13.06.2016Sonstiges

MPC Best Select II – Welche Ansprüche können Anleger geltend machen?

„Durch die richtige Kombination verschiedener Anlageformen steigen die Renditechancen eines Vermögensportfolios bei gleichzeitig optimierter Sicherheit.“ Dieser Satz leitet den Prospekt des Fonds MPC Best Select III ein. Dass nicht jede Theorie sich stets und unter allen Umständen reibungslos in die Praxis umsetzen lässt, zeigt sich auch bei der Entwicklung des MPC Best Select III. Zumindest die Renditen blieben für die Anleger bislang hinter den Anpreisungen zurück, denn bislang wurden lediglich insgesamt 6,4 % bzw. 9,4 % an die Anleger ausgeschüttet.

Bei etlichen Ziel-Schiffsfonds des MPC Best Select II waren in den vergangenen Monaten Ausschüttungsausfälle oder schwerwiegendere Probleme zu verzeichnen, zum Beispiel bei dem Schiffsfonds MPC Reefer Flottenfonds 1, der sich in einer erheblichen wirtschaftlichen Schieflage befindet. Das Jahr 2012 war für die Schifffahrt schwierig, da bei etlichen Schiffsklassen die Charterraten eingebrochen waren. Die Konsequenzen dieser Krise der Schifffahrt gingen auch nicht spurlos an den Schiffsfonds vorüber.

Doch die Schiffsfonds sind nicht die einzige Fondsart mit einer geänderten Einnahmenlage. Auch der niederländische Immobilienmarkt entwickelt sich zunehmend zu einem „heißen Pflaster“. Gewerbe- und Büroimmobilien haben vermehrt mit Leerständen sowie Zugeständnissen bei der Vermietung zu kämpfen. Auch der MPC Best Select II investiert in eine Reihe von MPC Hollandfonds.

Angesichts dieser alles andere als erfreulichen Situation der Zielfonds des MPC Best Select II kann sich für Anleger durch aus die Frage stelle, welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen offen stehen. Eine Option ist die Überprüfung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein in der Praxis oftmals erfolgreicher Ansatzpunkt ist die Anlageberatung. Im Fall einer Falschberatung bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger. Doch wann ist eine Anlageberatung ordnungsgemäß und wann weißt sie Fehler auf?

Schadensersatzansprüche bei falscher Anlageberatung

Grob umrissen weist eine ordnungsgemäße Anlageberatung zwei Schritte auf. Zunächst müssen die Ziele und Wünsche des Anlegers in Erfahrung gebracht werden. Anhand dieser Vorgaben wählen die Berater eine Kapitalanlage aus. Anschließend soll den Anlegern ein realistisches und umfassendes Bild von den Chancen und Risiken dieser Kapitalanlage gezeichnet werden. Hinzu kommen weitere Pflichten wie die rechtzeitige Übergabe eines Prospekts, in welchem der MPC Best Select II dargestellt wird, oder die zutreffende Aufklärung über Provisionen.

Ob die Anleger des MPC Best Select II tatsächlich erfolgreich Ansprüche geltend machen können, können spezialisierte Anwälte anhand des individuellen Beratungsgesprächs beurteilen. Anleger, die befürchten, dass ihre Anlageberatung Defizite aufwies, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät Anleger, die in MPC Best Select- Fonds investierten.