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Probleme bei E-Autos reißen nicht ab

Renault Zoe ausgebrannt: Rückrufe warnen vor Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie

28.10.2026

  • Renault Zoe in Ettenheim ausgebrannt: 150.000 Euro Schaden 
  • Polizei bestätigt Modell – Brandursache offen 
  • KBA und EU warnen bei bestimmten Zoe vor Brandgefahr 
  • Rückabwicklung, Minderung und Schadensersatz prüfen lassen 
  • Kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check

Die Brandgefahr durch fehlerhafte Hochvoltbatterien ist für Besitzer von Elektroautos ein reales Problem. Nach dem Brand eines Renault Zoe am 26. Oktober 2026 in Ettenheim (Kreis Ortenau) stellt sich nun die Frage, ob auch dort die Antriebsbatterie das Feuer ausgelöst hat. Die Badische Zeitung berichtet am 27. Oktober 2026 über den Vorfall und einen von der Polizei vermuteten technischen Defekt. Recherchen von Dr. Stoll & Sauer bestätigen das Fahrzeugmodell und zeigen: Für bestimmte Zoe gibt es bereits KBA-Rückrufe und Warnmeldungen im EU-System Safety Gate wegen Brandgefahr. Dabei steht stets die Hochvoltbatterie im Fokus. Die Kanzlei rät Verbrauchern, deren Fahrzeug von einem Batterie-Rückruf betroffen ist, ihre Rechte prüfen zu lassen, und bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Verpflichtende Rückrufe liegen beispielsweise auch gegen Mercedes, Ford, VW, Audi oder Cupra sowie Renault, Opel und Porsche vor.

Brandgefahr bei E-Mobilität

Was zum Brand des Renault Zoe in Ettenheim bekannt ist

Nach Recherchen von Dr. Stoll & Sauer handelte es sich bei dem ausgebrannten Elektroauto um einen Renault Zoe. Das Polizeipräsidium Offenburg bestätigte der Kanzlei das Fahrzeugmodell auf Nachfrage.

Nach dem Bericht der Badischen Zeitung vom 27. Oktober 2026 ging der Alarm kurz nach 18 Uhr ein. Das in einer Garage in der Straße Im Bienle abgestellte Elektroauto stand beim Eintreffen der Feuerwehr bereits vollständig in Flammen; das Feuer erfasste die Fassade des Hauses.

Die Zeitung schildert unter Berufung auf Ettenheims Polizeipostenleiter Jochen Brehm und Feuerwehrkommandant Christian Mösch folgende Einzelheiten:

  • Die Garage lag auf der Gebäuderückseite. Die enge Bebauung erschwerte den Zugang und das Aufstellen der Drehleitern aus Ettenheim und Rust.
  • Insgesamt waren 50 Feuerwehrleute im Einsatz. Das Technische Hilfswerk aus Lahr errichtete ein Gerüst, damit Einsatzkräfte die Fassade öffnen und sicher arbeiten konnten.
  • Nach Angaben Möschs machten Gase aus der Fahrzeugbatterie den Einsatz zahlreicher Atemschutzträger erforderlich.
  • Mehrere Menschen wurden nach dem Knall wegen Ohrenschmerzen beziehungsweise Beschwerden durch ein Knalltrauma vom Rettungsdienst versorgt. Eine Nachbarin kam zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.
  • Die Druckwelle beschädigte Fensterscheiben benachbarter Gebäude. Die Polizeimitteilung vom 27. Oktober nennt auch das Schaufenster eines Elektrogeschäfts.
  • Nach dem Löschen wurde das Fahrzeug mit Wasser weitergekühlt und mit einer Wärmebildkamera kontrolliert. Die Arbeiten dauerten laut BZ-Bericht bis etwa ein Uhr nachts.
  • Nach Angaben des Feuerwehrkommandanten blieb das Haus bewohnbar; im Inneren seien keine Schäden entstanden. Die Bewohner konnten das Gebäude laut Polizei unverletzt verlassen.
  • Die Polizei schätzt den Sachschaden auf rund 150.000 Euro.
  • Ob die Hochvoltbatterie der Ausgangspunkt des Brandes war, müssen die Untersuchungen klären. Polizeipostenleiter Brehm vermutete gegenüber der Zeitung einen technischen Defekt. Feuerwehrkommandant Mösch bestätigte nicht, dass die Batterie explodiert sei.

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Drei Rückrufe beim Renault Zoe wegen Brandgefahr

Die Recherche von Dr. Stoll & Sauer zeigt, dass für bestimmte Produktionsserien des Renault Zoe bereits Batteriefehler mit möglicher Brandgefahr dokumentiert sind. Die veröffentlichten KBA-Daten und die Warnungen des europäischen Schnellwarnsystems Safety Gate betreffen folgende Aktionen:

