Mandanten sagen
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