13.06.2016Sonstiges

HCI 1100 TEU Schiffsfonds I – Ausschüttungen unter Plan – Fachanwalt klagt Schadensersatz ein

Bei der 2003 aufgelegten Schiffsbeteiligung HCI 1100 TEU Schiffsfonds I steht nicht alles zum Besten. Seit Jahren müssen die Anleger des auf Containerschiffe spezialisierten HCI 1100 TEU Schiffsfonds I auf Ausschüttungen verzichten (TEU = Standardcontainermaß). Nachdem der Fonds in eine finanzielle Schieflage geraten war, wurde im Jahr 2010 ein Sanierungskonzept beschlossen und das Containerschiff MS Frisian Sky verkauft. Dem HCI 1100 TEU Schiffsfonds I verbleiben somit die Containerschiffe MS Frisian Star und MS Frisian Pioneer.

Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an dem HCI 1100 TEU Schiffsfonds I trennen möchten, können rechtliche Schritte erwägen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger erfolgreich Ansprüche geltend machen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Schiffsfonds HCI 1100 TEU Schiffsfonds I ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Beratungsgesprächs müssen die Berater die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus der Beteiligung an dem HCI 1100 TEU Schiffsfonds I ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Beispielsweise wurde nicht jedem Anleger in der Anlageberatung ausreichend erläutert, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Ein solcher Hinweis ist insbesondere dann nötig, wenn ein Anleger zuvor noch nie in einen geschlossenen Fonds investiert hatte.

Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen

Schiffsdachfonds wie der HCI 1100 TEU Schiffsfonds I sind nämlich keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet. Es handelt sich um eine Unternehmensbeteiligung, der Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen. Haben Anleger des HCI 1100 TEU Schiffsfonds I das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt wurden, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen zu lassen.