VW ruft in den USA mehr als 22.500 ID.4 wegen Brandgefahr zurück
Ausgangspunkt der jüngsten Entwicklung ist ein umfangreicher Rückruf von Volkswagen in den USA. Der Konzern muss dort 22.524 Elektroautos des Typs ID.4 zurückrufen, weil die Hochvoltbatterien unter bestimmten Bedingungen überhitzen können. Im schlimmsten Fall droht ein Fahrzeugbrand. Die amerikanische Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA führt den am 30. September 2026 gemeldeten Rückruf unter der Nummer 26V630. Volkswagen verwendet die interne Kennzeichnung 93EX.
Nach bisherigen Erkenntnissen können fehlerhafte Batteriezellen insbesondere dann kritisch werden, wenn die Hochvoltbatterie auf mehr als 80 Prozent geladen wird. Unter ungünstigen Bedingungen kann sich die Hitze von einer Batteriezelle auf benachbarte Zellen ausbreiten. Für die Besitzer bedeutet das zunächst eine Einschränkung bei der Nutzung ihrer Fahrzeuge. Eine endgültige technische Lösung liegt noch nicht vor.
Die wichtigsten Angaben zum amerikanischen Rückruf:
- Betroffene Fahrzeuge: 22.524 VW ID.4 der Modelljahre 2023 bis 2026.
- Produktionszeitraum: 1. Januar 2023 bis 1. Februar 2025.
- Rückrufnummer: NHTSA 26V630, Volkswagen 93EX.
- Möglicher Defekt: Überhitzung der Hochvoltbatterie mit der Gefahr eines Fahrzeugbrands.
- Sofortmaßnahme: Die Fahrzeuge sollen bis zur Reparatur nur noch bis maximal 80 Prozent geladen werden.
- Reparatur: Volkswagen arbeitet an einer endgültigen Lösung.
- Information der Halter: Ab dem 27. November 2026 sollen zunächst entsprechende Benachrichtigungen verschickt werden.
Nach einem Bericht der BILD vom 15. Oktober 2026 sind den amerikanischen Behörden bereits 22 Vorfälle im Zusammenhang mit Bränden bei Elektrofahrzeugen von Volkswagen bekannt geworden. Die genaue technische Ursache und mögliche Zusammenhänge mit den betroffenen Batteriezellen werden weiterhin untersucht.
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Auch in Deutschland droht Brandgefahr bei VW und Cupra
Die Probleme beschränken sich nicht auf den amerikanischen Markt. Wie BILD am 15. Oktober 2026 berichtet, hat Volkswagen bestätigt, dass auch in Deutschland Hochvoltbatterien aus bestimmten Produktionszeiträumen Qualitätsmängel aufweisen können. Betroffen sind Modelle der ID.-Baureihe sowie der Cupra Born. Nach Angaben des Konzerns geht es hierzulande um einige Tausend Fahrzeuge.
Auch der NDR berichtete am 15. Oktober über die drohende Brandgefahr. Demnach stehen insbesondere Elektroautos aus den Produktionsjahren 2023 und 2024 im Mittelpunkt. Interne Qualitätskontrollen hätten ergeben, dass einzelne Batteriezellen eines Zulieferers nicht den erforderlichen Anforderungen entsprechen. In seltenen Fällen könne es dadurch zu einer erhöhten thermischen Belastung kommen.
Volkswagen hat nach eigenen Angaben bereits Schritte für eine entsprechende Meldung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingeleitet. Betroffene Halter sollen schriftlich informiert werden. Bis zur endgültigen Beseitigung des Problems wird das Laden auf maximal 80 Prozent begrenzt.
Je nach Fahrzeug können dabei unterschiedliche Maßnahmen zum Einsatz kommen:
- Bei Fahrzeugen mit aktivierten Online-Diensten kann die Ladebegrenzung über ein Software-Update eingerichtet werden.
- Andere Besitzer sollen den maximalen Ladestand selbst auf 80 Prozent einstellen.
- Bei Fahrzeugen, deren Batteriedaten nicht ausreichend vorliegen, ist eine Überprüfung in der Werkstatt vorgesehen.
