Batteriebrand bei einem Mercedes erforderte Spezialtechnik
Der Mercedes brannte an einer öffentlichen Ladesäule auf dem Gelände einer Aral-Tankstelle in der Rahlstedter Straße. Die Berichte des NDR und von nachrichten.hamburg vom 30. Oktober 2026 nennen folgende Einzelheiten:
- Zeitpunkt und Ladevorgang: Am 30. Oktober 2026 geriet der Wagen gegen 9.30 Uhr beim Laden in Brand.
- Batterie und Fahrzeug: Laut NDR brannte der Akku. Nach nachrichten.hamburg wurde der Mercedes durch das Feuer vollständig zerstört.
- Wiederaufflammen: nachrichten.hamburg berichtet, dass die Flammen mehrfach erneut aufloderten. Deshalb kamen Spezialkräfte für die Bekämpfung von Elektrofahrzeugbränden hinzu.
- Löschtechnik: Die Feuerwehr setzte laut NDR eine spezielle Löschlanze ein. Damit wurde die Batterie von außen angestochen, um den Brand im Inneren zu bekämpfen.
- Verkehr: Die Rahlstedter Straße wurde gesperrt. Für die Buslinie 9 gab es Umleitungen in beide Richtungen.
Das von der Hamburger Morgenpost am 30. Oktober 2026 veröffentlichte Einsatzfoto spricht nach Einschätzung von Dr. Stoll & Sauer für einen Mercedes EQB. Eine amtliche Bestätigung der Modellzuordnung steht aus. Nach dem Bericht von nachrichten.hamburg erklärte der Halter, sein Fahrzeugmodell sei nicht von den Rückrufen betroffen. Der tatsächliche Rückrufstatus und die genaue Brandursache sind bislang nicht bestätigt.
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Mercedes EQA und EQB werden wegen Brandgefahr zurückgerufen
Bei bestimmten Mercedes EQA und EQB sind bereits Probleme mit der Hochvoltbatterie bekannt. Ein interner Kurzschluss kann zu einem Fahrzeugbrand führen. Die Rückrufmaßnahmen wurden deshalb ausgeweitet:
- Rückruf 14775R: Seit Februar 2025 sollten Software-Updates des Batteriemanagementsystems das Brandrisiko verringern. In den von der Kanzlei geführten EQA-Verfahren bestätigte Mercedes später, dass die Maßnahme das Risiko nicht vollständig beseitigt hatte.
- Rückruf 16136R: Seit Februar 2026 ist der Austausch der Hochvoltbatterie vorgesehen. Nach Angaben des ADAC betrifft die Aktion 51.729 Fahrzeuge weltweit, davon 4.677 in Deutschland, aus den Baujahren 2021 bis 2024.
- Bis zum Batterietausch: Für die betroffenen Fahrzeuge gelten eine Ladegrenze von 80 Prozent und die Vorgabe, ausschließlich im Freien zu parken. Maßgeblich sind die Hinweise für das konkrete Fahrzeug.
Nach einer von Dr. Stoll & Sauer veröffentlichten KBA-Auskunft vom 17. August 2026 soll der Batterietausch in Europa im vierten Quartal 2026 beginnen. Der Zeitrahmen der Rückrufmaßnahme wurde bis zum 1. März 2028 verlängert. Daraus ergibt sich noch kein Austauschdatum für das einzelne Auto.
Auch in Speyer brannte ein Mercedes beim Laden
Bereits am 16. August 2026 war in Speyer ein Mercedes beim Laden ausgebrannt. Das Fachportal Mercedes-Fans bezeichnete das Fahrzeug in seinem Bericht vom 17. August als EQA. Für die Brände in Speyer und Hamburg ist ein Zusammenhang mit den bekannten Batterie-Rückrufen bislang nicht nachgewiesen.
Welche Rechte betroffene Mercedes-Kunden prüfen lassen können
Käufer müssen nicht erst einen Brand abwarten, um ihre Rechte prüfen zu lassen. Ein konkretes Sicherheitsrisiko und erhebliche Nutzungseinschränkungen können einen Sachmangel begründen. Nach § 437 BGB kommen gegenüber dem Verkäufer insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:
- Nacherfüllung: Der Verkäufer muss einen bestehenden Mangel im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen kostenfrei beheben.
- Rücktritt: Bei einem erheblichen Mangel kann eine Rückabwicklung möglich sein, etwa wenn die Nacherfüllung scheitert oder nicht innerhalb angemessener Zeit erfolgt. Für die bisherige Nutzung kann ein Abzug anfallen.
- Minderung: Wer das Fahrzeug behalten möchte, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
- Schadensersatz: Bei zusätzlichen nachweisbaren Schäden können weitere Ansprüche bestehen. Voraussetzung ist, dass auch die jeweiligen Haftungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Erste Urteile gegen Mercedes ermöglichen Rückabwicklung
Dr. Stoll & Sauer hat für EQA-Käufer bereits mehrere erstinstanzliche Urteile zur Rückabwicklung erstritten. Das Landgericht Stuttgart entschied am 30. Juli 2026 in den Verfahren 53 O 3/26 und 53 O 27/26 zugunsten der Käufer. Im ersten Fall sprach es 51.791,09 Euro gegen Rückgabe des Fahrzeugs zu; im zweiten Fall umfasste die Entscheidung auch die Freistellung von laufenden Darlehensverpflichtungen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) ordnete am 14. August 2026 ebenfalls eine Rückabwicklung an (Az. 11 O 140/25).
Die Entscheidungen betreffen einzelne EQA-Kaufverträge. Sie zeigen, dass bereits ein konkreter Brandverdacht kaufrechtliche Folgen haben kann. Ob die Voraussetzungen bei einem anderen EQA oder EQB vorliegen, muss anhand des jeweiligen Vertrags und der Fahrzeughistorie geprüft werden.
Betroffene Mercedes-Käufer können ihre Unterlagen von Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen. Die Kanzlei bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im Online-Check an.
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