  • Rückruf 0DA5: Das KBA führt die Aktion unter der Referenznummer 9706 vom 4. Februar 2020; betroffen sind 23 Fahrzeuge in Deutschland. Die EU-Warnung A12/00621/20 vom 24. April 2020 nennt die Produktion vom 23. September bis 18. Dezember 2019. Ein Fertigungsfehler der Batterie kann Kurzschlüsse, Überhitzung und erhöhte Brandgefahr verursachen.
  • Rückruf 0DKQ: Die KBA-Referenznummer 11479 vom 27. Januar 2022 betrifft Fahrzeuge aus dem Jahr 2021. Die EU-Warnung A12/00258/22 vom 11. Februar 2022 grenzt die Produktion auf den 3. Januar bis 22. Februar 2021 und bestimmte BT4-XLR-Batterien ein. Laut ADAC sind 399 Fahrzeuge in Deutschland und 733 weltweit betroffen. Vorgesehen sind eine Prüfung und gegebenenfalls der Austausch von Batteriemodulen.
  • Rückruf 0EBN: Die EU-Warnung A12/00815/24 vom 29. März 2024 betrifft bestimmte Zoe aus dem Werk Flins, hergestellt vom 1. bis 28. September 2023. Ein Produktionsfehler kann einen Kurzschluss in der Hochvoltbatterie und dadurch einen Brand auslösen.

Diese Rückrufe betreffen jeweils bestimmte Fahrzeuge. Ob der Renault Zoe aus Ettenheim dazugehört und welche Arbeiten an ihm vorgenommen wurden, ist bislang nicht bekannt. Der mögliche Zusammenhang mit einem Batteriefehler muss deshalb am konkreten Fahrzeug untersucht werden. Aus anderen Orten in Deutschland liegen ebenfalls Berichte über ausgebrannte Renault Zoe vor, darunter aus Wernau und March. 

Auch Mercedes und Ford kämpfen mit Batterieproblemen

Volkswagen ist mit diesen Problemen nicht allein. Bei Mercedes mussten zahlreiche Elektroautos der Baureihen EQA und EQB wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr zurückgerufen werden.

Dr. Stoll & Sauer hat bereits vier erstinstanzliche Urteile im Zusammenhang mit den Mercedes-Batterieproblemen erstritten. Zuletzt verurteilte das Landgericht Dortmund mit Urteil vom 4. September 2026 Mercedes zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe eines EQA 250+ (Az. 3 O 300/25). Das Gericht bewertete das konkrete Brandrisiko als Sachmangel. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. 

Auch beim Ford Kuga Plug-in-Hybrid bestehen Batterieprobleme. Nach Rückmeldungen von Mandanten der Kanzlei können Softwaremaßnahmen zu verlängerten Ladezeiten und einer eingeschränkten nutzbaren Batteriekapazität führen. Darüber berichtete Dr. Stoll & Sauer am 16. September 2026 unter der Überschrift „Ford Kuga: Frust nach Software-Update wächst“.

Das Landgericht Regensburg verurteilte Ford außerdem mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags (Az. 84 O 872/26).

Welche Möglichkeiten betroffene Verbraucher haben

Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer können Verbraucher bereits bei einem nachgewiesenen Sicherheitsmangel Rechte geltend machen. Ein konkretes Brandrisiko oder erhebliche Einschränkungen beim Laden und Nutzen des Fahrzeugs können einen Sachmangel darstellen. Ein tatsächlicher Fahrzeugbrand ist dafür keine Voraussetzung.

Je nach Vertrag, Mangel und Verlauf der Reparatur kommen insbesondere folgende Möglichkeiten in Betracht:

  • Nacherfüllung: Käufer können bei einem Sachmangel grundsätzlich dessen kostenlose Beseitigung vom Verkäufer verlangen. Welche Reparatur oder Ersatzlieferung geschuldet ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
  • Minderung oder Rücktritt: Wird der Mangel nicht ordnungsgemäß beseitigt, können unter den Voraussetzungen des § 437 BGB eine Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückabwicklung des Kaufs möglich sein.
  • Schadensersatz: Nachgewiesene Schäden und zusätzliche Kosten können je nach Anspruchsgrundlage ersatzfähig sein. Bei einem Brand sind auch mögliche Ansprüche gegen den Hersteller wegen Personen- oder Gebäudeschäden zu prüfen.

Ein Rückruf führt allein noch nicht zu einem Rückgaberecht. Entscheidend sind der konkrete Mangel, die Möglichkeiten seiner dauerhaften Beseitigung, die Nutzungseinschränkungen und die Verjährung. Rückrufschreiben, Werkstattunterlagen und Belege über zusätzliche Kosten sollten deshalb aufbewahrt werden.

Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern, deren Elektroauto von einem Batterie-Rückruf betroffen ist, eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an. Dabei lässt sich prüfen, ob Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung oder Schadensersatz im konkreten Fall in Betracht kommen.

Was unsere Mandanten sagen

  • Pia Sielaff

    Pia Sielaff
    5/5

    Frau Martina Eller hat sich sehr viel Zeit genommen für die telefonische Beratung. Sie hat mir zugehört und wertvolle Tips gegeben. Ich kann sie 100% weiterempfehlen. Vielen Dank.
  • Manfred Maier

    Manfred Maier
    5/5

    Ich kann die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Mein Verfahren zur Rückabwicklung meines PHEV-Fahrzeugs wurde innerhalb von nur ca. 8 Wochen erfolgreich beendet. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Brar für die kompetente Unterstützung und die extrem zügige Begleitung durch das gesamte Verfahren. Die Kommunikation war professionell und das Ergebnis ist …
  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!

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