- Abhängig vom Ergebnis können einzelne Batteriemodule ausgetauscht oder weitere Softwaremaßnahmen durchgeführt werden.
Wie lange betroffene Besitzer mit der Einschränkung leben müssen, ist derzeit offen. Volkswagen betont allerdings, dass nicht von einer generellen Gefahr bei der gesamten ID.-Baureihe auszugehen sei. Betroffen seien bestimmte Batteriezellen aus einem begrenzten Produktionszeitraum.
Besitzer können anhand ihrer Fahrzeugidentifikationsnummer beim Volkswagen-Händler oder beim Kundendienst prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist.
Schon im März 2026 musste Volkswagen rund 95.000 Elektroautos zurückrufen
Für Volkswagen ist die aktuelle Entwicklung nicht das erste größere Problem mit Hochvoltbatterien. Bereits im März 2026 musste der Konzern weltweit rund 95.000 Elektroautos wegen möglicher Batteriefehler zurückrufen. Darüber berichtete BILD am 24. März 2026 unter Berufung auf Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts.
Allein in Deutschland waren damals rund 28.000 Fahrzeuge betroffen. Bei den Hochvoltbatterien konnten fehlerhafte Module zu einer verringerten Reichweite und zum Aufleuchten einer Warnleuchte führen. Im Extremfall bestand ebenfalls Brandgefahr.
Der Rückruf betraf unter anderem:
- VW ID.3
- VW ID.4
- VW ID.5
- VW ID. Buzz und ID. Buzz Cargo
- Cupra Born
Bei Volkswagen ging es um Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 24. Juni 2023 bis zum 23. August 2024. Für den Cupra Born wurde ein Produktionszeitraum vom 7. Februar 2022 bis zum 21. April 2024 genannt.
Nach Angaben des Konzerns waren Produktionsfehler bei zugelieferten Batteriezellen festgestellt worden.
Der erneute Rückruf in den USA und die aktuellen Meldungen aus Deutschland werfen deshalb die Frage auf, wie zuverlässig Volkswagen die Probleme mit den Hochvoltbatterien inzwischen beherrscht. Ob und in welchem Umfang die einzelnen Rückrufaktionen technisch zusammenhängen oder sich überschneiden, ist anhand der bislang veröffentlichten Informationen nicht abschließend geklärt.
Nur noch 80 Prozent laden: Verbraucher müssen Einschränkungen hinnehmen
Für betroffene Verbraucher ist die angeordnete Ladebegrenzung mehr als eine technische Vorsichtsmaßnahme. Wer sein Elektroauto bislang bei Bedarf vollständig aufgeladen hat, kann die vorhandene Batteriekapazität vorübergehend nicht mehr uneingeschränkt nutzen.
Das kann insbesondere auf längeren Strecken zu zusätzlichen Ladestopps führen. Auch die Flexibilität im Alltag wird eingeschränkt.
Zwar empfehlen Hersteller bei vielen Elektroautos ohnehin, die Batterie im normalen Alltag überwiegend nur bis etwa 80 Prozent aufzuladen. Eine solche Empfehlung zur Schonung der Batterie ist jedoch nicht mit einer sicherheitsbedingten Ladebegrenzung wegen möglicher Brandgefahr gleichzusetzen.
Nach Auffassung von Dr. Stoll & Sauer müssen Verbraucher ein Fahrzeug, dessen Nutzung aus Sicherheitsgründen erheblich eingeschränkt wird, nicht ohne Weiteres dauerhaft akzeptieren. Entscheidend ist, ob ein Sachmangel vorliegt und ob dieser innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zuverlässig beseitigt werden kann.
Die Kanzlei sieht insbesondere dann Anlass für eine rechtliche Prüfung, wenn eine endgültige Reparaturlösung auf sich warten lässt oder nach einer Werkstattmaßnahme weiterhin Einschränkungen bestehen.
Auch Mercedes, Ford und Porsche kämpfen mit Problemen bei Hochvoltbatterien
Volkswagen ist mit den Batterieproblemen nicht allein. In den vergangenen Jahren mussten mehrere große Autohersteller Elektroautos und Plug-in-Hybride wegen möglicher Kurzschlüsse, Brandgefahr und anderer Defekte an Hochvoltbatterien zurückrufen.
