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So machen Sie Ihre Ansprüche im Verkehrsrecht geltend
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Blitzer an einer roten Ampel – Dr. Stoll & Sauer vertreten Sie
Manchmal kann es Gründe haben, eine rote Ampel zu überfahren. Liegt beispielsweise ein Notfall bzw. eine Gefahr für Leib und Leben vor, dürfen Sie in Ausnahmefällen rote Ampeln überfahren. Dies schließt jedoch nicht aus, dass Sie genau in diesem Moment geblitzt werden können. Wenn Sie geblitzt wurden und nun gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen möchten, sind wir an Ihrer Seite, um Sie in allen rechtlichen Belangen zu unterstützen.
Wir von der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Stoll & Sauer helfen Ihnen dabei, ein Widerspruchsschreiben rechtssicher aufzusetzen falls Sie beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt wurden. Dazu können Sie bei uns jederzeit ein Beratungsgespräch vereinbaren und uns den Sachverhalt schildern. Genauste Angaben sind hier von unheimlicher Bedeutung. Zur eigenen Absicherung sollten Sie im Falle von Rotlichtverstößen unbedingt kurze Gedächtnisprotokolle anfertigen, die Sie später nutzen können, um Ihre Gedanken zu ordnen.
Mit Ihrer Zuarbeit können wir Ihre Rechte in Bußgeldverfahren vertreten!
FAQ: Rote Ampel überfahren
Ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid nach dem Überfahren einer roten Ampel ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides möglich. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie glauben, dass der Vorwurf nicht zutrifft oder wichtige entlastende Umstände vorliegen. Ein Widerspruch sollte jedoch gut begründet sein. Als Anwalt für Verkehrsrecht können wir Sie in solchen Fällen zuverlässig dabei unterstützen, Ihre Sicht der Dinge zu schildern und diese auch zu beweisen.
Das Überfahren einer roten Ampel führt in der Regel nicht direkt zu einer Erhöhung Ihrer Kfz-Versicherungsprämien, da es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit und nicht um einen Schadensfall handelt. Allerdings kann ein Punktestand in Flensburg, der durch wiederholtes Überfahren roter Ampeln beeinflusst wird, mittelbar zu höheren Versicherungskosten führen, da einige Versicherungen die Prämien basierend auf dem Punktestand anpassen. Rote Ampeln zu überfahren, sollte demnach auch in Ihrem Interesse vermieden werden.
Die Länge der Rotphase hat einen erheblichen Einfluss auf die Schwere der Strafe beim Überfahren von roten Ampeln. War die Ampel weniger als eine Sekunde rot, wird dies oft als „einfacher Rotlichtverstoß“ angesehen und führt zu geringeren Strafen. Überfährt man die Ampel jedoch nach mehr als einer Sekunde Rotlicht, gilt dies als „qualifizierter Rotlichtverstoß“, was zu höheren Bußgeldern, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot führen kann, da ein erhöhtes Gefährdungspotential vorliegt. Bedenken Sie hier zudem, dass in Schadensfällen die Strafen sogar noch höher ausfallen können und Sie für entstandene Schäden zur Verantwortung gezogen werden, weil Sie durch Ihr fahrlässiges Verhalten den Straßenverkehr gefährdet haben.
Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht sind für Sie da
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Tim Schmidhäußler
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Stefan Block
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