Welche Optionen stehen Anlegern des FHH Fonds Nr. 26 MS Crystal Bay offen, die sich nicht weiter auf Nullrunden bei den Ausschüttungen einlassen möchten? Eine Möglichkeit ist die rechtliche Überprüfung der Investition in den Schiffsfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob den Anlegern des FHH Fonds Nr. 26 MS Crystal Bay ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da Beratungsgespräche oftmals Mängel aufweisen.
Fehlerhafte Anlageberatung kann zu Schadensersatz führen
Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. Die Insolvenzanmeldung des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 26 MS Crystal Bay zeigt, dass Verlustrisiken sich realisieren können. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.
Wurden Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 26 MS Crystal Bay bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten, bestehen für sie gute Chancen, dass sie sich von dem insolventen Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Die Anleger des FHH Fonds Nr. 26 MS Crystal Bay sollten daher nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.