Rote Ampel überfahren
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Rote Ampel überfahren: Rechtliche Grundlagen und Fakten

Bei Grün geh, bei Rot steh – eine Regel, die viele Menschen schon seit frühster Kindheit verinnerlicht haben. Dennoch kann es passieren, dass eine rote Ampel überfahren wird und dies kann in manchen Fällen sogar einen triftigen Grund haben. Wenn Sie sich nun mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert sehen, helfen wir Ihnen als Kanzlei für Verkehrsrecht bei Rotlichtverstößen gerne weiter. 

Wir von der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Stoll & Sauer blicken auf langjährige Expertise und Erfahrung im Bereich des Verkehrsrechts zurück und haben so die Chance, Sie bei Widerspruchsverfahren professionell zu vertreten. Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen, weil Sie eine rote Ampel überfahren haben, sind wir Ihr zuverlässiger Partner! Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben und Probleme mit Behörden bekommen haben.

Inhaltsverzeichnis

Für mehr Straßensicherheit – darum dürfen rote Ampeln nicht überfahren werden

Ampel regeln den Verkehr. Wurde früher an Kreuzungen noch händisch angezeigt, wer wann fahren durfte, erledigt dies heute die Technik. Dabei ist es wichtig, dass die Regelungen auch von allen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden, um Unfälle wie Sach- und Personenschäden zu vermeiden und den Straßenverkehr somit sicherer zu machen.

Inzwischen herrscht ein allgemeiner und länderübergreifender Konsens, dass rote Ampeln nicht überfahren werden dürfen und dass erst mit dem Übergang in die Gelbphase wieder angefahren werden darf. Somit wird das Gefahrenrisiko im Straßenverkehr flächendeckend minimiert.

Auto überfährt Ampel an Fußgängerüberweg
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Welche Konsequenzen Sie bei einem Rotlichtverstoß erwarten können

Wird eine rote Ampel überfahren, werden vor allem folgende zwei Gesetzestexte herangezogen. Zum einen ist der § 37 Abs. 2 StVO relevant. Er hält die Bedeutung der unterschiedlichen Farben fest und gewährleistet somit, dass der allgemeine Konsens auch rechtlich abgesichert ist. 

Der § 49 StVO umfasst geltende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und stellt unter anderem das Überfahren einer roten Ampel unter Strafe. Die geltenden Strafen können im Bußgeldkatalog eingesehen werden, belaufen sich jedoch meistens auf Bußgelder, Punkte in Flensburg bis hin zum Fahrverbot, sollte das Verhalten des Fahrenden den Straßenverkehr dauerhaft gefährden.

Die Strafen des rote Ampel-Überfahrens richten sich nach der Schwere des Verstoßes. Ein Bußgeld beim Überfahren einer roten Ampel fällt somit höher aus, wenn dabei eine Gefährdung oder ein Sachschaden entstanden ist – ähnlich wie beim Sachverhalt der Nutzung des Handys am Steuer.

Generell gilt, dass eine rote Ampel zu überfahren kein Kavaliersdelikt darstellt. Im Straßenverkehr sind alle Teilnehmer davon abhängig, dass die Regeln eingehalten werden. Fahren Sie oder andere Verkehrsteilnehmer bei einer roten Ampel, können Zusammenstöße und Sach- und Personenschäden mögliche Folgen sein und dies sollte im Interesse aller vermieden werden.

Ordnungshüter schreibt Strafzettel
Sozialrecht

Blitzer an einer roten Ampel – Dr. Stoll & Sauer vertreten Sie

Manchmal kann es Gründe haben, eine rote Ampel zu überfahren. Liegt beispielsweise ein Notfall bzw. eine Gefahr für Leib und Leben vor, dürfen Sie in Ausnahmefällen rote Ampeln überfahren. Dies schließt jedoch nicht aus, dass Sie genau in diesem Moment geblitzt werden können. Wenn Sie geblitzt wurden und nun gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen möchten, sind wir an Ihrer Seite, um Sie in allen rechtlichen Belangen zu unterstützen. 

Wir von der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Stoll & Sauer helfen Ihnen dabei, ein Widerspruchsschreiben rechtssicher aufzusetzen falls Sie beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt wurden. Dazu können Sie bei uns jederzeit ein Beratungsgespräch vereinbaren und uns den Sachverhalt schildern. Genauste Angaben sind hier von unheimlicher Bedeutung. Zur eigenen Absicherung sollten Sie im Falle von Rotlichtverstößen unbedingt kurze Gedächtnisprotokolle anfertigen, die Sie später nutzen können, um Ihre Gedanken zu ordnen.

Mit Ihrer Zuarbeit können wir Ihre Rechte in Bußgeldverfahren vertreten!

FAQ: Rote Ampel überfahren

Ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid nach dem Überfahren einer roten Ampel ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides möglich. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie glauben, dass der Vorwurf nicht zutrifft oder wichtige entlastende Umstände vorliegen. Ein Widerspruch sollte jedoch gut begründet sein. Als Anwalt für Verkehrsrecht können wir Sie in solchen Fällen zuverlässig dabei unterstützen, Ihre Sicht der Dinge zu schildern und diese auch zu beweisen.

Das Überfahren einer roten Ampel führt in der Regel nicht direkt zu einer Erhöhung Ihrer Kfz-Versicherungsprämien, da es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit und nicht um einen Schadensfall handelt. Allerdings kann ein Punktestand in Flensburg, der durch wiederholtes Überfahren roter Ampeln beeinflusst wird, mittelbar zu höheren Versicherungskosten führen, da einige Versicherungen die Prämien basierend auf dem Punktestand anpassen. Rote Ampeln zu überfahren, sollte demnach auch in Ihrem Interesse vermieden werden. 

Die Länge der Rotphase hat einen erheblichen Einfluss auf die Schwere der Strafe beim Überfahren von roten Ampeln. War die Ampel weniger als eine Sekunde rot, wird dies oft als „einfacher Rotlichtverstoß“ angesehen und führt zu geringeren Strafen. Überfährt man die Ampel jedoch nach mehr als einer Sekunde Rotlicht, gilt dies als „qualifizierter Rotlichtverstoß“, was zu höheren Bußgeldern, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot führen kann, da ein erhöhtes Gefährdungspotential vorliegt. Bedenken Sie hier zudem, dass in Schadensfällen die Strafen sogar noch höher ausfallen können und Sie für entstandene Schäden zur Verantwortung gezogen werden, weil Sie durch Ihr fahrlässiges Verhalten den Straßenverkehr gefährdet haben.

Sie haben eine rote Ampel überfahren?
Dr. Stoll & Sauer hilft Ihnen mit Expertise und Erfahrung weiter!

Als Fachanwälte im Bereich des Verkehrsrechts unterstützen wir Sie, sollten Sie in Konflikt mit dem Gesetz gekommen sein, weil eine rote Ampel überfahren wurde. Uns ist es an dieser Stelle noch einmal wichtig zu betonen, dass die Nichteinhaltung der geltenden Straßenverkehrsordnung immer ein Risiko darstellt und daher berechtigterweise unter Strafe gestellt ist. Wir als Rechtsanwaltsgesellschaft vertreten Sie daher gerne, sind aber zugleich auf Ihre Ehrlichkeit und Zuarbeit angewiesen.

Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen, können Sie noch heute Ihr kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren und uns den vorliegenden Sachverhalt in allen Details schildern. 

Kanzlei Lahr

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