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BGH erleichtert Schadensersatzansprüche
Datenleck bei Thermomix-Rezeptforum: Millionen Daten von Nutzern im Darknet

Ein Datenleck hat ein Online-Forum für Thermomix-Rezepte getroffen. Laut dem Thermomix-Hersteller Vorwerk wurden dabei E-Mail-Adressen, Wohnorte und Geburtsdaten entwendet. Hacker haben nach Medieninformationen über 3,1 Millionen Nutzerdaten der Rezeptplattform Rezeptwelt.de gestohlen und verkaufen diese nun im Darknet. Betroffene Nutzer sind potenziell vielfältigen Risiken ausgesetzt, darunter Identitätsmissbrauch, Betrugsversuche und unerwünschte Kontaktaufnahmen. 

Facebook Datenklau
Facebook Datenklau

Datenleck bei Thermomix-Rezept-Forum: Millionen Nutzerdaten kompromittiert

Von Ende Januar bis Anfang Februar 2025 bestand eine schwerwiegende Sicherheitslücke bei der Rezeptplattform Rezeptwelt.de. Dies ermöglichte Unbefugten den Zugriff auf Nutzerdaten. Laut Vorwerk sind nicht nur Nutzer aus Deutschland betroffen, sondern auch Nutzer aus Tschechien, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal und Australien. Die gestohlenen Daten stehen aktuell für 1.500 US-Dollar im Darknet zum Verkauf.

Betroffen sind unter anderem folgende persönliche Daten:

  • Name und Adresse
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Kochpräferenzen

Laut Vorwerk seien Passwörter und Finanzdaten nicht betroffen. Dennoch sind Verbraucher erhöhten Risiken ausgesetzt, insbesondere durch gezielte Phishing-Angriffe und Identitätsdiebstahl.

BGH erleichtert Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zuletzt verbraucherfreundlich zu Datenschutzverletzungen positioniert. 

  • BGH stärkt Verbraucherrechte: Der BGH hat am 18. November 2024 klargestellt, dass der reine Kontrollverlust über personenbezogene Daten bereits einen Schaden nach der DSGVO darstellt. Dies erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erheblich (Az.: VI ZR 10/24).
  • Auskunftsanspruch: Nutzer können von Vorwerk verlangen, Informationen über den Umfang des Datenlecks zu erhalten.
  • Schadensersatz: Nach Art. 82 DSGVO haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung für die Verletzung ihrer Datenschutzrechte.
  • Keine zusätzlichen Nachweise erforderlich: Nach der Rechtsprechung des BGH sind weitere Nachweise über Ängste oder Befürchtungen nicht zwingend erforderlich, auch wenn solche Nachweise den Schadensersatz erhöhen können.
  • Präzedenzfall Facebook-Datenleck: Das Facebook-Datenleck zeigt exemplarisch, wie Kontrollverluste über personenbezogene Daten Schadensersatzansprüche nach der DSGVO auslösen können – eine Entwicklung, die auch für Thermomix-Kunden relevant ist.
  • Unterlassungsanspruch: Betroffene können die weitere Verarbeitung ihrer Daten durch Vorwerk untersagen.

So schützen sich betroffene Nutzer von Rezeptewelt.de

Betroffene Nutzer sollten umgehend ihre Zugangsdaten ändern, insbesondere wenn sie ähnliche Passwörter für andere Online-Dienste nutzen. Zudem sollten sie verstärkt auf Phishing-Versuche und betrügerische Kontaktaufnahmen achten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt hierzu wichtige Hinweise.

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