Cupra-Rückruf 93S4 wegen möglicher Brandgefahr
In dem Verfahren geht es um einen Cupra Born, der am 15. Dezember 2023 erstmals zugelassen wurde. Die Klägerin macht geltend, dass ihr Fahrzeug vom Batterie-Rückruf 93S4 betroffen ist. Nach dem vom Gericht ausgewerteten Auszug aus der Rückrufdatenbank betrifft die Aktion Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 7. Februar 2022 bis zum 21. April 2024.
Die Verfügung nennt folgende Probleme und Umstände:
- Bestimmte Module der Hochvoltbatterie entsprechen nicht den Vorgaben. Dadurch können die Reichweite sinken und eine gelbe Kontrollleuchte aufleuchten; außerdem besteht Brandgefahr.
- Dass es den Rückruf 93S4 gibt, ist zwischen den Parteien unstreitig.
- Der vorgelegte Datenbankauszug enthält keine Angaben dazu, dass der Kreis der betroffenen Fahrzeuge weiter eingegrenzt wurde.
- Wegen der Erstzulassung hält es das Gericht für naheliegend, dass der Cupra Born der Klägerin im genannten Zeitraum gebaut wurde.
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Cupra: Rückruf wegen Brandgefahr
Gericht verlangt konkrete Angaben von den Beklagten
Nach erneuter Prüfung hält das LG Offenburg die bisherigen Angaben der Klägerin zu ihrer Betroffenheit für ausreichend. Von ihr dürften keine weiteren technischen Einzelheiten verlangt werden können. Wörtlich heißt es:
„Auch dürfte es der Klägerin nicht möglich sein, konkreter zu der Betroffenheit des streitgegenständlichen Fahrzeugs vorzutragen.“
Stattdessen sollen die Beklagten genauer erklären, weshalb das Fahrzeug vom Rückruf ausgenommen sein soll:
„Vor dem Hintergrund, dass nach dem Auszug aus der Rückrufdatenbank keine Angaben zu möglichen Eingrenzungen gemacht wurden, dürften vielmehr die Beklagten substantiiert darzulegen haben, dass das klägerische Fahrzeug nicht von dem Rückruf betroffen ist.“
Für Dr. Stoll & Sauer ist das ein wichtiger Punkt: Käufer kennen die internen Fahrzeug- und Batteriedaten des Herstellers nicht. Im konkreten Fall sollen nun die Unternehmen erklären, weshalb das Auto trotz der vorliegenden Angaben nicht betroffen sein soll.
Auch Ansprüche unmittelbar gegen SEAT sind möglich
Das Gericht hält wegen der Batterieprobleme und der Brandgefahr sowohl eine Rückabwicklung gegenüber dem Verkäufer als auch Ansprüche gegen SEAT als Hersteller für möglich. Dabei verweist es neben dem deutschen Produktsicherheitsrecht ausdrücklich auf Ansprüche „gemäß Art. 37 VO 2023/988“.
Diese EU-Vorschrift verpflichtet den Verantwortlichen eines Produktsicherheitsrückrufs zu wirksamer, kostenloser und zeitnaher Abhilfe. Soweit sie anwendbar ist, müssen Verbraucher grundsätzlich zwischen mindestens zwei der Möglichkeiten Reparatur, Ersatz und Erstattung wählen können. Dafür gibt es gesetzliche Ausnahmen. Wird eine Reparatur oder ein Ersatz nicht innerhalb angemessener Zeit und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten abgeschlossen, sieht die Vorschrift einen Erstattungsanspruch vor.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer könnte sich daraus ein zusätzlicher Weg ergeben, ein betroffenes Fahrzeug zurückzugeben. Ob die Voraussetzungen im Offenburger Fall erfüllt sind, muss das Gericht noch entscheiden. Der Hinweis ist eine vorläufige Einschätzung. Die Beklagten können bis zum 6. November 2026 Stellung nehmen.
Positive Urteile gegen Mercedes und Ford bereits erstritten
Bei anderen Herstellern hat Dr. Stoll & Sauer bereits erreicht, dass Gerichte die Rückabwicklung von Fahrzeugkäufen wegen Batterieproblemen angeordnet haben:
- Mercedes vor dem LG Stuttgart: Mit zwei Urteilen vom 30. Juli 2026 entschied das Gericht zugunsten von EQA-Käufern. Die Verfahren betrafen die Rückabwicklung eines EQA 250+ und eines finanzierten EQA (Az. 53 O 3/26 und 53 O 27/26).
- Mercedes vor dem LG Dortmund: Mit Urteil vom 4. September 2026 wurde Mercedes zur Zahlung von 37.843,35 Euro gegen Rückgabe eines EQA 250+ verurteilt. Das Gericht sah in der konkreten Brandgefahr einen Sachmangel (Az. 3 O 300/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Ford vor dem LG Regensburg: Mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 wurde Ford zur Rücknahme eines Kuga und zur Zahlung von 34.980 Euro abzüglich 5.996,57 Euro für die bisherige Nutzung verurteilt (Az. 84 O 872/26). Ford hatte sich nicht rechtzeitig verteidigt und hat inzwischen Einspruch eingelegt. Das Verfahren wird deshalb fortgesetzt.
Der Hinweis aus Offenburg zeigt nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer, dass auch Käufer eines Cupra Born ihre Rechte prüfen lassen sollten. Entscheidend sind das konkrete Fahrzeug, die Rückrufbetroffenheit und die bisherigen Reparaturmaßnahmen. Die Kanzlei bietet dazu eine kostenlose Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check an.
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