Auch die Yen-Darlehen des MPC MS Rio Genoa sind ein potentieller finanzieller Stolperstein. Vor der Finanzkrise waren solche Fremdwährungskredite bei Schiffsfonds sehr beliebt, da sie wegen des Kursgefälles eine günstige Tilgung ermöglichen sollten. Seinerzeit war der Yen eine schwache Währung, was wegen des Kursgefälles gegenüber dem US-Dollar – der Währung, in der das Tagesgeschäft der Schifffahrt abgewickelt wird – eine günstige Kredittilgung ermöglichen sollte. Durch den unerwarteten Höhenflug des Yen kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und die Tilgung der Kredite ist jetzt teurer als ursprünglich kalkuliert. Daher erwiesen sich solche Darlehen bereits für viele Schiffsfonds als ungeplante Mehrbelastung.
Schiffsbeteiligungen sind keine sicheren Kapitalanlagen - Schadensersatz bei falscher Beratung
Anlegern des Fonds MPC MS Rio Genoa, die sich nicht mit der dürftigen Entwicklung ihrer Schiffsbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann abklären, welche Möglichkeiten Anlegern offen stehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen. Beispielsweise versäumten Banken und Anlageberater häufig, die Anleger ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufzuklären. So wurden Schiffsfonds oftmals als sichere und für die Altersvorsorge geeigneten Kapitalanlagen angepriesen, obwohl es sich um Unternehmen mit den entsprechenden Verlustrisiken handelt. Auch über weitere Risiken wie die lange Laufzeit eines Schiffsfonds musste aufgeklärt werden. Bei Schiffsfonds kassierten Banken häufig Vermittlungsprovisionen, von denen die Anleger nichts ahnten, obwohl Berater darüber aufklären müssen.
Wurden diese oder ähnliche Pflichten durch die Banken verletzt, bestehen für die Anleger des MPC MS Rio Genoa gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern fordern können. Angesichts der ungewissen Zukunftsperspektiven des MPC MS Rio Genoa sollten dessen Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Anleger des Schiffsfonds MPC MS Rio Genoa können so ihre individuellen Chancen klären lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.