Dr. Stoll & Sauer vertritt bereits zahlreiche betroffene Verbraucher und hat erste Erfolge vor Gericht erzielt.
Mercedes EQA und EQB: Vier verbraucherfreundliche Urteile
Besonders weit fortgeschritten ist die rechtliche Auseinandersetzung um die Hochvoltbatterien von Mercedes EQA und EQB. Wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr mussten die Fahrzeuge mehrfach zurückgerufen werden. Nachdem zunächst Softwaremaßnahmen vorgesehen waren, ordnete das KBA schließlich den Austausch der betroffenen Hochvoltbatterien an.
Dr. Stoll & Sauer hat in diesem Zusammenhang bereits vier erstinstanzliche Urteile zugunsten betroffener Verbraucher erstritten:
- LG Stuttgart, 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26: Das Gericht verurteilte Mercedes zur Rückabwicklung eines EQA 250+ gegen Zahlung von 51.791,09 Euro.
- LG Stuttgart, 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26: Auch bei einem finanzierten EQA ordnete das Gericht die Rückabwicklung an.
- LG Frankfurt (Oder), 14. August 2026, Az. 11 O 140/25: Das Gericht bewertete den konkreten Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel.
- LG Dortmund, 4. September 2026, Az. 3 O 300/25: Mercedes wurde zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe eines EQA 250+ verurteilt. Das Gericht sah im konkreten Brandrisiko einen Sachmangel.
Die Entscheidungen sind erstinstanzlich. Eine höchstrichterliche Klärung der speziellen Batterieproblematik liegt bislang nicht vor.
Die Urteile zeigen jedoch, dass ein konkretes Brandrisiko bei einem Elektroauto einen rechtlich erheblichen Mangel darstellen kann – auch wenn das betroffene Fahrzeug selbst noch nicht in Brand geraten ist.
Mercedes EQA brennt in Speyer während des Ladens vollständig aus
Wie ernst die möglichen Folgen eines Batteriebrands sind, zeigte sich am 16. August 2026 in Speyer. Dort geriet ein Mercedes EQA während des Ladevorgangs auf einem Parkplatz in Brand. Darüber berichteten die RHEINPFALZ am 16. August und das Fachportal Mercedes-Fans am 17. August 2026.
Das Fahrzeug brannte vollständig aus. Auch die Ladesäule wurde beschädigt. Die Feuerwehr musste die Hochvoltbatterie über längere Zeit kühlen, weil deren Temperatur zwischenzeitlich erneut anstieg. Verletzt wurde niemand.
Ob der Brand durch denselben technischen Defekt verursacht wurde, der den Mercedes-Rückrufen zugrunde liegt, ist bislang nicht geklärt.
Der Vorfall verdeutlicht dennoch die möglichen Folgen eines Fahrzeugbrands während des Ladens. Für betroffene Besitzer ist die Frage nach der Sicherheit ihrer Hochvoltbatterie deshalb von erheblicher Bedeutung.
Ford Kuga: Probleme nach Software-Update
Auch bei Ford bestehen seit längerer Zeit Probleme mit Hochvoltbatterien. Beim Ford Kuga Plug-in-Hybrid soll unter anderem der Rückruf 25SC4 das Risiko von Batterieschäden und möglichen Fahrzeugbränden reduzieren.
Nach Rückmeldungen von Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer führt das Software-Update allerdings teilweise zu erheblichen Einschränkungen. Betroffene berichten von verlängerten Ladezeiten und einer reduzierten nutzbaren Batteriekapazität.
Die Kanzlei hat bereits ein erstes Urteil zur Rückabwicklung eines Ford Kuga erstritten. Das Landgericht Regensburg verurteilte Ford mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs (Az. 84 O 872/26). Das Urteil war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe noch nicht rechtskräftig.
