Welche VW- und Cupra-Modelle sind vom Rückruf betroffen?
Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichte am 19. Oktober 2026 drei Rückrufaktionen für Elektroautos aus unterschiedlichen Produktionszeiträumen zwischen 2022 und 2025. Betroffen sind VW ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie der Cupra Born.
| KBA-Nummer | Rückrufcode | Modelle | Deutschland | Weltweit | ||||||||||||
| 17137R | 93MF | VW ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz | 7.112 | 62.927 | ||||||||||||
| 17101R | 93MV | VW ID.3, ID.4, ID.7, ID. Buzz | 1.538 | 5.050 | ||||||||||||
| 17103R | 93W4 | Cupra Born | 1.231 | 4.691 | ||||||||||||
| Gesamt | 9.881 | 72.668 |
Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank, Veröffentlichungen vom 19. Oktober 2026. Die drei KBA-Originaldokumente liegen Dr. Stoll & Sauer vor.
Nicht sämtliche Fahrzeuge dieser Modellreihen sind betroffen. Entscheidend sind die jeweiligen Produktionszeiträume und die verbauten Hochvoltbatterien.
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Brandgefahr beim Schnellladen – teilweise vollständiger Batterietausch möglich
Als Ursache nennt das KBA nicht spezifikationsgerechte Hochvoltbatterien mit überlappenden Zellen. Diese können insbesondere beim Schnellladen überhitzen und im schlimmsten Fall einen Fahrzeugbrand auslösen.
Die Rückrufmaßnahmen unterscheiden sich je nach Fahrzeuggruppe:
- VW 93MF: Begrenzung der Batterieladung auf 80 Prozent und Warnhinweisaufkleber. Soweit technisch möglich, erfolgt die Ladebegrenzung automatisch über das Fahrzeugsystem.
- VW 93MV: Zusätzlich zur Ladebegrenzung ist eine Überprüfung der Hochvoltbatterie in einer Volkswagen-Vertragswerkstatt vorgesehen.
- Cupra 93W4: Ladebegrenzung bis zur Verfügbarkeit einer Softwarelösung. Gegebenenfalls müssen einzelne Batteriemodule oder sogar die komplette Hochvoltbatterie ausgetauscht werden.
Wann sämtliche betroffenen Fahrzeuge wieder uneingeschränkt genutzt werden können, ist derzeit offen.
Volkswagen bestätigt in Großbritannien bereits Sachschäden
Bemerkenswert sind die unterschiedlichen Angaben zu bereits eingetretenen Schäden.
In allen drei deutschen KBA-Rückrufmeldungen steht unter der Rubrik „Bekannte Vorfälle mit Sach- und/oder Personenschaden“ ausdrücklich „Keine“.
Volkswagen Großbritannien bestätigt dagegen auf seiner offiziellen Website zu den Rückrufaktionen 93MF und 93MV einzelne Sachschadensfälle. Personenschäden seien bislang nicht bestätigt. Wie viele Fahrzeuge betroffen waren und ob tatsächlich Batteriebrände die Schäden verursachten, lässt der Hersteller offen. Die Angaben müssen sich daher nicht widersprechen.
Softwarelösung möglicherweise erst Anfang 2027
Für betroffene Besitzer könnte die Ladebegrenzung länger bestehen bleiben.
Volkswagen Dänemark teilte am 16. Oktober 2026 mit, dass das vorgesehene Software-Update für die Rückrufaktionen 93MF und 93MV voraussichtlich erst im ersten Quartal 2027 installiert werden kann.
Nach einer Werkstattprüfung wird entschieden, ob das Fahrzeug ohne weitere Maßnahmen genutzt werden kann oder die Ladebegrenzung vorerst bestehen bleiben muss.
Ob dieser Zeitplan auch für Deutschland gilt, ist bislang nicht bestätigt. Die deutschen KBA-Meldungen nennen keinen entsprechenden Termin.
VW bereits mehrfach wegen Batterieproblemen unter Druck
Die aktuellen Maßnahmen sind nicht die ersten Rückrufe wegen Brandgefahr bei Hochvoltbatterien im Volkswagen-Konzern.
Bereits im März 2026 mussten Volkswagen und Cupra weltweit mehr als 94.000 Elektroautos wegen möglicher Batteriedefekte zurückrufen.
Am 15. Oktober berichtete Dr. Stoll & Sauer außerdem über einen Rückruf von 22.524 VW ID.4 in den USA. Die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA führt die Maßnahme unter der Nummer 26V630. Auch dort sollen die Besitzer ihre Fahrzeuge wegen möglicher Batteriebrände vorerst nur bis maximal 80 Prozent laden.
Ob die einzelnen Rückrufaktionen technisch zusammenhängen oder sich die betroffenen Fahrzeuggruppen überschneiden, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Auch Mercedes und Ford kämpfen mit Batterieproblemen
Volkswagen ist mit diesen Problemen nicht allein. Bei Mercedes mussten zahlreiche Elektroautos der Baureihen EQA und EQB wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr zurückgerufen werden.
Dr. Stoll & Sauer hat bereits vier erstinstanzliche Urteile im Zusammenhang mit den Mercedes-Batterieproblemen erstritten. Zuletzt verurteilte das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 4. September 2026 Mercedes zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe eines EQA 250+ (Az. 3 O 300/25). Das Gericht bewertete das konkrete Brandrisiko als Sachmangel. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch beim Ford Kuga Plug-in-Hybrid bestehen Batterieprobleme. Nach Rückmeldungen von Mandanten der Kanzlei können Softwaremaßnahmen zu verlängerten Ladezeiten und einer eingeschränkten nutzbaren Batteriekapazität führen. Darüber berichtete Dr. Stoll & Sauer am 16. September 2026 unter der Überschrift „Ford Kuga: Frust nach Software-Update wächst“.
Das Landgericht Regensburg verurteilte Ford außerdem mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags (Az. 84 O 872/26).
Können VW- und Cupra-Besitzer ihr Elektroauto zurückgeben?
Nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer kann ein konkretes Brandrisiko bei einer Hochvoltbatterie einen Sachmangel nach § 434 BGB darstellen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Nutzung des Fahrzeugs wegen Sicherheitsproblemen erheblich eingeschränkt wird und eine dauerhafte Mangelbeseitigung auf sich warten lässt.
Bei einem Sachmangel kommen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ansprüche auf Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz in Betracht.
Ein Rückruf allein führt allerdings nicht automatisch zu einem Rückgaberecht. Entscheidend sind die konkreten technischen Probleme und die Möglichkeiten einer dauerhaften Reparatur.
Die bisherigen Mercedes-Urteile zeigen jedoch, dass Gerichte ein konkretes Brandrisiko als Sachmangel anerkennen können. Ob sich diese Rechtsprechung auf VW und Cupra übertragen lässt, muss im Einzelfall geprüft werden.
Dr. Stoll & Sauer bietet kostenlose Ersteinschätzung
Betroffene VW- und Cupra-Besitzer sollten anhand ihrer Fahrzeugidentifikationsnummer bei ihrem Händler oder einer Vertragswerkstatt prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug von einer Rückrufmaßnahme betroffen ist. Rückrufschreiben, Werkstattunterlagen und mögliche Einschränkungen beim Laden sollten dokumentiert werden. Die Sicherheitshinweise des Herstellers sind unbedingt zu beachten.
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Die Kanzlei prüft auch, ob eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung übernimmt.
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