13.06.2016Sonstiges

KGAL BA 214 SeaClass 11 – Schadensersatz bei falscher Anlageberatung

Das Emissionshaus KGAL legte im Jahr 2008 das Beteiligungsangebot (BA) 214 SeaClass 11 auf. Es handelt sich hierbei um den bislang letzten Fonds aus der Reihe der SeaClass-Schiffsfonds. Bis ins Jahr 2010 konnten Anleger sich an dem Schiffsfonds beteiligen, dann wurde der Fonds mit Hilfe der Platzierungsgarantie geschlossen. Der Fonds KGAL BA 214 SeaClass 11 investiert in einen Frachter namens SC Lotta. Bislang konnten sich die Anleger über prognosegemäße Ausschüttungen freuen. Doch trotz der erfreulichen Entwicklung eignet sich eine Schiffsbeteiligung nicht immer für jedes Anlageziel; das gilt insbesondere dann, wenn eine sichere Kapitalanlage oder gar eine Altersvorsorge gewünscht war.

Schiffsbeteiligungen wohnen verschiedene Risiken inne, die sich für die Altersvorsorge ungeeignet machen

Wurde den Anlegern der KGAL BA 214 SeaClass 11 als „sicher“ empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn geschlossene Schiffsfonds sind Unternehmen und die Beteiligung an einem solchen Fonds ist eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge. Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz fordern.


Da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird, ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs auf Fehler ein immer wieder lohnender Ansatzpunkt. Neben der Aufklärung über die verschiedenen Risiken mussten die Anleger des Schiffsfonds KGAL BA 214 SeaClass 11auch auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, mussten sie die Anleger ungefragt darüber aufklären.

Falsche Empfehlungen bei der Anlageberatung führen zu Ansprüchen auf Schadensersatz

Für Anleger des Schiffsfonds KGAL BA 214 SeaClass 11, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des KGAL BA 214 SeaClass 11 sollten daher gerade angesichts der nicht unbedingt rosigen Lage des Schiffsfonds nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.