Porsche Taycan: Rückrufe wegen möglicher Batteriebrände
Auch Porsche musste zahlreiche Taycan wegen möglicher Kurzschlüsse in Batteriemodulen zurückrufen. Wie BILD am 29. Oktober 2024 berichtete, waren damals allein in den USA mehr als 27.500 Fahrzeuge betroffen.
In Deutschland liefen ebenfalls mehrere Rückrufmaßnahmen. Bei betroffenen Fahrzeugen sollten Batteriemodule überprüft und gegebenenfalls ausgetauscht werden. Auch eine vorübergehende Ladebegrenzung auf 80 Prozent gehörte zu den empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen.
Die Fälle von Mercedes, Ford und Porsche zeigen, dass Hersteller Batterieprobleme nicht immer kurzfristig durch ein einfaches Software-Update lösen können. Teilweise sind aufwendige Reparaturen oder ein vollständiger Austausch der Hochvoltbatterie erforderlich.
Können VW-Besitzer ihr Elektroauto wegen Brandgefahr zurückgeben?
Nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer können Sicherheitsmängel an Hochvoltbatterien erhebliche kaufrechtliche Konsequenzen haben. Das gilt insbesondere dann, wenn ein konkretes Brandrisiko besteht oder ein Fahrzeug wegen notwendiger Schutzmaßnahmen nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen genutzt werden kann.
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht bei einem Sachmangel unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz vor.
Eine Rückabwicklung kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt und eine ordnungsgemäße Nacherfüllung nicht erfolgt oder aus anderen gesetzlichen Gründen entbehrlich ist. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Ein Rückruf allein führt allerdings nicht automatisch dazu, dass der Käufer sein Fahrzeug zurückgeben kann.
Für die Beurteilung der aktuellen VW-Fälle sind mehrere Fragen entscheidend:
- Besteht bei dem konkreten Fahrzeug ein nachweisbares Sicherheitsrisiko?
- Welche Einschränkungen ergeben sich aus der Ladebegrenzung auf 80 Prozent?
- Kann der Mangel durch ein Software-Update oder den Austausch einzelner Batteriemodule dauerhaft beseitigt werden?
- Wie lange muss der Käufer auf eine wirksame Reparatur warten?
- Kommen Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz in Betracht?
Die bisherigen Urteile gegen Mercedes zeigen, dass Gerichte bereits den konkreten Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel anerkennen können.
Ob diese Rechtsprechung auf die aktuellen Batterieprobleme bei Volkswagen übertragen werden kann, hängt von den technischen Umständen und den konkreten Einschränkungen des jeweiligen Fahrzeugs ab.
Dr. Stoll & Sauer hält es deshalb für sinnvoll, mögliche Ansprüche frühzeitig prüfen zu lassen.
Dr. Stoll & Sauer bietet kostenlose Ersteinschätzung für betroffene VW-Kunden
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer hat sich auf die rechtliche Vertretung von Besitzern betroffener Elektroautos und Plug-in-Hybride spezialisiert. Sie führt bereits zahlreiche Verfahren wegen Problemen mit Hochvoltbatterien und hat erste verbraucherfreundliche Urteile gegen Mercedes und Ford erstritten.
Die Kanzlei prüft nun auch mögliche Ansprüche von VW- und Cupra-Besitzern, deren Fahrzeuge von Rückrufmaßnahmen, Brandrisiken oder erheblichen Einschränkungen beim Laden betroffen sind.
Ziel der rechtlichen Prüfung ist es, festzustellen, ob Verbraucher eine dauerhafte Beseitigung des Mangels verlangen, den Kaufpreis mindern oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen ihr Fahrzeug zurückgeben können.
Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Betroffenen, Rückrufschreiben und Werkstattunterlagen aufzubewahren. Auch Einschränkungen bei der Batteriekapazität, Reichweite und Ladegeschwindigkeit sollten dokumentiert werden. Die Sicherheitshinweise des Herstellers sind unabhängig von möglichen rechtlichen Ansprüchen zu beachten.
Im kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer können betroffene Verbraucher ihre rechtlichen Möglichkeiten unverbindlich prüfen lassen. Die Kanzlei untersucht dabei auch, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten eines möglichen Verfahrens übernimmt.
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